Schießstand Gewerbe

Alles was sonst nirgends wirklich reinpasst! Tabu sind: Politik und Religion (sofern kein Waffenbezug)
Benutzeravatar
slasher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 763
Registriert: Do 27. Jan 2011, 23:21
Wohnort: Kärnten

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von slasher » Mo 18. Jun 2012, 22:38

yoda hat geschrieben:Lt. NÖ Bauordnung sind Abänderungen von Gebäuden, wenn der Brandschutz beeinträchtigt werden könnte bewilligungspflichtig. Ein User hier hat mal beim Land gefragt deswegen und hat die Auskunft bekommen, dass eine Änderung eines Kellers auf Schießkeller deswegen bewilligungspflichtig ist. Das Problem ist, dass es beim Schießen Pulverrückstände gibt somit trifft das mit dem Brandschutz zu. Jedenfalls sind dann die Önormen für Planung, Bau und Betrieb von Schießstätten maßgebend.

@Slasher
Woraus besteht die Halle ? Kann man 100% sicherstellen, dass kein Geschoss die Halle verlässt ?


wenn ich fertig bin und meinem freund, der bei einer großen schlosserfirma arbeitet, jede hardoxplatte abgenommen habe, geht da sicher nix mehr durch. nur nach oben hin hab ich noch keine idee. die halle besteht aus sandwichpaneelen.
Glock - Built to go, not for Show!

therion
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1069
Registriert: Mi 15. Sep 2010, 01:31

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von therion » Mo 18. Jun 2012, 22:42

Bin gerade dabei, soetwas zu machen. Das Wichtigste wurde von Yoda schon erwähnt.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von yoda » Mo 18. Jun 2012, 22:45

slasher hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Lt. NÖ Bauordnung sind Abänderungen von Gebäuden, wenn der Brandschutz beeinträchtigt werden könnte bewilligungspflichtig. Ein User hier hat mal beim Land gefragt deswegen und hat die Auskunft bekommen, dass eine Änderung eines Kellers auf Schießkeller deswegen bewilligungspflichtig ist. Das Problem ist, dass es beim Schießen Pulverrückstände gibt somit trifft das mit dem Brandschutz zu. Jedenfalls sind dann die Önormen für Planung, Bau und Betrieb von Schießstätten maßgebend.

@Slasher
Woraus besteht die Halle ? Kann man 100% sicherstellen, dass kein Geschoss die Halle verlässt ?


wenn ich fertig bin und meinem freund, der bei einer großen schlosserfirma arbeitet, jede hardoxplatte abgenommen habe, geht da sicher nix mehr durch. nur nach oben hin hab ich noch keine idee. die halle besteht aus sandwichpaneelen.


Oben braucht man Hochblenden aus Stahlbeton mit Weichholz verkleidet, als Seitenwand Stahlbeton oder Schalsteine mit Beton gefüllt, als Schießbahnabschluss Stahlbeton oder Schalsteine mit einer Stahlplatte davor, ist in der Halle also eher unmöglich. Schau dir mal in Hirtenberg den Faustfeuerwaffenstand an, dann weisst du was du alles brauchst, zusätzlich brauchst noch die hinter dem Schützen Luft reinbläst und vor dem Schützen absaugt, weils ja in einer Halle ist.

Benutzeravatar
slasher
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 763
Registriert: Do 27. Jan 2011, 23:21
Wohnort: Kärnten

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von slasher » Mo 18. Jun 2012, 22:50

yoda hat geschrieben:
slasher hat geschrieben:
yoda hat geschrieben:Lt. NÖ Bauordnung sind Abänderungen von Gebäuden, wenn der Brandschutz beeinträchtigt werden könnte bewilligungspflichtig. Ein User hier hat mal beim Land gefragt deswegen und hat die Auskunft bekommen, dass eine Änderung eines Kellers auf Schießkeller deswegen bewilligungspflichtig ist. Das Problem ist, dass es beim Schießen Pulverrückstände gibt somit trifft das mit dem Brandschutz zu. Jedenfalls sind dann die Önormen für Planung, Bau und Betrieb von Schießstätten maßgebend.

