Fehlt bei einer Schußwaffe ein Bauteil der unabdingbar zum Abfeuern einer Ladung dient - gilt diese dann noch als Waffe?
Ich frage, weil mir mein bescheidener Waffenschrank zu klein geworden ist und ich mir jetzt ein kleines offenstehendes Rifle-Rack für 2-3 Repetierer ohne weitere Sicherungen bauen möchte.
Die Verschlüsse aus den besagten Repetierern sollen im ohnehin vorhandenen Safe verwahrt werden. Also was dann im Rack steht, wäre nach meinem Verständnis eigentlich nicht mehr als ein Blasrohr mit Schaft - wie sieht das Gesetz sowas?
Ohne wesentliche Komponente noch "Waffe"?
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- Undertaker
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Ohne wesentliche Komponente noch "Waffe"?
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Grüße vom Undertaker
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Re: Ohne wesentliche Komponente noch "Waffe"?
Der Lauf ist ein wesentlicher Teil der Waffe und selbst wenn Du einen Rohling mit Patronenlager hast, musst Du ihn melden, da er einer Waffe gleichgestellt ist.
Die Verwahrung steht wieder auf einem anderen Blatt und ist so, wie von woolf beschrieben.
Grüße
Sandman
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Re: Ohne wesentliche Komponente noch "Waffe"?
Ja danke, alles klar. Ein Kraftfahrzeug ohne Motor bleibt schließlich auch ein Kraftfahrzeug, auch wenn - wie bei den Repetierern ohne Verschluß - eine sinnentsprechende Verwendung unmöglich ist. Nicht ganz leicht nachvollziehbar aber bitte.
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Grüße vom Undertaker
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