Stickhead hat geschrieben:Alles schön und gut, aber wenn man gleich das Gesetz so schön wie in deinem Beispiel anführt, darf man die Hebelwirkung nicht unterschätzen. Die Behörde sitzt nämlich am längeren Ast und solche Belehrungsversuche sind 100% nicht erfolgversprechend und werden schließlich zu Ungunsten der Partei enden.
Ich würde es so machen:
1] Ein normales, objektives, ausführliches Schreiben, indem nachvollziehbar alle Fakten dargelegt werden und dem Dokumente wie Ergebnislisten und andere Bestätigungen beigelegt sind. Jedoch sollte man meiner Meinung nach Sätze wie "...deshalb hat die Behörde mir..." tunlichst vermeiden - das geht nach hinten los - 100%ig! Hier sparsam mit gesetzlichen Bestimmungen und Ähnlichem umgehen. Keinesfalls sollte man hier den Eindruck erwecken, die Behörde belehren zu wollen!
2] Gleichzeitig zum ersten Schreiben ein zweites Schreiben vorbereiten, indem man zu einer eventuellen „Verständigung über die Beweisaufnahme“ (bzgl. der Ablehnung der Erweiterung) Stellung nimmt. Also quasi den Konter gegen eine beabsichtigte Abweisung des Antrages schon präventiv vorbereiten. Hier kann bzw. sollte man sogar Gesetzestexte, Verordnungstexte oder Auszüge aus Erlässen anführen. Aber das ganze möglichst mit dem normalen Text verstrickt und nicht beide Texte voneinander getrennt. Das Gesetz haben die Sachbearbeiter ja dort selbst auch - man muss ihnen aber verständlich machen, warum spezielle gesetzliche Bestimmungen hier zu diesem Sachverhalt von Bedeutung sind. Das heißt aber weder, dass man den Klugscheissmodus verwenden, noch dass man wie mit einem kleinen Kind schreiben soll. Man sollte andererseits auch nicht auf Knien untertänigst daherkommen. Also ein wenig Feingefühl ist auf jeden fall auch erforderlich - alles mit Maß und Ziel.
3] Als eventuellen dritten Schritt kann man auch schon die Berufung vorbereiten. Diese sollte noch mehr ins Detail gehen, als das Schreiben bei Punkt 2.
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Kein Behördenvertreter liebt es, wenn man ihm "seine" Gesetze gleich um´s Maul haut.
Auch wenn wir die Obrigkeitsbüttel nicht lieben müssen, wir sollten sie weder für blöd halten, noch oberschlau reizen.
Erst wenn die Absage kommt, dann kann man schwere Geschütze auffahren.