Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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joe77
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Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von joe77 » Di 6. Nov 2012, 17:08

Wieder mal kurz ne Frage zum Europäischen Feuerwaffenpass.

Angenommen ich will mir das Büchlein hohlen, sprich Neuaustellung.

Ich hab aber von meinen Waffen ( C ) nur die §30 Meldungen die alten,
da ich noch nix ins ZWR eingetragen habe.
Stellt mir die Behörde den Pass aus oder nicht ?

Selbe Frage bei Erweiterung, sprich Nachtrag einer Waffe,...

Ein Freund von mir wurde heute abgewiesen , weil er noch die alten Meldungen mithatte,...
Abgesehen davon wollte ihm der Beamte zuerst gar keinen europäischen Feuerwaffenpass ausstellen,
Weil und jetzt kommts er kein Jäger ist, bzw. Er keine Einladung eines Schießstand Betreibers vorlegen konnte.
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von Sidekix » Di 6. Nov 2012, 18:10

also was ich so gehört habe geht Eintragung fürn EU Pass nur mit Eintragung ins ZWR
(lt BH)

die letzte zeile is aber fürn Hugo,
er muß dir einen EU FWP ausstellen, dazu brauchst du kein Jäger sein oder eine Einladung vorweisen
die Einladung brauchst du nur wenn du ins Ausland zu nen Bewerb fährst, aber nicht zur Ausstellung!
;)
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von savage3000 » Di 6. Nov 2012, 18:33

Hallo . Habe zu diesem Thema eine Frage: Ein Kumpel von mir will von OÖ nach tirol LW schiessen fahren. Er muss also übers Deutsche Eck. Auf der BH sagte man ihm dass ihm der europ.fwpass NICHTS nutzt da er zwar übers deutsche eck fährt sein ZIEL aber wiederum Österreich ist. Somit ist / wäre der Eintrag ungültig bzw wird der efwp nicht ausgestellt. HÄÄ?

@joe; sorry für den OT

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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von Sidekix » Di 6. Nov 2012, 18:55

nützt die Suchfunktion, das hatten wir schon öfters...
besonders was Training angeht gabs schon eine Diskussion :think:


die BH hat in gewisser Hinsicht recht:
in diesem Fall nützt der EUFWP nichts da er ja nicht zu einem Berwerb ins Ausland fährt
(für das er zusätzlich eine Einladung bräuchte)
aber das hat nichts mit der Ausstellung zu tun, der Ausweis gilt ja für 5 Jahre
;)
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von joe77 » Di 6. Nov 2012, 19:20

Nja, warum soll die Österreichische Einladung nicht reichen ?
In Argumentation mit dem kürzestem Weg,...
In Verbindung mit Feuerwaffenpass halt,...
Das dürfte / müsste doch jedem normal denkendem Menschen einleuchten,...
Als Rechtfertigung was ich da mit den Waffen im Auto treibe , oder ?


Ich bin nach wie vor der Meinung das es der Behörde einen feuchten Dr... Angeht wo wir mit unseren Waffen hinfahren, die im feuerwaffenpass drinn stehen.

Schön langsam scheint mir aber das viele Beamte glauben der Europäische Feuerwaffenpass liegt auch in ihrem Ermessen,....

Mal sehen was meine Behörde 2014 spricht wenn ich wieder mal mit einem Anliegen komme.
( Falls alles nach Plan läuft, bis dorthin,... )
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Re: AW: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von sandman » Di 6. Nov 2012, 19:45

Zum 100.000sten mal:

Der EFWP ist eine Grundvoraussetzung für eine Verbringung ins Ausland, keine Berechtigung!

Mit der Waffe über das deutsche Eck zu fahren ist ein NO-GO ohne Erlaubnis der deutschen Behörden.

