Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Irwin J. Finster
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Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von Irwin J. Finster » So 28. Apr 2013, 22:51

Habe gerade folgendes auf der Seite vom Dorfner gefunden:

Laut der österreichischen Gewerbeverordnung ist der Versand von Waffen und Munition
(auch Pulver, Geschosse, Hülsen und Zündhütchen) nicht erlaubt.


Quelle: http://www.waffen-dorfner.at/seltene-buchsenpatronen/

Pulver und Zündhütchen OK, aber Geschosse und Hülsen? :tipphead: Ist doch wohl nur ein Hinrnfurz von denen oder?
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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von sandman » So 28. Apr 2013, 23:14

Geschosse und Hülsen sind normale Metallteile, die keinerlei Einschränkungen unterliegen.

Grüße

Sandman
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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von Varminter » Do 2. Mai 2013, 20:25

Irwin J. Finster hat geschrieben:Habe gerade folgendes auf der Seite vom Dorfner gefunden:

Laut der österreichischen Gewerbeverordnung ist der Versand von Waffen und Munition
(auch Pulver, Geschosse, Hülsen und Zündhütchen) nicht erlaubt.


Quelle: http://www.waffen-dorfner.at/seltene-buchsenpatronen/

Pulver und Zündhütchen OK, aber Geschosse und Hülsen? :tipphead: Ist doch wohl nur ein Hinrnfurz von denen oder?



Vielleicht könnten die Forumsuser, die mit Dorfner gut können, dort mal freundlich anklingeln, damit sie diesen irreführenden Unsinn korrigieren... :think:

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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 2. Mai 2013, 20:59

Wäre eine gute Idee, wird eh schon genug Blödsinn verbreitet.....
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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von raptor » Fr 10. Mai 2013, 20:18

Irwin J. Finster hat geschrieben:Habe gerade folgendes auf der Seite vom Dorfner gefunden:

Laut der österreichischen Gewerbeverordnung ist der Versand von Waffen und Munition
(auch Pulver, Geschosse, Hülsen und Zündhütchen) nicht erlaubt.


Quelle: http://www.waffen-dorfner.at/seltene-buchsenpatronen/

Pulver und Zündhütchen OK, aber Geschosse und Hülsen? :tipphead: Ist doch wohl nur ein Hinrnfurz von denen oder?


Das ist patschert formuliert. Waffenhändler dürfen in Ö. gem. Gewerbeordnung keinen Versandhandel betreiben. Punkt.

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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von BigBen » Sa 11. Mai 2013, 08:25

Soweit ich weiss betrifft das Versandhandelsverbot nur Waffen und Munition, andere Dinge wie Holster, Waffenzubehör usw. dürfen sehr wohl via Versandhandel verkauft werden. Hülsen und Geschosse sollten davon in keinster Weise betroffen sein, bei Pulver und ZH hingegegen handelt es sich um Gefahrgut das auch nicht einfach so verschickt werden darf, das hat aber aber wiederum nix mit der Gewerbeordnung zu tun.
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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von gewo » Sa 11. Mai 2013, 08:33

BigBen hat geschrieben:Soweit ich weiss betrifft das Versandhandelsverbot nur Waffen und Munition, andere Dinge wie Holster, Waffenzubehör usw. dürfen sehr wohl via Versandhandel verkauft werden. Hülsen und Geschosse sollten davon in keinster Weise betroffen sein...



hi

das ist die frage
soweit ich mich erinnere gilt das versandhandelsverbot fuer pulver, zuender, munition, waffen sowie teilen davon ...

evt gibt es ja irgendwo einen erlass oder eine verordnung oder ein OGH urteil dazu ...?
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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von raptor » So 12. Mai 2013, 10:05

Ich glaube, dass rein gewerberechtlich einfach jedweder Versandhandel verboten ist. Müsste man genau in der Gewerbeordnung nachschauen. Zweck hat das ohnehin nur einen, nämlich den ökonomischen Schutz der etablierten Händler vor einer etwaigen Online Konkurrenz.

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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von sandman » So 12. Mai 2013, 14:27

raptor hat geschrieben:Ich glaube, dass rein gewerberechtlich einfach jedweder Versandhandel verboten ist. Müsste man genau in der Gewerbeordnung nachschauen. Zweck hat das ohnehin nur einen, nämlich den ökonomischen Schutz der etablierten Händler vor einer etwaigen Online Konkurrenz.


Nein, ist falsch:

Gewerbeordnung hat geschrieben:§ 50. (2) Der Versandhandel mit Giften, Arzneimitteln, Heilbehelfen (ausgenommen Kontaktlinsen), Waffen und Munition sowie pyrotechnischen Artikeln an Letztverbraucher ist unzulässig. Dieses Verbot gilt auch für den Absatz von aus eigener Erzeugung stammenden Waren oder von zugekauften Waren in der Art des Versandhandels an Letztverbraucher.


Außer mit den oben erwähnten Dingen ist der Versandhandel grundsätzlich erlaubt!

Grüße

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Re: Versand von Hülsen und Geschossen nicht erlaubt?

Beitrag von raptor » So 12. Mai 2013, 17:57

Ah, OK, danke, gut zu wissen.

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