Waffenrechtliche Anfrage
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Wie ist das dann bei der neuen Meldung?
Wenn ich eine meldepflichtige Waffe (schon nach neuem System gemeldet) verkaufe, bin dann ich dafür zuständig das zu melden (wie bei Kat B) oder ist nur der Käufer verpflichtet seine neue Waffe zu melden (so wie jetzt bei einem Händler/Büxer)?
Wenn ich eine meldepflichtige Waffe (schon nach neuem System gemeldet) verkaufe, bin dann ich dafür zuständig das zu melden (wie bei Kat B) oder ist nur der Käufer verpflichtet seine neue Waffe zu melden (so wie jetzt bei einem Händler/Büxer)?

Re: Waffenrechtliche Anfrage
KGR84 hat geschrieben:Wie ist das dann bei der neuen Meldung?
Wenn ich eine meldepflichtige Waffe (schon nach neuem System gemeldet) verkaufe, bin dann ich dafür zuständig das zu melden (wie bei Kat B) oder ist nur der Käufer verpflichtet seine neue Waffe zu melden (so wie jetzt bei einem Händler/Büxer)?
hi
soferne dazu ned noch irgendwelche verordnungen folgen bleibt alles wie gehabt
du als verkaeufer hast nur die verpflichtung zu pruefen dass der kaeufer 18 jahre oder aelter ist
der verkaeufer dagegen hat die pflicht innerhalb von 6 wochen wo zu melden
doubleaction OG, Wien
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
§ 33 81) (in der dann geltenden Fassung!) gibt die Antwort
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Dieser hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat
§ 33. (1) Schusswaffen der Kategorien C und D sind beim Erwerb durch Menschen mit Wohnsitz im Bundesgebiet binnen sechs Wochen vom Erwerber (Registrierungspflichtigen) bei einem im Bundesgebiet niedergelassenen, dazu ermächtigten Gewerbetreibenden, der zum Handel mit nichtmilitärischen Schusswaffen berechtigt ist, registrieren zu lassen. Dieser hat darüber eine Bestätigung (Registrierungsbestätigung) auszustellen und dem Registrierungspflichtigen zu übergeben. Die Registrierungspflicht ist erfüllt, sobald der Registrierungspflichtige die Bestätigung in Händen hat
Re: Waffenrechtliche Anfrage
Hi!
Ich habe schön langsam das Gefühl, die ganze Registrierung wird ein einziges Chaos. Ich verkaufe jetzt mein brav registriertes KatC-Gewehr. Der neue Besitzer meldets nicht, dh ich bin im Register weiterhin der offizielle Besitzer. Da wird man wohl oder übel in Zukunft zwecks Nachweis des Verkaufs einen Kaufvertrag brauchen. Wie lange hebt man dann den Vertrag auf? Oder gibt es die Möglichkeit bei der Behörde zu erfragen, was auf mich registriert ist?
LG
Ich habe schön langsam das Gefühl, die ganze Registrierung wird ein einziges Chaos. Ich verkaufe jetzt mein brav registriertes KatC-Gewehr. Der neue Besitzer meldets nicht, dh ich bin im Register weiterhin der offizielle Besitzer. Da wird man wohl oder übel in Zukunft zwecks Nachweis des Verkaufs einen Kaufvertrag brauchen. Wie lange hebt man dann den Vertrag auf? Oder gibt es die Möglichkeit bei der Behörde zu erfragen, was auf mich registriert ist?
LG
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
diver99 hat geschrieben:Ich habe schön langsam das Gefühl, die ganze Registrierung wird ein einziges Chaos. Ich verkaufe jetzt mein brav registriertes KatC-Gewehr. Der neue Besitzer meldets nicht, dh ich bin im Register weiterhin der offizielle Besitzer. Da wird man wohl oder übel in Zukunft zwecks Nachweis des Verkaufs einen Kaufvertrag brauchen.
hallo
das ist exakt die selbe situation wie jetzt
zerbrecht euch doch ned den kopf von anderen
das ZWR ist die umsetzung der bisherigen §30 meldungen von papier auf elektronisch
zugleich sind die daten direkt elektronisch verfuegbar und nimmer ueber die aktenordner der waffenhaendler
was willst denn versuchen nachzuweisen
und wem gegenueber denn?
wennst die knarre zwischenzeitlich verkauft hast dann ist sie eben nimmer da
ende gelaender ...
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
gewo hat geschrieben:
das ist exakt die selbe situation wie jetzt
Nein.
Bis jetzt wusste die Behörde, in dem Fall nicht, dass ich ne Waffe habe, das wusste nur der Händler wo ich es gemeldet habe. Also hätte mich die Behörde dahingehend auch nicht kontrollieren können, bzw. bei einem Vergehen des Käufers der Waffe, gab es keinen Hinweis auf den Vorbesitzer. Jetzt gibt es sogar ganz im Gegenteil keinen Hinweis mehr auf den aktuellen Besitzer (wenn er die Waffe ned meldet), sondern nur auf den letzt gemeldeten.