@Slasher
Woraus besteht die Halle ? Kann man 100% sicherstellen, dass kein Geschoss die Halle verlässt ?


wenn ich fertig bin und meinem freund, der bei einer großen schlosserfirma arbeitet, jede hardoxplatte abgenommen habe, geht da sicher nix mehr durch. nur nach oben hin hab ich noch keine idee. die halle besteht aus sandwichpaneelen.


Oben braucht man Hochblenden aus Stahlbeton mit Weichholz verkleidet, als Seitenwand Stahlbeton oder Schalsteine mit Beton gefüllt, als Schießbahnabschluss Stahlbeton oder Schalsteine mit einer Stahlplatte davor, ist in der Halle also eher unmöglich. Schau dir mal in Hirtenberg den Faustfeuerwaffenstand an, dann weisst du was du alles brauchst, zusätzlich brauchst noch eine Lüftung in einer Halle die hinter dem Schützen Luft reinbläst und vor dem Schützen absaugt.



da ist mit ein par tausender aber nix mehr......

ich glaube ich lass die finger davon. :tipphead:
Glock - Built to go, not for Show!

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von gewo » Mo 18. Jun 2012, 22:54

yoda hat geschrieben:....dass es beim Schießen Pulverrückstände gibt somit trifft das mit dem Brandschutz zu. ....


hallo

ned nachvollziehbar
da brennt nix ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von yoda » Di 19. Jun 2012, 06:28

@Gewo
Hätte ich mir auch nicht gedacht, bin aber auf einige Gutachten und Berichte gestoßen.

http://www.schiessstandsachverstaendige ... hricht.pdf

Benutzeravatar
nuovolemon
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 218
Registriert: Di 27. Sep 2011, 12:37
Wohnort: Wien

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von nuovolemon » Di 19. Jun 2012, 07:42

Betrifft das in dieser Form nicht nur Deutschland? In D braucht man ja auch eine Sprengstoffmittelschulung um mit Pulver fürs Wiederladen hantieren zu dürfen
9/.40SW

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von yoda » Di 19. Jun 2012, 08:34

Unverbrannte Pulverrückstände -> Leicht entzündlicher Staub -> Brandschutz könnte beeinträchtigt sein -> bewilligungspflichtig lt. NÖ Bauordnung
Die Info hat ein User hier vom Land NÖ bekommen, aber man kann ja mal versuchen die Änderung einfach anzuzeigen, entweder wird das Vorhaben dann untersagt oder nicht.

@Slasher
Such dir einen alten Weinkeller mit einer Röhre, die kann man am leichtesten umbauen.
In den Kellergassen stört sich am "Lärm" auch niemand, man hört eh kaum was raus weils unterirdisch ist.
Zuletzt geändert von yoda am Di 19. Jun 2012, 08:46, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
gunwitch
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 871
Registriert: Mi 18. Jan 2012, 12:18
Wohnort: westlich von Wien
Kontaktdaten:

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von gunwitch » Di 19. Jun 2012, 08:43

slasher hat geschrieben:ich dachte mir schon das der offizielle weg sehr steinig ist.
aber ob ich nur mit meinen kumpels finaziell überleben kann ist fraglich?

:think:



Ich denke, Du findest hier genug "Kumpels", die sich freuen über Dein Projekt! ;-)
It doesn´t matter if you win or lose ... until you lose! Lanny Bassham