Grüße

Sandman

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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von gewo » Di 6. Nov 2012, 20:08

joe77 hat geschrieben:Wieder mal kurz ne Frage zum Europäischen Feuerwaffenpass.
Angenommen ich will mir das Büchlein hohlen, sprich Neuaustellung.
Ich hab aber von meinen Waffen ( C ) nur die §30 Meldungen die alten,
da ich noch nix ins ZWR eingetragen habe.
Stellt mir die Behörde den Pass aus oder nicht ?
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hallo

es gab einen erlass bzw eine interne uebereinkunft dass waffen fuer die ein EFWP ausgestellt wird vorher im neuen ZWR gemeldet zu sein haben
weil man diesen fall offenbar - wie so vieles - im ZWR vergessen hat zu beruecksichtigen

das ist rechtlich angeblich nicht gedeckt
es gibt auch - wieder angeblich, denn diese dinge sind ja nicht oeffentlich - jetzt wieder eine andere info dass sehr wohl auch fuer waffen die noch nicht im ZWR sind anhand der alten §30 meldingen die EFWP auszustellen sind
es gibt ja keine rechtsgrundlage dafuer die meldung im ZWR schon jetzt einzufordern

weiss auch garned wie das mit luftdruckwaffen (ohne "F" im fuenfeck, also ueber 7,5joule) passieren sollte
hab mich damit ned befasst, ich hatte den fall noch nie
aber wenn ich fuer den EFWP - den ich in DE fuer luftgwehre ohne F zwingend benoetige (!) - die gewehre vorher ins ZWR eintragen muss ... wie soll das gehen ... waffenverbots bzw. meldeabfrage ohne gesetzliche berechtigung, oder wie ...?

ansonsten hat der mann auf der BH recht
der EFWP berechtigt NICHT zum durchfahren des "deutschen ecks"
weder des kleinen noch des grossen
und die sonderregelung der traditionsschuetzen mit bayern gilt leider nur bei gemeinsam fahrenden traditions-schuetzenvereinen mit eigenem waffenverantwortlichem und einem waffenverzeichniss aller mitgefuehrten waffen, nicht aber fuer sportschuetzen
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von joe77 » Di 6. Nov 2012, 20:14

Ok, passt.
Dann könnte sich aber mal wer schlaumachen wo man da genau die Erlaubnis einholt.
Und hier Posten,...
Und Nein ich hab zurzeit nicht vor übers deutsche Eck zu fahren,...


Aber jetzt back to Topic,...
Tipp ich wirklich so langsam ? Gewo hatt schon wieder was geschrieben,..
So absenden drücken, und dann lesen,..
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von gewo » Di 6. Nov 2012, 20:27

joe77 hat geschrieben:Ok, passt.
Dann könnte sich aber mal wer schlaumachen wo man da genau die Erlaubnis einholt.


hi

es gibt keine derartige erlaubnis

fuer export bzw import sind die entsprechenden kostenpflichtigen genehmigungen einzuholen
es gibt ja eine menge gruende mit waffen ins ausland zu fahren oder sie zu senden
reparatur
tuning
anpassung einer schiessbrille
umtausch
abkuerzen der fahrtstrecke
ect ect

fuer die zwei haeufigsten hat man sich auf einen "generalausweis", dem EFWP geeinigt
fuer die anderen nicht

das deutsche eck hat man offenbar vergessen...
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von Sidekix » Di 6. Nov 2012, 22:29

joe77 hat geschrieben:************
Das dürfte / müsste doch jedem normal denkendem Menschen einleuchten,...
************
Ich bin nach wie vor der Meinung das es der Behörde einen feuchten Dr... Angeht
wo wir mit unseren Waffen hinfahren, die im feuerwaffenpass drinn stehen.



ad 1: das Waffengesetz hat mit Logik nicht viel zu tun, apzektiere dies einfach! ;)

ad 2: wenn du der Meinung bist einfach so mit Waffen übers Deutsche Eck abzukürzen
und gerätst in eine Kontrolle... Viel Spass beim kennenlernen der Deutschen Gründlichkeit! :whistle:
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von joe77 » Mi 7. Nov 2012, 10:54

joe77 hat geschrieben:Und Nein ich hab zurzeit nicht vor übers deutsche Eck zu fahren,...


Und Nein , ich such im Waffenge. sicher keine Logik.
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von Isegrim » Mi 7. Nov 2012, 11:23

joe77 hat geschrieben:Abgesehen davon wollte ihm der Beamte zuerst gar keinen europäischen Feuerwaffenpass ausstellen,
Weil und jetzt kommts er kein Jäger ist, bzw. Er keine Einladung eines Schießstand Betreibers vorlegen konnte.
;) ;) ;) ;) ;) ;) ;) ;)


OH wie liebe ich den § 302 StGB (Ein Beamter, der mit Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugniss, wissentlich missbraucht .....) der läßt sich in so einem Fall immer gebrauchen :dance:

Da muss man diesem Beamten einmal auf die Sprünge helfen und im die österreichischen Verfassung schenken - insbesondere den Artikel 18!