Re: Waffenrechtliche Anfrage
Hi!
Der Käufer, der nicht meldet, begeht ja künftig einen Verstoss gegen das Waffengesetz. Wenn ich sage, ich habe keine Unterlagen über den Verbleib der Waffe, wie will die Behörde dann weiter vorgehen? Ich könnte theoretisch den Prügel ja auch im Garten vergraben haben.
LG
Der Käufer, der nicht meldet, begeht ja künftig einen Verstoss gegen das Waffengesetz. Wenn ich sage, ich habe keine Unterlagen über den Verbleib der Waffe, wie will die Behörde dann weiter vorgehen? Ich könnte theoretisch den Prügel ja auch im Garten vergraben haben.
LG
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
diver99 hat geschrieben:Der Käufer, der nicht meldet, begeht ja künftig einen Verstoss gegen das Waffengesetz.
hallo
das tut er doch jetzt auch schon wenn er nicht nach §30 meldet
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Genau
§ 51. (1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung (7.) eine gemäß § 30 erforderliche Meldung unterläßt;

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Waffenrechtliche Anfrage
gewo hat geschrieben:diver99 hat geschrieben:Der Käufer, der nicht meldet, begeht ja künftig einen Verstoss gegen das Waffengesetz.
hallo
das tut er doch jetzt auch schon wenn er nicht nach §30 meldet
Hast Recht!
LG
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Hallo,
ich muß jetzt auch mal etwas loswerden, was ich mich schön länger frage:
Nehmen wir an, das neue Gesetz ist in Kraft, ich habe meine Kat. D daheim liegen, aufgrund Kaufes VOR Inkrafttreten des neuen Gesetzes natürlich NICHT gemeldet, was ja völlig rechtens ist.
Bei einer Waffenkontrolle der Kat. B -Waffen wird auch darauf bestanden, sonstige Waffen vorzuzeigen (NICHT rechtens, wird aber praktiziert, und ich möchte bei einer Kontrolle ein positives Gesprächsklima beibehalten, also fügt man sich).
Ich habe von meinen vor Jahren erstandenen Kat. D -Waffen keinen Rechnungsbeleg mehr, wie soll ich also beweisen, daß ich die Waffe noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstanden habe und nicht zwischenzeitlich von privat? Man könnte ja dann sagen, daß ich sie nachmelden müsse
ich muß jetzt auch mal etwas loswerden, was ich mich schön länger frage:
Nehmen wir an, das neue Gesetz ist in Kraft, ich habe meine Kat. D daheim liegen, aufgrund Kaufes VOR Inkrafttreten des neuen Gesetzes natürlich NICHT gemeldet, was ja völlig rechtens ist.
Bei einer Waffenkontrolle der Kat. B -Waffen wird auch darauf bestanden, sonstige Waffen vorzuzeigen (NICHT rechtens, wird aber praktiziert, und ich möchte bei einer Kontrolle ein positives Gesprächsklima beibehalten, also fügt man sich).
Ich habe von meinen vor Jahren erstandenen Kat. D -Waffen keinen Rechnungsbeleg mehr, wie soll ich also beweisen, daß ich die Waffe noch vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes erstanden habe und nicht zwischenzeitlich von privat? Man könnte ja dann sagen, daß ich sie nachmelden müsse

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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Sie könnten auch deinen Kühlschrank kontrollieren und behaupten du hast die Bananen gestohlen weil du keine Rechnung mehr hast 

Re: Waffenrechtliche Anfrage
Naja es ist schon die Frage bei wem in so einem Fall die Beweislast liegt, keine Ahnung ob das in den entsprechenden Gesetzen geregelt ist.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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Re: Waffenrechtliche Anfrage
Es stimmt schon, in dieser Situation ist man ja grundsätzlich im Recht. Aber eigentlich verhält sich das dann beim Kauf einer Altbesitz-Kat. D von privat ja nicht anders nur eben anders herum. Jemand, der das Gesetz nicht so ernst nimmt, könnte dann genausogut anstatt zu melden behaupten, man habe die Waffe schon vor inkrafttreten des neuen Gesetzes besessen. Vorher schien sie ja auch nirgends auf. Die Behörden werden hier wohl schon aufgrund der Menge an Altbesitz große Akzeptanz walten lassen müssen 
@yoda:
Stimmt, Bananenklau würde auch zu meinem Nick passen

@yoda:
Stimmt, Bananenklau würde auch zu meinem Nick passen

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