Abkühlzeit

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stoffel
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Abkühlzeit

Beitrag von Stoffel » Di 10. Sep 2013, 10:10

In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Stoffel

Varminter

Re: Abkühlzeit

Beitrag von Varminter » Di 10. Sep 2013, 10:13

Stoffel hat geschrieben:In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?

Mit freundlichen Grüßen
Stoffel



Wenn du auf einen persönlichen Beschau der Waffe verzichten kannst, soll er dir die Bixn zu einem Bixner in deiner Umgebung schicken.

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Remington
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Re: Abkühlzeit

Beitrag von Remington » Di 10. Sep 2013, 10:16

Stoffel hat geschrieben:In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?

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Bist du im Besitz einer gültigen Jagdkarte?
Oder Wbk( da bin ich mir aber nicht sicher)
Sollte das gleich mitnehmen kein Problem sein ;)
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Varminter

Re: Abkühlzeit

Beitrag von Varminter » Di 10. Sep 2013, 10:18

Remington hat geschrieben:
Stoffel hat geschrieben:In Österreich gibt es für Waffen der Kat. C eine Abkühlzeit von 3 Tagen. Ein Waffenhändler hat ein Gewehr im Angebot, dass mich interessiert. Das Problem dabei ist, dass dieser ca. 250km weit weg ist und ich das ganze mit einer Fahrt erledigen möchte. Gibt es da eine Möglichkeit?

Mit freundlichen Grüßen
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Bist du im Besitz einer gültigen Jagdkarte?
Oder Wbk( da bin ich mir aber nicht sicher)
Sollte das gleich mitnehmen kein Problem sein ;)



WP, WBK lösen das Problem, das ist richtig... so wie er aber seine bisherigen Forumsfragen formulierte, nehme ich aber nicht an, dass er diese Dokumente hat.

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Re: Abkühlzeit

Beitrag von My Name is Earl » Di 10. Sep 2013, 10:19

Sollte bei einer Kaufabsicht sowas nicht vermeidbar sein? Die Daten übermitteln, damit er prüfen kann ob ein Waffenverbot vorliegt. Und wenn du kommst sind die 3 Tage vorbei.

Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.

Am besten wäre Varminter's Vorschlag. Einfach an einen Büchser in deiner Nähe liefern.

LG


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Re: Abkühlzeit

Beitrag von Warnschuss » Di 10. Sep 2013, 10:31

My Name is Earl hat geschrieben:Sollte bei einer Kaufabsicht sowas nicht vermeidbar sein? Die Daten übermitteln, damit er prüfen kann ob ein Waffenverbot vorliegt. Und wenn du kommst sind die 3 Tage vorbei.

Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.


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Wenn das datenschutzrechtlich so einfach ginge, dann könnte so mancher neugieriger Ungustl/Journalist einfach den Namen seines Nachbarn/eines Prominenten fernmündlich einem Büchsenmacher mitteilen, nur um zu erfahren, ob gegen diesen ein Waffenverbot vorliegt oder nicht.

Varminter

Re: Abkühlzeit

Beitrag von Varminter » Di 10. Sep 2013, 10:34

My Name is Earl hat geschrieben:Sollte bei einer Kaufabsicht sowas nicht vermeidbar sein? Die Daten übermitteln, damit er prüfen kann ob ein Waffenverbot vorliegt. Und wenn du kommst sind die 3 Tage vorbei.

Ich glaube nicht das das Gesetz hier zwischen einem persönlichen und einem telefonischen Verkaufsgespräch unterscheidet.

Am besten wäre Varminter's Vorschlag. Einfach an einen Büchser in deiner Nähe liefern.

LG


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Geht nit. gewo hat es schon mehrmals :!: erklärt, dass eine waffenrechtliche Anfrage des Händlers erst nach abgeschlossenem Kauf erfolgen darf.

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Re: Abkühlzeit

Beitrag von Stoffel » Di 10. Sep 2013, 10:53

Vielen Dank für eure Antworten,

ein waffenrechtliches Dokument habe ich nicht, zur Zeit nur eine Kat. C im Zentralregister. Ich werde mit dem Waffenhändler in der nähe sprechen. Wenn man die Fahrtkosten und den Zeitaufwand rechnet, ist dies sicher die beste Lösung.

Mit freundlichen Grüßen
Stoffel

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Re: Abkühlzeit

Beitrag von Thule » Di 10. Sep 2013, 10:54

Bekannten/Freund mit WBK/WP oder Jagdkarte mitnehmen, dann gehts mit einer Fahrt.

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Re: Abkühlzeit

Beitrag von My Name is Earl » Di 10. Sep 2013, 11:04

Warnschuss hat geschrieben:Wenn das datenschutzrechtlich so einfach ginge, dann könnte so mancher neugieriger Ungustl/Journalist einfach den Namen seines Nachbarn/eines Prominenten fernmündlich einem Büchsenmacher mitteilen, nur um zu erfahren, ob gegen diesen ein Waffenverbot vorliegt oder nicht.