Leider gibt es noch immer Bürger die sich nicht sagen trauen und in diesem Falle sehen sich solche Beamten bestätigt und werken so weiter!

Beim Europäischen Waffpass gibt es keine Bedarfsprüfung!

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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von gewo » Di 18. Dez 2012, 18:35

joe77 hat geschrieben:Ich hab aber von meinen Waffen ( C ) nur die §30 Meldungen die alten,
da ich noch nix ins ZWR eingetragen habe.
Stellt mir die Behörde den Pass aus oder nicht ?
Ein Freund von mir wurde heute abgewiesen , weil er noch die alten Meldungen mithatte,...
...



hi

ist seit ein paar tagen durch erlass geregelt:

GZ.: BMI-VA1900/0219-III/3/2012 Wien, am 08. November 2012
Betreff: WaffG – ZWR; Übergangsfrist gemäß § 58 Abs. 2 und 3 WaffG Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
http://WWW.BMI.GV.AT DVR: 0000051 Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.
Im Zusammenhang mit der Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (Europ. FWP) gemäß § 36 WaffG während der Übergansfrist gemäß § 58 Abs. 2 und 3 WaffG wird im Hinblick auf die Eintragung von Schusswaffen der Kategorien C und D nachstehende Rechtsansicht mitgeteilt:
In einen Europ. FWP können bis zum 30. Juni 2014 Schusswaffen der Kat. C auch dann eingetragen werden, wenn diese noch nicht im ZWR rückerfasst/registriert sind.
Der Antragsteller hat diesfalls (d.h. solange die Schusswaffe noch nicht im ZWR erfasst ist) wie bisher im Regelfall die Meldebestätigung gemäß § 30 WaffG (aufgrund der Rechtslage vor dem 1. Oktober 2012) beizubringen.
Eine Registrierung (Rückerfassung) der Schusswaffe der Kat. C im ZWR durch die Waffenbehörde ist nicht erforderlich.
Der Antragsteller wäre ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass unabhängig von der Eintragung der Schusswaffe der Kat. C im Europ. FWP dennoch die Verpflichtung der Registrierung beim Waffenfachhändler bzw. zur online-Registrierung besteht.
Ab dem 30. Juni 2014 können Schusswaffen der Kat. C in einen Europ. Feuerwaffenpass nur noch eingetragen werden, wenn diese Schusswaffen bereits registriert sind.
Auch Schusswaffen der Kat. D können in einen Europ. FWP eingetragen werden, ohne (bereits) im ZWR registriert zu sein.
Auch in diesem Fall ist eine Registrierung der Schusswaffe der Kat. D im ZWR durch die Waffenbehörde nicht erforderlich.
Der gegenständliche Erlass wird in den sog. Waffenrecht-Runderlass aufgenommen und in der Anlage übermittelt.
Die Landespolizeidirektionen werden ersucht, den gegenständlichen Erlass samt Beilage an die Waffenbehörden 1. Instanz im do. Wirkungsbereich weiterzuleiten.
Beilage
elektronisch gefertigt
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von joe77 » Di 18. Dez 2012, 19:19

Ich könnte jetzt noch eines Drauf legen, werde aber da es mich selber auch angeht noch mein Maul halten.
Für mich jedenfall ein klarer Fall von § 302 StGB.

Warte aber noch ab was von höherer Stelle (aus Wien) zurück kommt.

Es schlägt aber dem Fass den Boden aus, für meine Rechtsansicht.
Soviel sei verraten !!!
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Re: Europ. Feuerwaffenpass + neues Waffenges.

Beitrag von gewo » Di 18. Dez 2012, 19:23

joe77 hat geschrieben:Ich könnte jetzt noch eines Drauf legen, werde aber da es mich selber auch angeht noch mein Maul halten.
Für mich jedenfall ein klarer Fall von § 302 StGB.
Warte aber noch ab was von höherer Stelle (aus Wien) zurück kommt.


hi

naja, der erlass ist erst von anfang dezember
vorher wussten die sachbearbeiter halt nicht was sache ist
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