Molot Vepr 12

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Molot Vepr 12

Beitrag von Manitu » Mi 16. Mai 2012, 21:01

Hab durch zufall bei einem Deutschen versand eine Molot Vepr 12 gefunden.

Und dazu meine rechtliche fragen!

1) Darf man die in Österreich eigentlich haben?

2) Welche Probleme könnten für einen entstehen wenn er sich die kauft?


Sollte ich dieses Thema hier falsch gepostet haben dann bitte bitte bitte nicht Steinigen


Lg Manitu
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Stickhead » Mi 16. Mai 2012, 22:43

Hallo!

1) Höchstwahrscheinlich Kategorie A!
Guck hier: http://webcache.googleusercontent.com/s ... =firefox-a

(der Thread wurde leider automatisch gelöscht, da er in der Tauschbörse erstellt wurde)

2) Von der Waffenbehörde der Entzug der waffenrechtlichen Dokumente und vom Gericht eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.

PS: Nach § 50 Abs. 1 und Abs. 1a ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig, bevor eine zur Strafverfolgung berufene Behörde (§ 151 Abs. 3 des Strafgesetzbuches, BGBl. Nr. 60/1974) von seinem Verschulden erfahren hat, die Waffen oder sonstigen Gegenstände der Behörde (§ 48) abliefert.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Expat » Mi 16. Mai 2012, 23:54

Ich bin mir fast sicher, solche schon hierzulande gesehen zu haben (AT gemeldet). Ist aber schon etwas her und wegen der Ähnlichkeit zur Saiga ohne Garantie.
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von gewo » Do 17. Mai 2012, 01:01

Expat hat geschrieben:Ich bin mir fast sicher, solche schon hierzulande gesehen zu haben (AT gemeldet). Ist aber schon etwas her und wegen der Ähnlichkeit zur Saiga ohne Garantie.


hallo

ja, es laufen mehrere
vor allem in den bundeslaendern

war und ist aber aufgrund des systems welches ident mit dem AK fullauto system ist eindeutig kat A
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von waldemar » Do 17. Mai 2012, 13:09

gewo hat geschrieben:hallo

ja, es laufen mehrere
vor allem in den bundeslaendern

war und ist aber aufgrund des systems welches ident mit dem AK fullauto system ist eindeutig kat A

D.h. illegal? O_O
Oder haben die eine Sondergenehmigung?

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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Scaar » Do 17. Mai 2012, 15:53

"illegal" scheint da dehnbar zu sein. So wie ich das von mehreren gehört habe, wurde der Import der Vepr aus Deutschland als Selbstladeflinte des Typs Saiga (Kat. B, die ja erlaubt ist in einer AT Version) beantragt und genehmigt.

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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von waldemar » Do 17. Mai 2012, 17:36

D.h. Import wurde genehmigt, Besitz ist aber trotzdem nicht legal? Oder wie? :D

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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mai 2012, 18:44

Sagen wir so: Die genehmigte Einfuhrbewilligung ist keine Ausnahmebewilligung gemäß § 18 WaffG. Als Besitzer einer Waffe hat man aber gem. § 44 WaffG das Recht auf Feststellung der Kategorie durch die Behörde. Das muss dann mittels Bescheid erfolgen und ist rechtsgültig.
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Maggo » Do 17. Mai 2012, 19:13

Es gibt genug Waffenbesitzer und noch mehr Unwissende Waffenamtsbeamte die aus Unwissen Irgendweche Waffen Importieren lassen und dann auch noch in die Karte ganz offiziell eintragen.
In Tirol gibt es genug solche Fälle.
Wenn die dann draufkommen welchen Blödsinn sie da verzapft haben werden viele Beamte Nervös und versuchen dann Die Waffen "im Guten" loszubringen,zumindest ist mir ein Fall in Tirol bekannt wo es so passiert ist.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Stickhead » Do 17. Mai 2012, 21:32

Und wie bringen die die "los"? :mrgreen:
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Maggo » Fr 18. Mai 2012, 09:14

Dejenigen wurde nahegelegt die Waffe zum Büchser zu tragen der sie ihm verkaufte, der hat sie dann ins Benachbarte Ausland Weiterverkauft.
Das Kuriosum ist das die Waffe von der selben Dame im Amt Schriftlich eine Einstufung Existiert der diese Waffe als Sportwaffe und somit als Kat B. klassifiziert.
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von jhjfdf » Fr 18. Mai 2012, 09:24

Genau so ist es mit der Molot...da gibts von ein paar Behörden den Schrieb das sie Kat B ist und im Ministerium gibts die Einstufung das sie Kat A ist.
Die Händler die sie verkaufen beziehen sich auf die Schriebe von den Behörden und verkaufen sie dir dann.

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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von gewo » Fr 18. Mai 2012, 12:21

Scaar hat geschrieben:...So wie ich das von mehreren gehört habe, wurde der Import der Vepr aus Deutschland als Selbstladeflinte des Typs Saiga (Kat. B, die ja erlaubt ist in einer AT Version) beantragt und genehmigt.


hi

es gibt nach meinem wissenstand keine genehmigbare molot vepr
denn alle molot modelle haben das AK-47 system verbaut

richtig ist dass diverseste bundeslandgutachten existieren wonach das teil kat B ist
die sind aber nach meiner einschaetzung das papier ned wert auf dem sie stehen

denn alle waffen mit dem AK-47 system (ie meisten saigas, molots, arsenals ect) sind laut bescheid des BMI aus ich glaube 1998 oder so kat A ...
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von gewo » Fr 18. Mai 2012, 12:25

waldemar hat geschrieben:D.h. Import wurde genehmigt, Besitz ist aber trotzdem nicht legal? Oder wie? :D


hi

verabschiede dich doch bitte mal vom glauben dass die importgenehmigung irgendeine rechtswirkung diesbezueglich hat

du als LWB darfst nur waffen der kat B, C und D besitzen

wenn du nun die einfuhrgenehmigung fuer eine Kat A beantragst und die schreibkraft in der waffenbehoerde tut da den stempel drauf dann ist das rechtlich gesehen ein nichts ...

das sind weder waffentechniker noch juristen dort

ich selber habe schriftliche waffentechnische gutachten aus dem bundeslaendern hier die mir bestaetigen dass bestimmte waffen kat B sind und verkauft werden duerfen und gleichzeitig kenne ich den bescheid des BMIs woi drinnensteht dass sie kat A sind

solche gutachten wurden auch hier im forum schon gepostet ...
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Re: Molot Vepr 12

Beitrag von Promo » Fr 18. Mai 2012, 16:22

Grundsätzlich bleibt festzuhalten dass das BMI zwar gutachtentechnisch als die "höchste Instanz" angesehen werden kann, worauf die unterliegenden Behörden zurückgreifen wenn sie sich bei einer Einstufung nicht sicher sind. Abseits davon ist aber auch das nur die Rechtsauffassung des BMI (eben eine wie viele andere) die vor dem VwGH angefochten werden kann.
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