Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Austriangun
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Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Austriangun » So 25. Nov 2012, 21:00

Bitte um Aufklärung: Ich bin mir zu 100% sicher, dass ein Arbeitskollege Anfang der 90er Jahre legal eine Ruger Mini 14 erstanden und gemeldet hat. Heute habe ich erfahren, dass die Waffe ANSCHEINEND in Österreich verboten ist?? Warum?

gewo
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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von gewo » So 25. Nov 2012, 21:05

Austriangun hat geschrieben:Bitte um Aufklärung: Ich bin mir zu 100% sicher, dass ein Arbeitskollege Anfang der 90er Jahre legal eine Ruger Mini 14 erstanden und gemeldet hat. Heute habe ich erfahren, dass die Waffe ANSCHEINEND in Österreich verboten ist?? Warum?


hi

weil sie ein halbautomat ist (der nicht kleinkaliber ist)
damit ist die waffe a priori einmal von haus aus kriegsmaterial

und noch dazu ist sie zusaetzlich auch eingestuft als kriegsmaterial
und das schon ziemlich lange ...
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Stefan » So 25. Nov 2012, 21:08

die mini14 war eine zeitlang legal in österreich zu erwerben, wurde dann allerdings als kat A waffe eingestuft. altbesitzer erhielten eine ausnahmebewilligung, neuerwerbung ist seitdem fast unmöglich.

mfg stefan

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Austriangun
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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Austriangun » So 25. Nov 2012, 21:11

Stefan hat geschrieben:die mini14 war eine zeitlang legal in österreich zu erwerben, wurde dann allerdings als kat A waffe eingestuft. altbesitzer erhielten eine ausnahmebewilligung, neuerwerbung ist seitdem fast unmöglich.

mfg stefan


Jetzt nagel ich dich aber auf dem "fast" fest. Inwiefern "fast"?

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Sidekix » So 25. Nov 2012, 21:33

Austriangun hat geschrieben:
Stefan hat geschrieben:die mini14 war eine zeitlang legal in österreich zu erwerben, wurde dann allerdings als kat A waffe eingestuft. altbesitzer erhielten eine ausnahmebewilligung, neuerwerbung ist seitdem fast unmöglich.

mfg stefan


Jetzt nagel ich dich aber auf dem "fast" fest. Inwiefern "fast"?


"fast" bedeutet das es doch gelegentlich Kat A Ausnahmegenehmigungen gibt (quasi im Promillebereich)
es wird dir aber kaum wer erzählen wie genau das dann gelaufen ist...
sowas läuft nicht über deinen SV bei der BH sondern übers BMI ;)
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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von martin » So 25. Nov 2012, 21:49

In den 90er Jahren war es für Sportschützen noch möglich an so eine Bewilligung zu kommen, heute geht das aber nicht mehr weil die zuständigen Behörden wesentlich strenger geworden sind. Grundsätzlich können Sammler, Museumsbetreiber, gewerbliche Wiederlader (für Testzwecke) oder Sachverständige so eine Genehmigung bekommen, ist nicht einfach aber es geht. :mrgreen:

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Stefan » So 25. Nov 2012, 22:06

sidekix und martin haben das fast korrekt erklärt.

mfg stefan

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Warnschuss » So 25. Nov 2012, 23:39

Tja, echt schade um die Breivikspritze. Wäre für viele Schützen eine günstige Alternative zu den AR-15 gewesen.

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von quildor82 » So 25. Nov 2012, 23:57

Warnschuss hat geschrieben:Tja, echt schade um die xxxxxxxspritze. Wäre für viele Schützen eine günstige Alternative zu den AR-15 gewesen.




:tipphead: :tipphead:

ein intelligenter Kommentar wArnschuss
"mit einem netten wort und einer pistole erreicht man mehr, als mit einem netten wort allein .."
Al Capone *17.01.1899 - †25.01.1947



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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Warnschuss » Mo 26. Nov 2012, 00:02

Nimm nicht gleich alles so ernst und komm wieder runter.

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von BigBen » Mo 26. Nov 2012, 07:43

Warnschuss hat geschrieben:Nimm nicht gleich alles so ernst und komm wieder runter.


Ich nehm solch selten dämliche Meldungen aber auch ernst und ich würde dich bitten solche Kommentare die uns Waffenbesitzer auch nur irgendwie in die Nähe eines irren Massenmörders rücken zukünftig zu unterlassen.
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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Warnschuss » Mo 26. Nov 2012, 13:00

Gut, dann werde ich's mir in Hinkunft verkneifen, wenn man Humor nicht versteht.

Selten dämlich ist's jedenfalls keineswegs, denn solche Spottbezeichnungen für Waffen sind üblich und geben keine Wertung über irgendetwas oder irgendjemanden ab.
Von scherzhaften Waffenbezeichnungen wie „Hitlersäge" und „Stalinorgel" hast du anscheinend ebenfalls noch nichts gehört, lieber Ben? ;)

(Letztere Begriffe habe übrigens nicht ich erfunden, bevor jetzt gleich die heilige Inquisition der politischen Korrektheit über mich herfällt...)

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von BigBen » Mo 26. Nov 2012, 13:06

Warnschuss hat geschrieben:Gut, dann werde ich's mir in Hinkunft verkneifen, wenn man Humor nicht versteht.

Selten dämlich ist's jedenfalls keinesfalls, denn solche Spottbezeichnungen für Waffen sind üblich und geben keine Wertung über irgendetwas oder irgendjemanden ab.
Von scherzhaften Waffenbezeichnungen wie „Hitlersäge" und „Stalinorgel" hast du anscheinend ebenfalls noch nichts gehört, lieber Ben? ;)

(Letztere Begriffe habe übrigens nicht ich erfunden, bevor jetzt gleich die heilige Inquisition der politischen Korrektheit über mich herfällt...)



Hitlersäge und Stalinorgel sind ja mittlerweile historische Begriffe die von den Opfern besagter Waffen geprägt wurden - während der Begriff "Breivikspritze" eine Wortkreation von dir ist die in dem verwendeten Kontext einfach nur unangebracht und meiner Meinung nach ziemlich infantil ist.

Das hat nichtmal was mit politischer Korrektheit zu tun, sondern etwas mit Anstand und Respekt - und man verzeihe mir bitte eine gewisse Humorlosigkeit wenn unbedachte Formulierungen Einzelner alle Legalwaffenbesitzer in die Nähe von irren Massenmördern rücken.
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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Weissi » Mo 26. Nov 2012, 13:09

Gesegnet seien noch diejenigen, denen bei der Ruger Mini14 kein gestörter Massenmörder sondern zuerst Colonel John Hannibal "Ich-liebe-es-wenn-ein-Plan-funktioniert" Smith vom A-Team einfällt.

Und ja - sollte diese Waffe jemals (nach Norwegen wohl äußerst unwahrscheinlich) in AT legal werden, würde ich Sie mir nur deshalb kaufen, weil ichs als Kind/Jugendlicher beim A-Team gesehen habe (es gibt keine einzige Folge in der sich nicht mindestens ein Fahrzeug überschlägt).

Grüße aus der Steiermark,

Weissi

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Re: Rechtliche Situation Ruger Mini 14

Beitrag von Irwin J. Finster » Mo 26. Nov 2012, 13:24

Ich denke bei der Mini14 auch immer ans A-Team :D - hab gar nicht gewusst das das A...loch aus Norwegen auch so eine Waffe verwendet hat...
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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