Änderung des Waffenrechts

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Varminter

Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Varminter » Do 22. Aug 2013, 12:31

Stickhead hat geschrieben:Alles schön und gut, aber wenn man gleich das Gesetz so schön wie in deinem Beispiel anführt, darf man die Hebelwirkung nicht unterschätzen. Die Behörde sitzt nämlich am längeren Ast und solche Belehrungsversuche sind 100% nicht erfolgversprechend und werden schließlich zu Ungunsten der Partei enden.

Ich würde es so machen:

1] Ein normales, objektives, ausführliches Schreiben, indem nachvollziehbar alle Fakten dargelegt werden und dem Dokumente wie Ergebnislisten und andere Bestätigungen beigelegt sind. Jedoch sollte man meiner Meinung nach Sätze wie "...deshalb hat die Behörde mir..." tunlichst vermeiden - das geht nach hinten los - 100%ig! Hier sparsam mit gesetzlichen Bestimmungen und Ähnlichem umgehen. Keinesfalls sollte man hier den Eindruck erwecken, die Behörde belehren zu wollen!

2] Gleichzeitig zum ersten Schreiben ein zweites Schreiben vorbereiten, indem man zu einer eventuellen „Verständigung über die Beweisaufnahme“ (bzgl. der Ablehnung der Erweiterung) Stellung nimmt. Also quasi den Konter gegen eine beabsichtigte Abweisung des Antrages schon präventiv vorbereiten. Hier kann bzw. sollte man sogar Gesetzestexte, Verordnungstexte oder Auszüge aus Erlässen anführen. Aber das ganze möglichst mit dem normalen Text verstrickt und nicht beide Texte voneinander getrennt. Das Gesetz haben die Sachbearbeiter ja dort selbst auch - man muss ihnen aber verständlich machen, warum spezielle gesetzliche Bestimmungen hier zu diesem Sachverhalt von Bedeutung sind. Das heißt aber weder, dass man den Klugscheissmodus verwenden, noch dass man wie mit einem kleinen Kind schreiben soll. Man sollte andererseits auch nicht auf Knien untertänigst daherkommen. Also ein wenig Feingefühl ist auf jeden fall auch erforderlich - alles mit Maß und Ziel.

3] Als eventuellen dritten Schritt kann man auch schon die Berufung vorbereiten. Diese sollte noch mehr ins Detail gehen, als das Schreiben bei Punkt 2.



+ 1

Kein Behördenvertreter liebt es, wenn man ihm "seine" Gesetze gleich um´s Maul haut.

Auch wenn wir die Obrigkeitsbüttel nicht lieben müssen, wir sollten sie weder für blöd halten, noch oberschlau reizen.

Erst wenn die Absage kommt, dann kann man schwere Geschütze auffahren.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von IT Guy » Do 22. Aug 2013, 12:41

Zum Thema "Gesetze um die Ohren hauen": Nö, das sollte man nicht, aber man kann ja in einem Schreiben einen Hinweis auf den Gesetzestext geben, damit der Beamte/Beamtin gleich weiß worauf man sich bezieht.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von IT Guy » Do 22. Aug 2013, 12:46

@tino: Zu deiner Wohnsitzbehörte gehen und einen Antrag stellen. Von zwei geht aber nur auf vier. Steht so im 2b ("um höchstens zwei größere"). Von vier dann auf fünf, weil "insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl".

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von tino » Do 22. Aug 2013, 13:25

IT Guy hat geschrieben:@tino: Zu deiner Wohnsitzbehörte gehen und einen Antrag stellen. Von zwei geht aber nur auf vier. Steht so im 2b ("um höchstens zwei größere"). Von vier dann auf fünf, weil "insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl".


ok auch kein problem.. 1 is mehr als keins :-)
ja aber die grundsätzliche frage : muss ich jetzt noch ergebnisse bringen bzw schützenverein oder änlichem aktiv angehören? oder kann ich "einfach" antrag stellen und gut is?
das hab ich nicht ganz durchschaut

Noldi
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Do 22. Aug 2013, 14:27

Die Antwort kann dir bisher keiner geben. Es hat einfach keiner eine Erfahrung damit ...

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von IT Guy » Do 22. Aug 2013, 14:31

Sollte eigentlich ohne Listen gehen. Da das ganze derzeit aber noch irgendwie "unscharf" ist, musst Du es auf den Versuch ankommen lassen.

WeaponAnonymous
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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von WeaponAnonymous » Do 22. Aug 2013, 14:38

Die aktuell im Forum vorherrschende Meinung sieht glaube ich so aus:

Auch Paragraph 2b ist für Sportschützen, da dort steht "für die Ausübung des Schießsports", also auch mit Listen und Schreiben etc.

