yoda hat geschrieben:Lt. NÖ Bauordnung sind Abänderungen von Gebäuden, wenn der Brandschutz beeinträchtigt werden könnte bewilligungspflichtig. Ein User hier hat mal beim Land gefragt deswegen und hat die Auskunft bekommen, dass eine Änderung eines Kellers auf Schießkeller deswegen bewilligungspflichtig ist. Das Problem ist, dass es beim Schießen Pulverrückstände gibt somit trifft das mit dem Brandschutz zu. Jedenfalls sind dann die Önormen für Planung, Bau und Betrieb von Schießstätten maßgebend.
@Slasher
Woraus besteht die Halle ? Kann man 100% sicherstellen, dass kein Geschoss die Halle verlässt ?
wenn ich fertig bin und meinem freund, der bei einer großen schlosserfirma arbeitet, jede hardoxplatte abgenommen habe, geht da sicher nix mehr durch. nur nach oben hin hab ich noch keine idee. die halle besteht aus sandwichpaneelen.