yoda hat geschrieben:Wenn ich jetzt 30 € Gewinn mache muss ich davon fast 15 € versteuern, mit den anderen 15 € kann ich einmal essen gehen, da zahle ich dann 20% Mwst. und der Wirt zahlt von den 4 € die er verdient auch 2 € Steuern. Also sind von meinen selbst erarbeiteten 30€ im Endeffekt fast 20€ dem Staat zu Gute gekommen. Von daher find ich die Begründung des General Entachers für die Wehrpflicht etwas dumm, weil der Wehrdienst dem Land jetzt nicht wirklich was bringt, es entgehen dem Staat durch die Wehrpflicht 6 Monate Steuern, und aufs gesamte Berufsleben gerechnet machts gehaltsmäßig auch einen Unterschied ob ich 6 Monate früher zu arbeiten begonnen habe. Aufgrund der Theorie des Generals müsste man sofort alle Langzeitarbeitslosen einziehen, weil die haben im Endeffekt ja wirklich fast ausschließlich mehr bekommen als sie geleistet haben.
Glückwunsch. Denn wenn Du bei einem Gewinn von € 30,00 €15,00 an Einkommensteuer bezahlen mußt, dann gehörst Du in die Stufen über die oberste Klasse der Verdiener.
Die Berechnung der Lohn- und Einkommensteuer geht aber anders vor sich:
0,00 % für Einkommensteile zwischen 0 und 11.000 Euro jährlich
36,5 % für Einkommensteile zwischen 11.000 und 25.000 Euro jährlich
43,2143 % für Einkommensteile zwischen 25.000 und 60.000 Euro jährlich
50 % für Einkommensteile über 60.000 Euro jährlich
Im Klartext heißt das aber nicht, daß man 50% an LSt/ESt bezahlt wenn man mehr als € 60 000,00 im Jahr verdient, sondern nur für den Teil, der € 60 000,00 jährlich übersteigt.
Praktisches Beispiel, Einkommensteuerpflichtiger Bezug 61 000,00:
Für die ersten 11 000,00 = 0% Est
Für die nächsten 24 000,00 36,5% = € 8 760,00
Für die nächsten 35 000,00 43,2143% = € 15 125,01
Für die nächsten 1 000,00 50% = € 500,00
Zusammenaddiert ergibt das eine Abgabenpflicht von € 24 385,01 und das sind vom Gesamteinkommen 39,98%
Also nix mit 50% und selbiges gilt auch für den Wirten, der zahlt auch keine 2 Euro Steuern für einen Gewinn von 4 Euro. Auch für ihn gilt die gleiche Steuertabelle.
Eventuell bringst Du das Ganze mit den Sozialabgaben durcheinander. (Krankenversicherung, Pensionsversicherung, Unfallversicherung).
Für diese Abgaben zahlst Du aber keine LSt/ESt. Diese Beträge weden vor Anwendung der Steuertabelle abgezogen.
heimwerker