WBK erhalten

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4509
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: WBK erhalten

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 25. Apr 2012, 14:55

Habe ich auch gedacht, aber der gewo hat in einem andren Thread einen Gesetzestext gepostet in dem steht das das definitiv nicht so ist. Du musst nur deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.

Vielleicht hätten sie es gerne das Du meldest wo Du deine Waffen verwahrst, und wahrscheinlich ist das auch Sinnvoll aber müssen tust anscheinend nicht.
Zuletzt geändert von Irwin J. Finster am Mi 25. Apr 2012, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Benutzeravatar
KGR84
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2717
Registriert: Di 1. Feb 2011, 14:26
Wohnort: Transdanubien

Re: WBK erhalten

Beitrag von KGR84 » Mi 25. Apr 2012, 14:56

Irwin J. Finster hat geschrieben:...Du musst nur deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.


Hauptwohnsitz?!
Bild

Benutzeravatar
Irwin J. Finster
Supporter .500 S&W
Supporter .500 S&W
Beiträge: 4509
Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
Wohnort: Beim' Charles Nebenan....

Re: WBK erhalten

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 25. Apr 2012, 14:57

Meines Wissens nach ja. Bin aber kein Jurist.
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Bild

Benutzeravatar
Garreth81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 690
Registriert: Mo 17. Mai 2010, 09:18
Wohnort: Wien

Re: WBK erhalten

Beitrag von Garreth81 » Mi 25. Apr 2012, 17:53

Also ich hab in Wien nur Sportschießen angegeben und das war überhaupt kein Problem, nur der Psycho Doc hat dauernd
gemeint: Na tätns es nicht auch zur SV verwenden?
Woraufhin ich zu ihm gesagt habe bis ich den Tresor offen habe bin ich eh schon ausgeraubt.
Wirst wahrscheinlich keine Probleme haben. Ich hatte zumindestens keine

Ich würde Dir aber auf alle Fälle zu einer eigenen raten da man viel beim Trockentraining lernen und
festigen kann. Waffenhandling ist das A und O und sollte wirklich sitzen! Außerdem kannst dir dann eine
aussuchen und musst nicht nehmen was da ist. In Himberg gibts meines Wissens eine .22 Margolin, einen S&W in .357 und eine Glock 17 aber wenns wer anderer sich gerade ausborgt hast halt Pech gehabt.

meine bescheidene Meinung





Edit: was vergessen!
LG
Garreth

Die Medien lenken, was wir Menschen denken
Was wir Beachtung schenken und auf was wir uns beschränken
Sie wollen nicht unterhalten – sie wollen uns unten halten
-Max Herre

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WBK erhalten

Beitrag von gewo » Mi 25. Apr 2012, 18:39

KGR84 hat geschrieben:Wenn du die Waffe aber ständig auf einer anderen Adresse als deinen Hauptwohnsitz lagerst, musst du das der Behörde mWn bekannt geben, zwecks Waffenkontrolle.


hallo

dafuer gibt es keine rechtlich basis
das ist nicht erforderlich

du kannst deine waffen verwahren WO du willst, sie muessen nur ORDNUNGSGEMEASS verwahrt sein (und es muss ein geregelter zugang zum verwahrungsort gegeben sein)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WBK erhalten

Beitrag von gewo » Mi 25. Apr 2012, 18:40

KGR84 hat geschrieben:
Irwin J. Finster hat geschrieben:...Du musst nur deinen Wohnsitz bei der zuständigen Behörde melden.


Hauptwohnsitz?!



ALLE wohnsitze musst du angeben
auch nebenwohnsitze

und auch deren wegfall

frist ist jeweils 14 tage ab ummeldung
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

max81
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 327
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 20:22
Wohnort:

Re: WBK erhalten

Beitrag von max81 » Mi 25. Apr 2012, 19:00

gewo hat geschrieben:.....

frist ist jeweils 14 tage ab ummeldung


Vier Wochen ab Adressänderung, oder habe ich eine Verordnung übersehen?!
Suche Wechselläufe für Thompson Center Contender und einen .44 Mag. Wechsellauf für Desert Eagle, bitte alles anbieten.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: WBK erhalten

Beitrag von gewo » Mi 25. Apr 2012, 19:14

max81 hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:.....

frist ist jeweils 14 tage ab ummeldung


Vier Wochen ab Adressänderung, oder habe ich eine Verordnung übersehen?!


hmm

bist sicher?
ich hatte das immer als kuerzeste aller fristen im ganzen WaffG in erinnerung

meine rechte hand leg ich ned ins feuer dafuer
muesste mal nachsehen...

edit:

hast recht
4 wochen

§ 26. WaffG Änderung eines Wohnsitzes
Der Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder eines Europäischen Feuerwaffenpasses hat der Behörde, die diese Urkunden ausgestellt hat, binnen vier Wochen schriftlich jede Änderung seines Hauptwohnsitzes oder Wohnsitzes mitzuteilen.
Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 1. April 2012)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: WBK erhalten

Beitrag von Stickhead » Do 26. Apr 2012, 09:21

Also im Vergleich zum Meldegesetz (3 Tage) sind die Fristen im WaffG eigentlich eh sehr lax, find ich :)
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Antworten