Varminter hat geschrieben:Geht nit. gewo hat es schon mehrmals :!: erklärt, dass eine waffenrechtliche Anfrage des Händlers erst nach abgeschlossenem Kauf erfolgen darf.


Danke euch zwei für die Information. Das habe ich so nicht weitergedacht. Ich habe durch WBK mich auch nie damit auseinandersetzen müssen.

Lg


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Re: Abkühlzeit

Beitrag von rubylaser694 » Di 10. Sep 2013, 11:22

Telefonisch bestellen sollte schon gehen. Es ist ja nur der Versand von Waffen und Muni an Endkunden verboten.
Die Bestellung und An- oder Bezahlung per Überweisung an sich ja nicht.

Wenn man die Waffe wirklich will kann man sich ja per Email seinen Kauf bestätigen lassen und eine Anzahlung leisten.
Die Daten, für die Überprüfung bei der Behörde, werden dabei auch gleich an den Händler übermittelt.
Man muss die Waffe nach der Überprüfung ja sowieso persönlich abholen.
Hängt aber viel vom Händler ab ob der das so machen will.
Einfach anrufen und fragen ob es so geht!
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Re: Abkühlzeit

Beitrag von dpool » Di 10. Sep 2013, 16:30

Stoffel du schreibst dass du schon einen Kat C. Waffe besitzt, oder? Weil was ich weiß entfällt ja die Abkühlfrist ja wenn man schon eine Waffe besitzt oder bin ich da falsch?
Da kannst dem Büchser vielleicht einen Ausweiskopie Mailen damit er im Zentralwaffenregister nachgucken oder nachgucken lassen kann.

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Re: Abkühlzeit

Beitrag von IT Guy » Di 10. Sep 2013, 17:03

dpool hat geschrieben:Stoffel du schreibst dass du schon einen Kat C. Waffe besitzt, oder? Weil was ich weiß entfällt ja die Abkühlfrist ja wenn man schon eine Waffe besitzt oder bin ich da falsch?
Da kannst dem Büchser vielleicht einen Ausweiskopie Mailen damit er im Zentralwaffenregister nachgucken oder nachgucken lassen kann.


Nö, der §34 ist da nichts so Großzügig.

Überlassen und Besitz von Schusswaffen der Kategorien C und D hat geschrieben:(1) Erfolgt der Erwerb einer Schusswaffe der Kategorie C oder D bei einem einschlägigen Gewerbetreibenden, darf dieser die Waffe nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäfts nur dann sofort überlassen, wenn der Erwerber

1.
Inhaber eines Waffenpasses, einer Waffenbesitzkarte oder einer Jagdkarte ist oder

2.
die unverzügliche Ausfuhr dieser Waffe, insbesondere durch einen Erlaubnisschein gemäß § 37, glaubhaft machen kann.


(2) In allen anderen Fällen darf der Gewerbetreibende den Besitz solcher Waffen erst drei Werktage nach Abschluss des maßgeblichen Rechtsgeschäftes einräumen. Der Gewerbetreibende hat den Erwerber nach Abschluss des Rechtsgeschäfts auf die ihn gemäß § 56 treffende Verpflichtung hinzuweisen.

(3) Erfolgt der Erwerb bei einem Gewerbetreibenden und ergibt die Anfrage gemäß § 33 Abs. 4, dass gegen den Betroffenen ein Waffenverbot besteht, wird das bezughabende Rechtsgeschäft nichtig.

(4) Wer – ohne ein ermächtigter Gewerbetreibender gemäß § 32 Abs. 1 zu sein – einem anderen eine Schusswaffe der Kategorie C oder D überlässt, sodass dieser der Registrierungspflicht unterliegt, hat dem Übernehmer der Waffe die Registrierungsdaten in geeigneter Form bekannt zu geben.

(5) Wer Schusswaffen der Kategorie C oder D besitzt, hat der Behörde auf Verlangen die Erfüllung der Registrierungspflicht oder jene Tatsache nachzuweisen, aus der sich ergibt, dass die Frist für die Registrierung noch nicht abgelaufen ist.


Hat auch einen sehr einleuchtenden Grund: Wennst was anstellst und a Waffenverbot kassierst, nehmens Dir die Waffen und die Dokumente ab, die Registrierungsbestätigung ist aber kein Dokument und kann daher bei Dir bleiben. Jetzt könntest mit dem Blattl zum Händler gehen und dir eine neue Büxe ohne Überprüfung holen. Darum "Dokument" ;-)

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Re: Abkühlzeit

Beitrag von Stoffel » Di 10. Sep 2013, 19:20

dpool hat geschrieben:Stoffel du schreibst dass du schon einen Kat C. Waffe besitzt, oder?


Ja, eine Mosin Nagant 91/30, ich werde mit dem Verkäufer und dem lokalen Waffenhändler telefonieren, vielleicht findet sich eine Lösung.

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