Pumpgun und längere Auslandsreise...

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Von Tamfeld
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Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von Von Tamfeld » Fr 25. Mai 2012, 17:56

Gibt es eine Möglichkeit eine genehmigte Pumpgun (kein HA) bei längerem Auslandsaufenthalt bei einem Büchsenmacher/Waffenhändler auf Depot zu hinterlegen wie man das auch sonst mit Kat.B Waffen macht...

Und wenn ja - kennt wer so einen im Großraum Wien?
"The beauty of the .375 H&H is simple: you can take every animal on earth with the caliber without ever being over- and only rarely undergunned." -- Peter Hathaway Capstick, Safari: The Last Adventure, St. Martin's Press (1984), p. 97.

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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von Steirer » Sa 26. Mai 2012, 12:47

Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von spareribs » Sa 26. Mai 2012, 15:25

Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.



Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen ! :naughty:
Zuletzt geändert von spareribs am Mo 28. Mai 2012, 19:15, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von Teal'c » Sa 26. Mai 2012, 16:08

ähm ich frag mich die ganze Zeit schon, warum überhaupt auf Depot legen? :think: Warum nicht einfach daheim im Waffenschrank wo sie sonst auch immer ist?

Oder reden wir hier von einem Auslandsaufenthalt von mehreren Jahren?
Magnum mag man eben! :violence-sniperprone:

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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von Promo » Mo 28. Mai 2012, 13:02

Ja, gibt ein paar Händler mit Bewilligung zum Handel mit verbotenen Waffen. Schick mir aber lieber eine PN, dann besprechen wir das dort.
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von gewo » Di 29. Mai 2012, 13:35

spareribs hat geschrieben:
Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.



Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen ! :naughty:


hi

die pumpgun tatsaechlich nicht, das stimmt

allerdings:

GewO § 142.
(1) Gewerbetreibende, die zur Erzeugung, Bearbeitung oder Instandsetzung von nichtmilitärischen Waffen (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a) berechtigt sind, sind auch zur Bearbeitung, Instandsetzung und Umarbeitung von militärischen Handfeuerwaffen berechtigt.

eine glock 18 waere aber kein problem ...
;-)
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von raptor » Di 29. Mai 2012, 18:25

spareribs hat geschrieben:
Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.



Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen ! :naughty:


!

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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von Steirer » Do 31. Mai 2012, 00:59

gewo hat geschrieben:
spareribs hat geschrieben:
Steirer hat geschrieben:Wenn du Sie gemeldet hast, wurde Sie auf deiner WBK oder deinem WP mit der Nummer vermerkt, sollte also kein Problem bei der zeitweiligen Hinterlegung bei jedem beliebigen Büchsenmacher geben.



Irrtum ! Mancher Büchsenmacher darf sie NICHT mal angreifen ! :naughty:


hi

die pumpgun tatsaechlich nicht, das stimmt

allerdings:

GewO § 142.
(1) Gewerbetreibende, die zur Erzeugung, Bearbeitung oder Instandsetzung von nichtmilitärischen Waffen (§ 139 Abs. 1 Z 1 lit. a) berechtigt sind, sind auch zur Bearbeitung, Instandsetzung und Umarbeitung von militärischen Handfeuerwaffen berechtigt.

eine glock 18 waere aber kein problem ...
;-)

Mancher Büchsenmacher kriegt Sie sowieso nicht ... :mrgreen:

Spaß beiseite, wie schaut das auf einem behördlich genehmigten Schießplatz aus? Nur der Besitzer? Keiner sonst oder Alle? :think: :think: :think:
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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von martin » Do 31. Mai 2012, 08:55

Steirer hat geschrieben:Spaß beiseite, wie schaut das auf einem behördlich genehmigten Schießplatz aus? Nur der Besitzer? Keiner sonst oder Alle? :think: :think: :think:


Dort dürfen verbotene Waffen und somit auch eine Pumpgun überlassen werden. (Kriegsmaterial jedoch nicht)

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Re: Pumpgun und längere Auslandsreise...

Beitrag von Steirer » Do 31. Mai 2012, 19:33

Danke! :handgestures-thumbupright:
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