nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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BigBen
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von BigBen » Fr 9. Aug 2013, 12:06

Varminter hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...


hi

bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert

und das ist damals durchgegangen

kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...



Ganz verstehe ich dich nicht.

Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.

Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.


Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment ;-)
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von IT Guy » Fr 9. Aug 2013, 14:55

BigBen hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...


hi

bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert

und das ist damals durchgegangen

kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...



Ganz verstehe ich dich nicht.

Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.

Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.


Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment ;-)


Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?

Varminter

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Varminter » Fr 9. Aug 2013, 14:59

BigBen hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...


hi

bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert

und das ist damals durchgegangen

kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...



Ganz verstehe ich dich nicht.

Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.

Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.


Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment ;-)



Ah, verstehe... :headslap: ich ging davon aus, du hast auch mehr Kurzwaffen.

gewo
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von gewo » Fr 9. Aug 2013, 22:19

IT Guy hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:
Varminter hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Interessant wäre ob ich als Miteigentümer und Geschäftsführer eines Betriebes eine WBK Erweiterung bekomme, damit ich eine Waffe zur SV im Betrieb bereithalten kann anstatt täglich eine Waffe durch die Gegend zu transportieren...


hi

bis zu zwei waffen mit begruengung "bereithalten zur .." fuer zwei verschiedene raeumlichkeiten (eigener betrieb/ wohnung) wurden schon mal durchprozessiert

und das ist damals durchgegangen

kannst es ja mal mit drei oder vier versuchen wenn die betriebe/ wohnsitze vorhanden sind
wird sicher lustig ...



Ganz verstehe ich dich nicht.

Zwei Waffen müsste er doch mit der Begründung SV sowieso bekommen.

Ohne wenn und aber, das ist doch der einzige gesetzliche Grund für die WBK, der absolut anerkannt werden muss.


Schau, ganz einfach, ich hab 4 Plätze, die sind alle belegt, aber es ist nur 1 Kurzwaffe drauf. Erweiterung von 4 auf 6 oder 7 kann ich gut mit Listen argumentieren und für den 8. könnte ich evtl. argumentieren dass ich da eine 2. SV Kurzwaffe für die Betriebsstätte brauche. Ist man nur ein Gedankenexperiment ;-)


Und wie würds ausschauen wenn man 3-4 FFW für seine Mitarbeiter (natürlich WBK-Inhaber) bereithalten will? Die müssten dann ja trotzdem einen freien Platz haben, oder?


hi

hmm
fuer andere bereithalten

naja
interessante ueberlegung

aber natuerlich JA, die muesstennjeweils einen platz frei haben ....
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Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von IT Guy » Sa 10. Aug 2013, 06:22

Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?

Bud Spencer

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Bud Spencer » Sa 10. Aug 2013, 06:52

IT Guy hat geschrieben:Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?


Selber kaufen.
Gibt ja einen "Ansammlungsparagrafen" der Waffen Anhäufungen für Private und damit auch Privatunternehmen verbietet.

Varminter

Re: nicht führen innerhalb von Wohn- oder Betriebsräumen

Beitrag von Varminter » Mo 12. Aug 2013, 17:01

Bud Spencer hat geschrieben:
IT Guy hat geschrieben:Wie läuft sowas eigentlich bei Security-Diensten? Bekommt man da eine Dienstwaffe oder muss man sich selbst eine kaufen?


Selber kaufen.

Gibt ja einen "Ansammlungsparagrafen" der Waffen Anhäufungen für Private und damit auch Privatunternehmen verbietet.



Sicher... :?:

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