Floody hat geschrieben:gogomobue hat geschrieben:wenn der beamte sagt das seiner meinung nach gefahr im verzug is, bum bum weg, wurscht was im gesetz steht, es wird keine behörde die verantwotung übernehmen und dir die puffn lassn
Vielleicht wenn man sie dabei hat, ja, aber Gefahr im Verzug bezieht sich aber nur auf die aktuelle Situation. Für alles andere gilt § 8. (5) bzw. § 12. (1).
Falls du andere belegbare Argumente (siehe den großen Hinweis auf die Forenregeln oben) hast, dann bitte.
Kann mir ehrlich gesagt auch nicht vorstellen dass wenn ich betrunken mit dem Auto aufgehalten werde, mir ein Waffenverbot verhängt wird.
Wahrscheinlich schauts anderes aus wenn ich besoffen vom Stand mit 5 Waffen unterwegs bin aber naja....