Hallo Leute,
ich beschäftige mich seit ein paar Tagen mit dem WBK und WP und würde gerne wissen wie es in folgendem Fall mit dem Recht aussieht, da dies anscheinend relativ verwirrend ist:
1. wenn man als besitzer einer wbk am weg zum schießstand ist, wie hat die waffe verstaut zu sein?
reicht ein normaler rucksack aus? ein bekannter transportiert sie ungeladen in einem ÖBH rucksack und ich bin mir ned sicher ob das so rechtens ist.
2. die nicht geladene FFW darf man nicht in einem holster am mann haben, da dies als führen gilt und einen WP benötigt, richtig?
3. wir haben darüber diskutiert was rechtens ist, wenn er am weg zum schießstand in eine schießerei gelangt, realismus ist nebensache, geht nur ums rechtliche interesse, ist es ihm gesetzlich erlaubt diesen gewaltverbrecher der sein leben und das leben anderer passanten bedroht mit seiner noch im rucksack verstauten waffe eben zu stoppen?
ich bin dagegen die grenzen auszureizen.. wozu auch.
aber da das waffG für mich so unklar lesbar ist würd ich mich über antworten freuen.
danke & LG
Tragen einer FFW - ungeladen
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Irwin J. Finster
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Re: Tragen einer FFW - ungeladen
Ungeladen in einem verschließbaren (muss NICHT absperrbar sein) Behältnis auf direktem Wege hin und zurück. Im Rucksack ungeladen ist völlig OK!
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▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Tragen einer FFW - ungeladen
Lyrics hat geschrieben:was rechtens ist, wenn er am weg zum schießstand in eine schießerei gelangt, realismus ist nebensache, geht nur ums rechtliche interesse, ist es ihm gesetzlich erlaubt diesen gewaltverbrecher der sein leben und das leben anderer passanten bedroht mit seiner noch im rucksack verstauten waffe eben zu stoppen?
notwehr und waffenrecht sind zwei unterschiedlich zu beurteilende dinge- das sieht auch jeder staatsanwalt so.
bei klarer notwehr hat das waffenrechtl. verfahren gute chancen eingestellt zu werden- so ein richter.
Re: Tragen einer FFW - ungeladen
Lyrics hat geschrieben:1. wenn man als besitzer einer wbk am weg zum schießstand ist, wie hat die waffe verstaut zu sein?
hallo
erfaehrst du bei jedem - vernueftig abgehaltenen - waffenfuehrerscheinkurs
oder du googelst es es hier im forum
kurz gesagt:
nicht zugriffsbereit
das transportbehaeltnis muss aber nur GEschlossen sein, nicht unbedingt VERschlossen
originalverpackung ist IMMER ok, egal wie die aussieht
der ruecksack wird ok sein wenn er am ruecken getragen wird (verkehrt rum eher nicht)
bauchtasche ist nicht zulaessig
damenhandtasche sehr heikel (ich kenne keine erlaesse oder OGH urteile dazu)
handschuhfach sicher nein, einfach so im kofferraum genauso
das "fuehren" einer waffe hat NICHTS mit dem ladezustand zu tun
"fuhren" heisst: die waffe ist zugriffsbereit (erreichbar)
ob sie geladen ist oder nicht, ob ueberhaupt munition mit transportiert wird... ist voellig unerheblich
wenn du die waffe im rangebag hast und kommst unterwegs drauf dass du ned sicher bist ob du auch alle vier magazine mitgenommen hast, und du machst an einer roten kreuzung den rangebag auf um nachzusehen, dann ist das ab dem zeitpunkt wo du den reissverschluss aufmachst "fuehren einer waffe" weil du sie dann zugriffsbereit hast
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Tragen einer FFW - ungeladen
verstehe... danke leute!
damit sind eig. alle unklarheiten beseitigt
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