Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Weissi
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Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von Weissi » Mi 14. Nov 2012, 14:26

Grüß euch Gott, Waffenrechtler und Interessierte!

Durch einen anderen Thread hier bin ich auf die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (zu finden hier -> https://findok.bmf.gv.at/findok/showBlo ... esPdf&gid= gültig ab 01.10.2012)gestoßen und habe mir diese durchgelesen.

Verwirrt bzw. irritiert haben mich folgende Passagen:

Erläuterung zur Verodnung betreffend Kriegsmaterial

Zu § 1 Artikel I Z 1 lit. a Kriegsmaterialverordnung:

Kein Kriegsmaterial sind ua.:

a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit Randfeuerzündung;

...

Die unter a) ... angeführten Schusswaffen gelten allerdings nur dann nicht als Kriegsmaterial, wenn sie keine typisch militärischen Merkmale wie etwa Zweibein, Bajonetthaltevorrichtung, Mündungsfeuerdämpfer, Griffstück, abnehmbaren, ausziehbaren oder klappbaren Kolben aufweisen.


So wie ich das verstanden habe wäre somit ein z.B. Colt M4 .22lr Halbautomat (Kategorie B) sofort Kriegsmaterial? Hat ja immerhin ein Griffstück. Und wird der Hinterschaft als Kolben bezeichnet? Der wäre ausziehbar...

Sind somit alle Kleinkaliberhalbautomaten mit Zweibein/Griffstück/ausziehbarem Kolben per Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial verboten und somit illegal, obwohl frei als Kategorie B verkäuflich?

Beziehungsweise wie definiert der Gesetzgeber "Kolben" oder "Griffstück"?

Wie sieht es mit einem behördlich genehmigtem Schießstand aus? Gilt die Arbeitsrichtlinie auch dort? Sprich kann ich einen KK-HA (ohne ausziehbaren Kolben und die anderen bösen verbotenen Sachen) und Zweibein separat dorthin transportieren, dort vor Ort montieren und dann legal schiessen?

Oder habe ich grundsätzlich etwas vergessen oder außer Acht gelassen oder gibt eine Ausnahmen-Richtlichen-Durchführungsverordnung von der ich nichts weiss?

Ich freue mich über reichlich Input und eure Meinungen bzw. Fachwissen zu dieser Thematik.

Grüße aus der Südsteiermark,

Weissi

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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von Maggo » Mi 14. Nov 2012, 19:54

Gehe auf die Seite 23 auf die Arbeitsrichtlinie wo du den Link reingestellt hast dort steht dann:

Zitat:

Kein Kriegsmaterial sind ua.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit
Randfeuerzündung

;)

Das ist ausschlaggebend.
Die Klappschäfte usw. werden nicht mehr so streng gesehen,sonst würde es auch keine Oa15,Oa10,Steyr AUG,Sig 550 usw. geben.Es ist ja mittlerweise üblich das Zivile Waffen Klappschäfte,Mündungsfeuerdämpfer usw. haben,von daher kann man nicht alles so eng sehen was der Amtsschimmel so schreibt .
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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von BigBen » Mi 14. Nov 2012, 20:00

Maggo hat geschrieben:Gehe auf die Seite 23 auf die Arbeitsrichtlinie wo du den Link reingestellt hast dort steht dann:

Zitat:

Kein Kriegsmaterial sind ua.:
a) halbautomatische Kleinkalibergewehre für Patronen des Kalibers .22 mit
Randfeuerzündung

;)

Das ist ausschlaggebend.
Die Klappschäfte usw. werden nicht mehr so streng gesehen,sonst würde es auch keine Oa15,Oa10,Steyr AUG,Sig 550 usw. geben.


er hat ja die explizite einschränkng von a) auch angeführt..,,und "nicht mehr so streng gesehen" ist alles, nur keine rechtssicherheit :-(

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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von Maggo » Mi 14. Nov 2012, 20:07

er hat ja die explizite einschränkng von a) auch angeführt..,,und "nicht mehr so streng gesehen" ist alles, nur keine rechtssicherheit


Dann baut sofort eure Schubschäfte aus euren Ar 15 Österreich Klonen ab,die Vorderschäfte mit Picatinnyschienen dürft ihr dann auch wegbauen weil es im Prinzip Typischen Militärische Merkmale einer Kriegswaffe sind.
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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von MikeD » Mi 14. Nov 2012, 20:34

Maggo hat geschrieben:Dann baut sofort eure Schubschäfte aus euren Ar 15 Österreich Klonen ab,die Vorderschäfte mit Picatinnyschienen dürft ihr dann auch wegbauen weil es im Prinzip Typischen Militärische Merkmale einer Kriegswaffe sind.

