Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Antworten
Stoffel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Do 18. Apr 2013, 22:34

Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe

Beitrag von Stoffel » Do 18. Apr 2013, 22:41

Hallo,

ich möchte von einem Bekannten der seine Waffen verkauft eine Musin Nagat, erwerben. Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Waffe der Kategorie C, habe jedoch noch einige Unklarheiten.

Ich lebe seit gut 9 Jahren in Leoben in der Steiermark, habe aber aus sentimentalen Gründen den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und in der Steiermark lediglich einen Nebenwohnsitz. Kann ich die Waffe auf meinen Nebenwohnsitz registrieren? Ich habe mir das Registrierungsformular angesehen, da ist Hauptwohnsitz oder Wohnsitz** vermerkt, wobei mir der Kommentar bei den ** unklar ist.

Des Weiteren benötige ich eine Begründung, der Grund ist die Technik der Erhalt der Waffe (der Zustand der Waffe ist hervorragend) und ein gelegentlicher Schießstandbesuch. Wenn ich dann einen Waffenschrank habe soll sich früher oder später ein Gewehr im Kaliber .22lr dazu gesellen, kann ich trotzdem als Begründung Sammeln/Erhalt angeben, oder bekomme ich dann bei der Registrierung eines Gewehr im Kaliber .22lr Probleme?

Gibt es beim Kauf eines Waffenschranks irgend etwas zu beachten, oder kann ich einfach einen von der Größe passenden kaufen? Diese Frage bezieht sich auf zukünftige Forderungen des Gesetzgebers z.B. Normen, mit der Wand verschraubt....

Kann ich die Waffe nach dem Kauf mit meinem PKW von Vorarlberg in die Steiermark überstellen? Dass ich nicht über Deutschland fahren darf ist mir bewusst.

Und zum Schluss wollte ich fragen, wo sich in der nähe von Leoben ein Schießstand befindet. Dabei lege ich Wert darauf, dass es kein Keller oder ähnliches ist, sondern ein Schießstand im freien mit einer Länge von 50m oder mehr.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe

Beitrag von Stickhead » Fr 19. Apr 2013, 08:41

Gib einfach deinen tatsächlichen Hauptwohnsitz an. Es ist so, dass die zuständige Waffenbehörde immer die Hauptwohnsitzbehörde ist. Wenn man keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist es die Wohnsitzbehörde.

Du wirst sicher keine Probleme, wegen dieser "Rechtfertigung" bekommen. Warum soll man mit einer Sammlerwaffe nicht auch schießen dürfen?

Bezüglich Verwahrung findest du über die Forensuche hier ziemlich viel. Wichtig ist auf jedenfall die Ein- bzw. Aufbruchsicherheit des Behältnisses. Mit den Sachen aus dem Baumarkt bist du jedenfalls gut dabei.

Sicher kannst du die Waffe überstellen. Du musst lediglich darauf achten, dass nicht ein "Führen" vorliegt. Das heisst, die Waffe sollte nur für die Dauer der Fahrt im Auto sein und sich ungeladen in einem geschlossenen Behältnis (zB Gewehrtasche) befinden. Zum Transport gibt es übrigens auch sehr viel über die Suchfunktion zu finden.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Stoffel
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 151
Registriert: Do 18. Apr 2013, 22:34

Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe

Beitrag von Stoffel » Fr 19. Apr 2013, 13:39

Vielen Dank für die Antworten!

Ist es in Zukunft angedacht auch bei C Waffen eine Verwahrungskontrolle durchzuführen? Diese sind im Zentralregister, nicht das auf einmal die Polizei bei meinen Eltern vor der Türe steht.

Benutzeravatar
Stickhead
Moderator
Moderator
Beiträge: 4773
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 17:47
Wohnort: Sagittarius A*

Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe

Beitrag von Stickhead » Fr 19. Apr 2013, 14:37

In naher Zukunft nach meinem Wissensstand nach nicht. Jedoch sollte eine angemessene sorgfältige Verwahrung selbstverständlich sein.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Benutzeravatar
rhodium
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 4726
Registriert: Fr 14. Mai 2010, 14:12
Wohnort: Bezirk Feldkirch / Vlbg

Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe

Beitrag von rhodium » Mi 15. Mai 2013, 15:21

Du solltest die Waffe natürlich nur ungeladen im Auto transportieren und dort nicht länger unbeaufsichtigt lassen (an einer Raststätte kannst Du mit Kat. C im Auto halt machen so die Waffe von aussen nicht gesehen wird --> versperrt im Kofferraum also). Ich bin auch schon mal "unten rum" gefahren, als ich eine FFW von Salzburg nach Innsbruck transportiert habe ... mühsam aber nötig.

Antworten