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Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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jpdavid
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Beitrag von jpdavid » Mi 25. Apr 2012, 09:22

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Zuletzt geändert von jpdavid am Do 23. Aug 2012, 22:36, insgesamt 1-mal geändert.

buckshot

Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung

Beitrag von buckshot » Mi 25. Apr 2012, 09:50

mindestgesamtlänge = 90cm - es geht also um 2cm..., lauflänge passt ja;
es gibt zb von pachmayr ventilierte schaftkappen die über 2cm haben... - kostet zw. 50-100,- (anpassen bzw. auf das maß des schaftes hinschleifen muss man sie auch noch (lassen) )


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Robert
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Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung

Beitrag von Robert » Mi 25. Apr 2012, 17:25

Wegen Flinte....

War da nicht was das die SOWOHL mindestens 90cm lang ALS AUCH mindestens 50cm Lauflänge haben muss um nicht Kat. A zu sein? So kenn ich das nämlich: beides muss erfüllt sein, nicht wahlweise eins von beidem.


Ich hab das zumindest so im Kopf dass es nur bei den Büchsen keine Mindestlauflänge gibt sondern nur ne Mindestgesamtlänge.

lg Robert
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jpdavid
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Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung

Beitrag von jpdavid » Mi 25. Apr 2012, 17:33

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Zuletzt geändert von jpdavid am Do 23. Aug 2012, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung

Beitrag von Robert » Mi 25. Apr 2012, 17:38

Oh! Dann hatte ich die 50cm wohl falsch im Kopf.... Danke!
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