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von gewo » Mi 23. Mai 2012, 23:35
woolf hat geschrieben:the_law hat geschrieben:du musstes ja sowieso schon vorher die genehmigung für den import der b waffe am zuständigen amt einholen, da steht ja alles schon drauf und wurde entsprechend abgestempelt, hast ja auch die gebühren dafür gezahlt.
nomalerweise brauchst da nix mehr nachmelden...
wenn du dir nit sicher bist ruf vorher dort an.
Das hat meine BH ganz anders gesehen! Die Einfuhrbewilligung sagt ja noch nicht aus, ob man das Eisen jetzt auch tatsächlich importiert hat! Für den Fall, dass man es importiert hat, muss man es also auch melden. Einfuhrerlaubnis und Meldung sind zwei Paar Schuhe!
hallo
normal ist importgenehmigung und meldung komplett getrennt von einander
egal ob kat B oder C
das eine hat mit dem anderen nix zu tun
ist aber durchaus denkbar dass das nicht ueberall so gehandhabt wird
ich hab schon die .. hmmm ... interessantesten sachen diesbezueglich mit der einen oder anderen behoerde in den bundeslaendern erlebt
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