Hallo,
ich möchte von einem Bekannten der seine Waffen verkauft eine Musin Nagat, erwerben. Ich erfülle alle Voraussetzungen für eine Waffe der Kategorie C, habe jedoch noch einige Unklarheiten.
Ich lebe seit gut 9 Jahren in Leoben in der Steiermark, habe aber aus sentimentalen Gründen den Hauptwohnsitz in Vorarlberg und in der Steiermark lediglich einen Nebenwohnsitz. Kann ich die Waffe auf meinen Nebenwohnsitz registrieren? Ich habe mir das Registrierungsformular angesehen, da ist Hauptwohnsitz oder Wohnsitz** vermerkt, wobei mir der Kommentar bei den ** unklar ist.
Des Weiteren benötige ich eine Begründung, der Grund ist die Technik der Erhalt der Waffe (der Zustand der Waffe ist hervorragend) und ein gelegentlicher Schießstandbesuch. Wenn ich dann einen Waffenschrank habe soll sich früher oder später ein Gewehr im Kaliber .22lr dazu gesellen, kann ich trotzdem als Begründung Sammeln/Erhalt angeben, oder bekomme ich dann bei der Registrierung eines Gewehr im Kaliber .22lr Probleme?
Gibt es beim Kauf eines Waffenschranks irgend etwas zu beachten, oder kann ich einfach einen von der Größe passenden kaufen? Diese Frage bezieht sich auf zukünftige Forderungen des Gesetzgebers z.B. Normen, mit der Wand verschraubt....
Kann ich die Waffe nach dem Kauf mit meinem PKW von Vorarlberg in die Steiermark überstellen? Dass ich nicht über Deutschland fahren darf ist mir bewusst.
Und zum Schluss wollte ich fragen, wo sich in der nähe von Leoben ein Schießstand befindet. Dabei lege ich Wert darauf, dass es kein Keller oder ähnliches ist, sondern ein Schießstand im freien mit einer Länge von 50m oder mehr.
Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe
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Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe
Gib einfach deinen tatsächlichen Hauptwohnsitz an. Es ist so, dass die zuständige Waffenbehörde immer die Hauptwohnsitzbehörde ist. Wenn man keinen Hauptwohnsitz in Österreich hat, ist es die Wohnsitzbehörde.
Du wirst sicher keine Probleme, wegen dieser "Rechtfertigung" bekommen. Warum soll man mit einer Sammlerwaffe nicht auch schießen dürfen?
Bezüglich Verwahrung findest du über die Forensuche hier ziemlich viel. Wichtig ist auf jedenfall die Ein- bzw. Aufbruchsicherheit des Behältnisses. Mit den Sachen aus dem Baumarkt bist du jedenfalls gut dabei.
Sicher kannst du die Waffe überstellen. Du musst lediglich darauf achten, dass nicht ein "Führen" vorliegt. Das heisst, die Waffe sollte nur für die Dauer der Fahrt im Auto sein und sich ungeladen in einem geschlossenen Behältnis (zB Gewehrtasche) befinden. Zum Transport gibt es übrigens auch sehr viel über die Suchfunktion zu finden.
Du wirst sicher keine Probleme, wegen dieser "Rechtfertigung" bekommen. Warum soll man mit einer Sammlerwaffe nicht auch schießen dürfen?
Bezüglich Verwahrung findest du über die Forensuche hier ziemlich viel. Wichtig ist auf jedenfall die Ein- bzw. Aufbruchsicherheit des Behältnisses. Mit den Sachen aus dem Baumarkt bist du jedenfalls gut dabei.
Sicher kannst du die Waffe überstellen. Du musst lediglich darauf achten, dass nicht ein "Führen" vorliegt. Das heisst, die Waffe sollte nur für die Dauer der Fahrt im Auto sein und sich ungeladen in einem geschlossenen Behältnis (zB Gewehrtasche) befinden. Zum Transport gibt es übrigens auch sehr viel über die Suchfunktion zu finden.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe
Vielen Dank für die Antworten!
Ist es in Zukunft angedacht auch bei C Waffen eine Verwahrungskontrolle durchzuführen? Diese sind im Zentralregister, nicht das auf einmal die Polizei bei meinen Eltern vor der Türe steht.
Ist es in Zukunft angedacht auch bei C Waffen eine Verwahrungskontrolle durchzuführen? Diese sind im Zentralregister, nicht das auf einmal die Polizei bei meinen Eltern vor der Türe steht.
Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe
In naher Zukunft nach meinem Wissensstand nach nicht. Jedoch sollte eine angemessene sorgfältige Verwahrung selbstverständlich sein.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Eigne Fragen zum Kauf einer Kategorie C Waffe
Du solltest die Waffe natürlich nur ungeladen im Auto transportieren und dort nicht länger unbeaufsichtigt lassen (an einer Raststätte kannst Du mit Kat. C im Auto halt machen so die Waffe von aussen nicht gesehen wird --> versperrt im Kofferraum also). Ich bin auch schon mal "unten rum" gefahren, als ich eine FFW von Salzburg nach Innsbruck transportiert habe ... mühsam aber nötig.