Beitrag
von sandman » So 12. Mai 2013, 14:27
raptor hat geschrieben:Ich glaube, dass rein gewerberechtlich einfach jedweder Versandhandel verboten ist. Müsste man genau in der Gewerbeordnung nachschauen. Zweck hat das ohnehin nur einen, nämlich den ökonomischen Schutz der etablierten Händler vor einer etwaigen Online Konkurrenz.
Nein, ist falsch:
Gewerbeordnung hat geschrieben:§ 50. (2) Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.
Außer mit den oben erwähnten Dingen ist der Versandhandel grundsätzlich erlaubt!
Grüße
Sandman
.357mag, .45ACP, .22lr, .243win, 7x57, 7x64, .303Brit., .308win, 7,62x54R, .30-06, .300 Styria Magnum, 8x57IS, .338Lap.Mag., 11x36R, 16/70, 12/76, 10/89