Überprüfung der Verlässlichkeit

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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amstein
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Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von amstein » Sa 1. Jun 2013, 07:00

hallo leute.

eine schnelle frage... die "Überprüfung der Verlässlichkeit" wird ja grundsätzlich alle 5 jahre durchgeführt... aber irgendwie wurde ich von der polizei darauf hingewiesen, dass der waffenführerschein eigentlich nur ein halbes jahr gilt ?!

ich hab jetzt erst das zweite jahr meine WPK... wurde aber schon 2 mal von der polizei überprüft... 1x standart... 1x änderung des hauptwohnsitzes.

meine frage ist jetzt:

- was ist wenn jetzt die 5 jahre ablaufen... muss ich dann selbstständig wieder den waffenführerschein machen ?
- oder werde ich vor ablauf wieder kontrolliert und dann aufgefordert den waffenführerschein neu zu machen ?

danke, amstein

BOAut
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von BOAut » Sa 1. Jun 2013, 07:16

Morgen

Normal hast alle 5 Jahre die Überprüfung wo Du nach der Kontrolle eine gewisse Frist hast um den Waffenführerschein zu machen aber das kannst ganz leicht umgehen in dem Du bei Bewerben von diversen Vereinen mitschiesst denn die Ergebnislisten gelten auch für 6 Monate und den meisten BH´s reichen 2 Listen für den laufenden Gebrauch der Schusswaffe. Damit könntest Du Dir den Waffenführerschein ersparen.

Gruß.Max
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von Kapselpracker » Sa 1. Jun 2013, 07:18

Hi!
Lies dir die Seite mal durch: viewtopic.php?f=7&t=15747&p=272010&hilit=6+monate#p272010

mfg Andi
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von hakkikt » Sa 1. Jun 2013, 09:33

Ich glaub, die eigentliche Frage ist: "Muß man jetzt alle 6 Monate den Waffenführerschein machen?"
Antwort: Muß man nicht. Ist völlig normal, daß bei der Überprüfung kein gültiger Waffenführerschein vorhanden ist. Man kriegt bei der Überprüfung eine Frist von ein paar Wochen, innerhalb derer man ihn nachbringt. Im Endeffekt muß man ihn dann alle 5 Jahre machen - wenn man öfter Überprüfungen hat, dann eben öfter.
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amstein
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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von amstein » Sa 1. Jun 2013, 10:17

hakkikt hat geschrieben:Ist völlig normal, daß bei der Überprüfung kein gültiger Waffenführerschein vorhanden ist. Man kriegt bei der Überprüfung eine Frist von ein paar Wochen, innerhalb derer man ihn nachbringt. Im Endeffekt muß man ihn dann alle 5 Jahre machen - wenn man öfter Überprüfungen hat, dann eben öfter.


danke, genau das wollt ich wissen !

mfg amstein

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von <BigM> » Mo 3. Jun 2013, 01:01

6 Wochen Zeit - sonst bist die WBK-WP los...
"Gefällt Euch der Euro :D :D :D , Ihr schafft das!"

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Re: Überprüfung der Verlässlichkeit

Beitrag von Stickhead » Mo 3. Jun 2013, 08:33

1. nicht 6 sondern 8 Wochen und
2. immer erst nach der Überprüfung, wenn die Polizei/Behörde dazu auffordert.
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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