Schubschäfte, Rails und Zweibeine sind lt. BMI zulässig und ändern nicht die Einstufung.
War auch im OA-10 DMR Thread gepostet, nur ist dieser leider "verschwunden".

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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von Maggo » Mi 14. Nov 2012, 20:49

MikeD hat geschrieben:Schubschäfte, Rails und Zweibeine sind lt. BMI zulässig und ändern nicht die Einstufung.
War auch im OA-10 DMR Thread gepostet, nur ist dieser leider "verschwunden".



Eben,deshalb greift es bei einer KK die von der KM Vo Explizit ausgenommen ist schon gar nicht.
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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von HS911 » Mi 14. Nov 2012, 21:07

Nur zur Erinnerung:
Kriegsmaterial
§ 18. (1) Der Erwerb, der Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind verboten.

§ 19. (1) Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schußwaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.

§ 1. Als Kriegsmaterial sind anzusehen:
I. Waffen, Munition und Geräte
1. a) Halbautomatische Karabiner und Gewehre, ausgenommen Jagd- und Sportgewehre; vollautomatische Gewehre, Maschinenpistolen, Maschinenkarabiner und Maschinengewehre.

Die Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial (VB-0401) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den
Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des
Kriegsmaterialgesetzes dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt
wird.


Hier handelt sich um die AUSLEGUNG des Finanzministeriums. Die Ministerien für Inneres & Landesverteidigung und gegebenenfalls ein Richter können hier ganz andere Auslegungen haben.
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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von martin » Mi 14. Nov 2012, 21:23

Leute, ich habe das hier im Forum schon mehrmals geschrieben, es glaubt halt keiner ... :whistle:

Die "Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial" ist eine Richtlinie für den Zoll. (kein Gesetz!)
Das Sprücherl mit Zweibein, Klappschaft und Co stammt vom BMI aus den späten 70er Jahren und ist längst überholt.

Im Kriegsmaterialgesetz und der Kriegsmaterialverordnung werden keine Waffenbestandteile genannt.
Wer das nicht glauben will soll sich ans BMI wenden, an den Amtssachverständigen.

EDIT:
Es gibt aber dennoch KK Halbautomaten die Kriegsmaterial sind, weil sie vor vielen Jahren so eingestuft wurden und
das BMI solche Entscheidungen nicht revidiert.

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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von Noldi » Mi 14. Nov 2012, 23:36

MikeD hat geschrieben:
Maggo hat geschrieben:Dann baut sofort eure Schubschäfte aus euren Ar 15 Österreich Klonen ab,die Vorderschäfte mit Picatinnyschienen dürft ihr dann auch wegbauen weil es im Prinzip Typischen Militärische Merkmale einer Kriegswaffe sind.

Schubschäfte, Rails und Zweibeine sind lt. BMI zulässig und ändern nicht die Einstufung.
War auch im OA-10 DMR Thread gepostet, nur ist dieser leider "verschwunden".


Ich find den auch nicht mehr. Hat wer einen Link?

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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von gewo » Do 15. Nov 2012, 00:23

martin hat geschrieben:Wer das nicht glauben will soll sich ans BMI wenden, an den Amtssachverständigen.


hi

wie der hr E. das sieht ist eh bekannt

allerdings ist er seit inkrafttreten der novelle am 1.10. fuer KM nimmer zustaendig
die zustaendigkeit dafuer liegt nun beim BMLV ....
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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von martin » Do 15. Nov 2012, 09:39

gewo hat geschrieben:allerdings ist er seit inkrafttreten der novelle am 1.10. fuer KM nimmer zustaendig
die zustaendigkeit dafuer liegt nun beim BMLV ....


ein Walther M4 oder ein OA15 sind aber kein Kriegsmaterial ...

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Re: Fragen zur Arbeitsrichtlinie Kriegsmaterial

Beitrag von Weissi » Do 15. Nov 2012, 15:02

Danke an martin & HS911 für die Aufklärung dieser ein bisschen verwirrenden und etwas schrägen Richtlinie!

Schöne Grüße aus der Südsteiermark,

Weissi

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