Anwaltsempfehlung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von gewo » Di 26. Feb 2013, 09:43

Stickhead hat geschrieben:.. Du hättest ihr die Waffe ja auch jederzeit überlassen können.


bei bekannten, zu protokoll gegebenen psychischen problemen ..?
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Stickhead » Di 26. Feb 2013, 10:20

Die hat er ja so viel ich rausgelesen hab, erst nach dem Gewaltexzess bekanntgegeben.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von gewo » Di 26. Feb 2013, 10:22

Stickhead hat geschrieben:Die hat er ja so viel ich rausgelesen hab, erst nach dem Gewaltexzess bekanntgegeben.


wird man ihm trotzdem vorwerfen
ist dann immer eine frage der glaubwuerdigkeit

vor gericht und auf hoher see ....
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von gipflzipfla » Di 26. Feb 2013, 14:55

Gruß in die Gemeinde

Man liest den Thread und kommt ins Grübeln :think: :

...schon blöd, wenn sich so ein Vorfall just in dem Moment ereignen würde, wenn man selber grad beim Putzen seiner Waffe(n) ist und sich deshalb die Waffe unbefugt gegen Zugriff von einer sich in der Wohnung befindlichen Vertrauensperson, offen in einem Raum liegend befindet.

Oder es kommt zu einer Eskalation, als man grad in dem Moment die Waffe in den Schrank gestellt hätte und diesen eigentlich verschließen wollte... Nur kam man eben nicht mehr dazu.

@Mariu, ich wünsche Dir viel Glück!
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Jsmith
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Jsmith » Di 26. Feb 2013, 15:45

Klingt für mich wie eine Borderlinerin....dazu der Rat eines Psychologen der mit Borderlinern zu tun hat...."Wenn Ihnen ein Borderliner gegenübersteht, dann drehen sie sich um und laufen Sie so schnell Sie können...!"

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Re: AW: Anwaltsempfehlung

Beitrag von sandman » Di 26. Feb 2013, 15:58

Jsmith hat geschrieben:Klingt für mich wie eine Borderlinerin....dazu der Rat eines Psychologen der mit Borderlinern zu tun hat...."Wenn Ihnen ein Borderliner gegenübersteht, dann drehen sie sich um und laufen Sie so schnell Sie können...!"


Ein Experte, der nach einem Absatz eine Diagnose stellen kann?

Wow

Grüße

Sandman

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von chris34G4 » Di 26. Feb 2013, 16:39

Borderliner.....wieder eine super Umschreibung für wen dem`s "de kettn auskaut hod" "s radl rennad worn is" oder "da ream a zandl drüber ghuft is"
:roll:
.

Helmut
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Helmut » Di 26. Feb 2013, 17:50

gelöscht!

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von MikeD » Di 26. Feb 2013, 21:27

@mariu:
Hat die Polizei eigentlich auch gegen deine (Ex-)Freundin ein vorläufiges Waffenverbot verhängt ?
Wenn nicht, sieht die Behörde sie ja (weiterhin) als berechtigt zum Besitz von Schusswaffen der Kat. C & D.
Damit läuft der Vorwurf der "Überlassung an Unbefugte" auf jeden Fall ins Leere.

Ich würde jetzt einmal auf jeden Fall einmal abwarten, ein vorläufiges Waffenverbot gilt für max. 4 Wochen.
In dieser Zeit muss sowieso erst geprüft werden, ob ein Waffenverbot nach §12 WaffG verhängt wird.
Und gegen diesen Bescheid sind dann Rechtsmittel zulässig -> Anwalt.

Ausserdem ist das Gewehr momentan bei der Behörde gut aufgehoben, deine Freundin kann jetzt nicht behaupten, Du hättest ihr mit Waffengewalt gedroht...

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Stickhead » Mi 27. Feb 2013, 07:50

Ja, aber eine Stellungnahme im Vorfeld kann einen Bescheid auch verhindern. Drum lieber schnell handeln!
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Varminter

Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Varminter » Mi 27. Feb 2013, 10:04

Erinnert mich fatal an meine Scheidung vor langer Zeit.

Damals wurde meine Ex auch aggressiv und hat mir ein volles Glas ins Gesicht geworfen, vermutlich, um mich dazu zu provozieren, ihre eine "aufzulegen" und um mich dann als ehelichen Gewalttäter fertig zu machen.

Mein Juristenfreund, der sie auch kannte, hat mich vorgewarnt, dass sie sowas versuchen könnte und wir haben damals die Schlüsssel des Safes ausserhäuslich gesichert.

Was sie aber nicht wusste. Hätte sie mich fälschlich vor der Polizei einer Drohung mit einer Schusswaffe beschuldigt, hätte mein Anwalt ihr juristisch die Haut abgezogen.

Macht euch alle klar, eine Trennung oder Scheidung von irgend einer bleedn V@tzn kann euch alle in grössere Schwierigkeiten bringen, die Polizei und RichterINNEN glauben zu gerne den armen, misshandelten, bedrohten Edelfrauen.

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von mariu » Mi 27. Feb 2013, 14:18

Die Sache liegt nun beim Anwalt.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.

Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.

Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen :)
Ich werde euch natürlich berichten wie es ausgeht.

Varminter

Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Varminter » Mi 27. Feb 2013, 16:33

mariu hat geschrieben:Die Sache liegt nun beim Anwalt.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.

Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.

Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen :)
Ich werde euch natürlich berichten wie es ausgeht.



:!: TU DA NICHT :!:

Überlass alles, absolut alles einem versierten Anwalt und meide JEDEN Kontakt zu ihr.

Am besten für den Rest deines Lebens.

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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von steilfeuer » Mi 27. Feb 2013, 17:06

wenn es denn unbedingt sein muß, mit ihr kontakt aufzunehmen, schick deinen anwalt vor, der soll das schriftlich mit ihr klären!!!!
und wenn es da noch persönliche habseligkeiten geben sollte, die kannst dir ja unter polizeibedeckung abholen;du hast uniformierte zeugen, sie ist sich sicher, dass ihr nix passiert, und wenn sie dabei austickt, zwei uniformierte exekutivbeamte beim verfahren als zeugen -freie beweiswürdigung hin oder her- die anklage löst sich in schall und rauch auf. und wenn der anwalt was taugt, wird er sie ohnehin juristisch gerben.
und sollte aufgrund der falschen beschuldigung ein verhängtes waffenverbot aufrecht bleiben, mach gleich regressansprüche geltend, und zwar:
dein anwalt soll ihr mitteilen, dass die anfallenden kosten für ein verfahren das zur aufhebung des waffenverbotes führen soll (vor gericht und auf hoher see ist mann in gottes hand), - meiner bescheidenen meinung nach- in unmittelbarem causalen zusammenhang mit ihrer aussage steht, und daher zu ihren lasten geht. soweit dies nicht ohnehin im zuge eines verfahrens geklärt wird.

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Teal'c
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Re: Anwaltsempfehlung

Beitrag von Teal'c » Mi 27. Feb 2013, 19:33

Varminter hat geschrieben:
mariu hat geschrieben:Die Sache liegt nun beim Anwalt.
Ich hoffe die Geschichte kostet mich nur Geld und Nerven.

Nach der Verband Frist werde ich versuchen mit ihr zu sprechen,
weil sie ein Gerichtverfahren sicherlich vermeiden möchte.

Danke für euren Zuspruch und drückt mir die Daumen :)
Ich werde euch natürlich berichten wie es ausgeht.



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Überlass alles, absolut alles einem versierten Anwalt und meide JEDEN Kontakt zu ihr.

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