c
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
mindestgesamtlänge = 90cm - es geht also um 2cm..., lauflänge passt ja;
es gibt zb von pachmayr ventilierte schaftkappen die über 2cm haben... - kostet zw. 50-100,- (anpassen bzw. auf das maß des schaftes hinschleifen muss man sie auch noch (lassen) )
es gibt zb von pachmayr ventilierte schaftkappen die über 2cm haben... - kostet zw. 50-100,- (anpassen bzw. auf das maß des schaftes hinschleifen muss man sie auch noch (lassen) )
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Wegen Flinte....
War da nicht was das die SOWOHL mindestens 90cm lang ALS AUCH mindestens 50cm Lauflänge haben muss um nicht Kat. A zu sein? So kenn ich das nämlich: beides muss erfüllt sein, nicht wahlweise eins von beidem.
Ich hab das zumindest so im Kopf dass es nur bei den Büchsen keine Mindestlauflänge gibt sondern nur ne Mindestgesamtlänge.
lg Robert
War da nicht was das die SOWOHL mindestens 90cm lang ALS AUCH mindestens 50cm Lauflänge haben muss um nicht Kat. A zu sein? So kenn ich das nämlich: beides muss erfüllt sein, nicht wahlweise eins von beidem.
Ich hab das zumindest so im Kopf dass es nur bei den Büchsen keine Mindestlauflänge gibt sondern nur ne Mindestgesamtlänge.
lg Robert
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
c
Zuletzt geändert von jpdavid am Do 23. Aug 2012, 22:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Flinte legalisieren durch Schaftverlängerung
Oh! Dann hatte ich die 50cm wohl falsch im Kopf.... Danke!
It´s a damn poor mind that can think of only one way to spell a word. (Thomas Jefferson, 1743-1826)