WBK/Pass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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mr_bene
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WBK/Pass

Beitrag von mr_bene » So 25. Mär 2012, 21:57

Hallo
hat man theoretisch die Möglichkeit gleich mehr als 2 Waffenplätze zu bekommen? Bzw ist ein WP nur möglich nach dem Erwerb der WBK?
Danke
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Irwin J. Finster
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Re: WBK/Pass

Beitrag von Irwin J. Finster » So 25. Mär 2012, 22:07

Ansuchen kannst Du gleich um mehr Plätze, musst das evtl. nur richtig begründen. WBK und WP sind voneinander unabhängig. Kannst auch sofort um einen WP ansuchen, nur den zu bekommen ist in AT leider nicht einfach....
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Re: WBK/Pass

Beitrag von mr_bene » Mo 26. Mär 2012, 11:47

Na ich versuchs mal wegen gleich mehreren Plätzen
Halte euch auf dem Laufenden.
Werde sagen ich mag die drei Waffen meiens Onkels übernehmen...
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Stickhead
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Re: WBK/Pass

Beitrag von Stickhead » Mo 26. Mär 2012, 14:02

Wird nicht durchgehen, ausser er ist bereits verstorben und du bist der Vermächtnisnehmer.

§ 23 Abs. 2 WaffG:

Die Anzahl der genehmigungspflichtigen Schusswaffen, die der Berechtigte besitzen darf,
ist grundsätzlich mit nicht mehr als zwei festzusetzen. Eine größere Anzahl darf - außer in den
Fällen des Abs. 3 - nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft
gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des
Schießsports. Das Sammeln genehmigungspflichtiger Schusswaffen kommt nur insoweit als
Rechtfertigung in Betracht, als sich der Antragsteller mit dem Gegenstand der Sammlung und
dem Umgang mit solchen Waffen vertraut erweist, und außerdem nachweist, dass er für die
sichere Verwahrung der Schusswaffen vorgesorgt hat.


§ 43 Abs. 4 WaffG:

Der Antrag eines Erben oder Vermächtnisnehmers auf Erteilung der Berechtigung oder auf
Erweiterung einer bestehenden Berechtigung, die für den Besitz eines gemäß Abs. 1
sichergestellten Gegenstandes erforderlich ist, bedarf keiner weiteren Rechtfertigung, sofern
der Verstorbene den Gegenstand besitzen durfte. Die Frist des Abs. 2 Z 1 läuft jedenfalls bis
zur Entscheidung über diesen Antrag.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: WBK/Pass

Beitrag von mr_bene » Mo 26. Mär 2012, 15:37

Dann doch besser das ich prezisionsschiessen möchte mit einer .22 einer 9mm
und dann zur SV noch eine .38 brauche

gute Idee?
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Re: WBK/Pass

Beitrag von sandman » Mo 26. Mär 2012, 15:45

mr_bene hat geschrieben:Dann doch besser das ich prezisionsschiessen möchte mit einer .22 einer 9mm
und dann zur SV noch eine .38 brauche

gute Idee?


Keine gute Idee, da die 9mm zur SV durchaus geeignet ist.

Grüße

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Re: WBK/Pass

Beitrag von nikkfuchs » Mo 26. Mär 2012, 16:16

mr_bene hat geschrieben:Dann doch besser das ich prezisionsschiessen möchte mit einer .22 einer 9mm
und dann zur SV noch eine .38 brauche

gute Idee?


So eine ähnliche Argumentation hab ich auch versucht. Nach ein paar Wochen kam ein Anruf von einer netten Dame vom Amt, zwei könnt ich haben, um mehr kann ich erst nach einem Jahr ansuchen...
Aber vielleicht klappts ja bei dir, drücke dir die Daumen.

PS.: war in Wien

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Re: WBK/Pass

Beitrag von mr_bene » Mo 26. Mär 2012, 16:42

Hallo
Muss ich dei Waffen eigentlich bei mir zuhause haben oder kann ich diese auch bei meiner Freundin in der nur von mir zu öffnenden Tresor legen?
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Re: WBK/Pass

Beitrag von gewo » Mo 26. Mär 2012, 18:10

mr_bene hat geschrieben:Hallo
Muss ich dei Waffen eigentlich bei mir zuhause haben oder kann ich diese auch bei meiner Freundin in der nur von mir zu öffnenden Tresor legen?


viewtopic.php?p=86049#p86049
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Re: WBK/Pass

Beitrag von mr_bene » Mo 26. Mär 2012, 19:26

Danke Gewo!
soll heissen ich muss nix melden weil wenn ich immer Zugang habe u sie nur für WBK Inhaber greifbar ist, alles ok ist.
ich such das mal im Gesetzestext.

danke
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Re: WBK/Pass

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 26. Mär 2012, 19:36

Du musst melden wo Du sie verwahrst....
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Re: WBK/Pass

Beitrag von gewo » Mo 26. Mär 2012, 19:54

Irwin J. Finster hat geschrieben:Du musst melden wo Du sie verwahrst....


NEIN
musst du NICHT
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Re: WBK/Pass

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 26. Mär 2012, 19:56

Entschuldigung, aber wie sollen dann die Herrn von der Polizei bei der Verwahrungskontrolle wissen wo sie klingeln sollen?
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Re: WBK/Pass

Beitrag von gewo » Mo 26. Mär 2012, 19:57

mr_bene hat geschrieben:ich such das mal im Gesetzestext.


hi

ergibt sich aus den WaffG weil es eben nicht festgelegt ist WO du verwahren musst und weil es dazu weder erlaesse noch verordnungen und auch keine OGH urteile gibt

ich selber habe zudem am AB wien persoenlich nachgefragt und genau diese antwort erhalten die ich im link gepostet habe
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Re: WBK/Pass

Beitrag von gewo » Mo 26. Mär 2012, 20:01

Irwin J. Finster hat geschrieben:Entschuldigung, aber wie sollen dann die Herrn von der Polizei bei der Verwahrungskontrolle wissen wo sie klingeln sollen?


hi

das ist klar festgelegt
sie muessen dort klingeln wo dein hauptwohnsitz ist
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