Genau weiß es hier aber wie bereits gesagt wurde niemand.
Zuletzt geändert von WeaponAnonymous am Do 22. Aug 2013, 14:51, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von tino » Do 22. Aug 2013, 14:41

ok danke :-)
klingt jedenfalls besser als damals als ich vor jahren gefragt hatte :-)
ich probiers einfach

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von WeaponAnonymous » Do 22. Aug 2013, 14:52

Ja probiere es und gib dann hier bescheid, der Fall ist nämlich auch der für mich interessante. Ich fürchte jedoch dass die Behörden für Selbstverteidigung, und als das Stufen sie die wohl ein wenn du keine Ergebnislisten vorweist, nur 2 Plätze vergibt.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Do 22. Aug 2013, 15:40

Im Innenausschussbericht steht nichts von Listen ..., es steht dort als geeigneter Nachweis die Vereinszugehörigkeit. Der Nachweis von Listen war offensichtlich nicht vorgesehen.

Aber wie es "real" gehandhabt wird, ... kommt Zeit, kommt Rat.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Do 22. Aug 2013, 17:24

tino hat geschrieben:...
...kann ich dennoch seit neuestem von 2 auf 5 waffen beantragen oder verstehe ich das total falasch?
wenn ja - muss ich nach wie vor auf die bh gehn wie damals (also im Wohnort bzw bezirk) oder kann ich wie nun beim reisepass auch (der einfachheithalber) woanders hingehn?
...

Nein, wenn seit dem letzten Antrag oder Neuausstellung 5 Jahre vergangen sind, kannst du:
um höchstens zwei größere aber insgesamt fünf nicht übersteigende Anzahl

bekommen.

Also entweder einen oder Zwei Plätze aber insgesamt nicht mehr als 5.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Do 22. Aug 2013, 17:30

Die Waffenbehörden haben aktuell keinen Erlass zum Abs 2b, zumindest nicht die im Westen Österreichs. In der Wiener Gegend wird behauptet dass an einem gearbeitet wird und manche Behörden legen den Innenausschussbericht gegen uns aus ...

Also wenn du wie bisher ein Schreiben vom OSM hast, genug Listen, Vereinsausweis, ... dann machs wie bisher und versuch eine Erweiterung nach Abs 2, also wenn du genug Nachweise hast, auch eine Erweiterung von 2 auf 5.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Kapselpracker » Do 22. Aug 2013, 17:31

WeaponAnonymous hat geschrieben:Die aktuell im Forum vorherrschende Meinung sieht glaube ich so aus:

Auch Paragraph 2b ist für Sportschützen, da dort steht "für die Ausübung des Schießsports", also auch mit Listen und Schreiben etc.
....

Nein deine Meinung :)
§2b,.. für Sport schützen ja, aber ohne Listen e.t.c.
Meine Meinung dazu

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von Noldi » Do 22. Aug 2013, 17:38

Kapselpracker hat geschrieben:
WeaponAnonymous hat geschrieben:Die aktuell im Forum vorherrschende Meinung sieht glaube ich so aus:

Auch Paragraph 2b ist für Sportschützen, da dort steht "für die Ausübung des Schießsports", also auch mit Listen und Schreiben etc.
....

Nein deine Meinung :)
§2b,.. für Sport schützen ja, aber ohne Listen e.t.c.
Meine Meinung dazu

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Der Innenausschussbericht legt nahe dass sie damit keine Just for Fun Schützen meinen, sondern schon Personen die nachweisen können dass sie real ein wenig Sportschießen. Die schreiben nämlich was von Vereinsausweis oder so ähnlich (genauen Wortlaut weiß ich auswendig nicht). Nachdem dort steht ein Ausweis reicht als Nachweis, müsste eigentlich auch die Vorlage einer einzigen Liste, statt dem Vereinsausweis reichen. Es dürfte so gedacht gewesen sein, dass "irgendein" Nachweis dass man, in welchem geringem Ausmaß auch immer, zumindest gelegentlich Sportschießen geht.

ABER: Sollte ein Erlass kommen, so wie die Wiener Waffenbehörden das auslegen "möchten" dann war der Absatz sinnlos.

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Re: Änderung des Waffenrechts

Beitrag von mallninja » Do 22. Aug 2013, 17:46

Wir werden wohl auf den Text des Erlasses warten müssen, den es laut Verband schon gibt, der aber (bei der Verband) noch nicht vorliegt. Dann wissen wir's. Allerdings frage ich mich schon, wenn die Intention denn tatsächlich war, dass für die Erweiterung immer noch der Ganze Papierkrieg gebraucht wird, wozu hat man dann den 2b überhaupt geschnitzt? Um 5 als Obergrenze festzulegen? Das wäre doch wohl auch einfacher und deutlicher gegangen, oder? :think:

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