Pumpgun und längere Auslandsreise...
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Von Tamfeld
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- Beiträge: 238
- Registriert: Mo 7. Jun 2010, 13:45
- Wohnort: Wien - Salzburg - München
Pumpgun und längere Auslandsreise...
Gibt es eine Möglichkeit eine genehmigte Pumpgun (kein HA) bei längerem Auslandsaufenthalt bei einem Büchsenmacher/Waffenhändler auf Depot zu hinterlegen wie man das auch sonst mit Kat.B Waffen macht...
Und wenn ja - kennt wer so einen im Großraum Wien?
Und wenn ja - kennt wer so einen im Großraum Wien?
"The beauty of the .375 H&H is simple: you can take every animal on earth with the caliber without ever being over- and only rarely undergunned." -- Peter Hathaway Capstick, Safari: The Last Adventure, St. Martin's Press (1984), p. 97.
Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard
9mm Para, .44 Mag, .22lr, Vierling, .223 Rem, .300 Blk, .308 Win, 8x50R, 8x57IS, .338 LM, Gauge 12
Gerhard
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.
Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen !

Zuletzt geändert von spareribs am Mo 28. Mai 2012, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
Ohne Hirn ist gut marschieren 

Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
ähm ich frag mich die ganze Zeit schon, warum überhaupt auf Depot legen?
Warum nicht einfach daheim im Waffenschrank wo sie sonst auch immer ist?
Oder reden wir hier von einem Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren?

Oder reden wir hier von einem Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren?
Magnum mag man eben! 

Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
Ja, gibt ein paar Händler mit Bewilligung zum Handel mit verbotenen Waffen. Schick mir aber lieber eine PN, dann besprechen wir das dort.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
spareribs hat geschrieben:Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.
Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen !
hi
die pumpgun tatsaechlich nicht, das stimmt
allerdings:
GewO § 142.
(1) Gewerbetreibende, die zur Erzeugung, Bearbeitung oder Instandsetzung von nichtmilitärischen Waffen (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a) berechtigt sind, sind auch zur Bearbeitung, Instandsetzung und Umarbeitung von militärischen Handfeuerwaffen berechtigt.
eine glock 18 waere aber kein problem ...

doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
spareribs hat geschrieben:Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.
Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen !
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
gewo hat geschrieben:spareribs hat geschrieben:Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.
Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen !
hi
die pumpgun tatsaechlich nicht, das stimmt
allerdings:
GewO § 142.
(1) Gewerbetreibende, die zur Erzeugung, Bearbeitung oder Instandsetzung von nichtmilitärischen Waffen (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a) berechtigt sind, sind auch zur Bearbeitung, Instandsetzung und Umarbeitung von militärischen Handfeuerwaffen berechtigt.
eine glock 18 waere aber kein problem ...
Mancher Büchsenmacher kriegt Sie sowieso nicht ...

Spaß beiseite, wie schaut das auf einem behördlich genehmigten Schießplatz aus? Nur der Besitzer? Keiner sonst oder Alle?



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Gerhard
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
Steirer hat geschrieben:Spaß beiseite, wie schaut das auf einem behördlich genehmigten Schießplatz aus? Nur der Besitzer? Keiner sonst oder Alle?![]()
![]()
Dort dürfen verbotene Waffen und somit auch eine Pumpgun überlassen werden. (Kriegsmaterial jedoch nicht)
Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...
Danke! 

Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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