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 37013
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von gewo » Di 19. Jun 2012, 10:01

yoda hat geschrieben:@Gewo
Hätte ich mir auch nicht gedacht, bin aber auf einige Gutachten und Berichte gestoßen.
http://www.schiessstandsachverstaendige ... hricht.pdf


hi

JEDER staub brennt
staubexplosionen sind was "normales"
das hat nix mit dem schiessen zu tun

auch viele AT sachverstaendige beziehen sich (da es in AT diesbezueglich eben keine verbindlichen normen dafuer gibt) kurioserweise auf DE bestimmungen

das mag bei gewerblichen anlagen angehen aber da die deutschen bestimmungen eben NICHT eu-bestimmungen sind koennen sie NICHT im ersatz fuer nicht vorhandene oesterreichische regelungen angewendet werden

ich meine, ok, koennen schon
ist halt immer die frage ob man sich das vorschreiben laesst

bei gewerblichen anlagen kann eine standhafte weigerung und beharrung auf den nachweis der rechtsgrundlagen recht kompliziert sein da die gewerbeordnung der kontrollbehoerde einige werkzeuge in die hand gibt die recht nachhaltig sind ..

bei privaten nicht
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

Benutzeravatar
Isegrim
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 341
Registriert: So 16. Mai 2010, 12:50
Wohnort: Vöcklabruck -OÖ
Kontaktdaten:

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von Isegrim » Di 19. Jun 2012, 10:23

Hab mir das Ganze mal durchgelesen - da wird viel .. geschrieben.

Wenn ich einen gewerblichen Schiessstand errichten will mache ich einen Antrag bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft.

Die führt das Verfahren durch.
- Projekt in 4-facher Ausfertigung mit lärmtechnischen Gutachten
- Projekt muß den Normen ÖNorm S 1240 und Önorm S 1243 entsprechen.

In diesem Verfahren haben Nachbarn Parteistellung!

Falls du dort Ausschenken willst - es gibt auch ein "kleines Gastgewerbe" wo du die Konzessionsprüfung bzw. jetzt Unternehmerbrief nicht brauchst = Buffet.

DVC

ISEGRIM
DVC

Isegrim

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4726
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von rhodium » Di 19. Jun 2012, 12:47

Oder Du lässt eine Firma ein paar Getränke/Snack-Automaten aufstellen und stellst ein paar Tische hin. Da schneidest natürlich nicht mehr wirklich mit.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von yoda » Di 19. Jun 2012, 13:09

@Gewo

Es gibt in Österreich sehr wohl Normen für den Schießstandbau -> http://www.schiessstandsachverstaendige ... age387.htm
5-15% der ursprüngliche Treiblungsmenge werden lt. dem deutschen Gutachten nicht verbrannt und sind dann bei dem feinen Staub dabei, normaler Staub ist das keiner.
In Verbindung mit brennbaren Materialien ziemlich gefährlich.

@Isegrim

Weisst du wer solche lärmtechnischen Gutachten erstellt ? Welche Vorgaben gibt es da ? Hast du vielleicht Beispiele dafür ?
Wo ist der Unterschied zwischen gewerblich/privat wenn man den Schießstand behördlich genehmigt haben möchte ?
Ich hab mich beim Thema Kugelfang, Seitenwand, Hochblenden etc. auf die Önorm S1240 bezogen um zu zeigen, dass es in der oben genannten Halle eher schwierig ist einen Schießstand einzurichten.

Benutzeravatar
Salem
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3228
Registriert: Di 11. Mai 2010, 20:11
Wohnort: Im Schatten der Karawancos

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von Salem » Di 19. Jun 2012, 13:18

Diese 5 - 15% können aber doch nur für LW mit kurzen Läufen in verbindung mit langsamen Pulvern in der Muni gelten,
bei 9Para, .38er Spezi und Co. is ja der Brennschluss fast immer schon weit vor der Mündung erreicht.... :think:
Die schäbigste Ratte im ganzen Land ist und bleibt der Denunziant.
Kleingedrucktes:
Wer unfähig ist Ironie oder Sarkasmus wegen "fehlender" Smileys zu erkennen erzähle dies gefälligst seinem Frisör.

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5868
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Schießstand Gewerbe

Beitrag von yoda » Di 19. Jun 2012, 13:29

Für .38 und 9mm mit Lauflängen von 5-15cm werden 20-100 Gramm Treibladungspulverreste pro 1000 Schuss angegeben.

Antworten