einschränkung waffenpass

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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einschränkung waffenpass

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 09:12

grüß euch,

auf meinem nagelneuen waffenpass (heute bekommen :) ) steht auf der rückseite die erwartete einschränkung mit "gilt nur für die dauer der tätigkeit bei der fa XX"

ist die dauer der tätigkeit jetzt die dauer des dienstes (inkl hin-/rückreise ??) oder die dauer des "für die fa. tätig sein = dienstverhältnis ?

lg hellboy

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von kawaz » Mi 25. Sep 2013, 09:22

Zeitlich und örtlich ist der WP meiner Meinung nach nicht eingeschränkt - kannst rein theoretisch auch am Sonntag deine Waffe ins Gasthaus "ausführen" :-)
Zuletzt geändert von kawaz am Mi 25. Sep 2013, 09:47, insgesamt 1-mal geändert.

Varminter

Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Varminter » Mi 25. Sep 2013, 09:24

Dauer des Dienstverhältnisses.

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 09:47

Für die Dauer des Dienstverhältnisses.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Mandella » Mi 25. Sep 2013, 10:02

Stickhead hat geschrieben:Für die Dauer des Dienstverhältnisses.


+1
"Wer ist der größere Tor? Der Tor, oder der Tor, der ihm folgt?"
(Star Wars Episode IV: Obi Van Kenobi)

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 10:17

jetzt stellt sich noch die frage wie das zu handhaben ist bei einer polizeikontrolle ?

falls die das anders sehen würden, hätt ich gerne irgendwas mit, zb den bescheid wo drin steht ob eine einschränkung auf zeit/ort zulässig ist und wie der genaue wortlaut der einschränkung zu verstehen ist ..

im waffg steht nur dass eine einschränkung möglich ist usw, aber nichts konkretes, wo finde ich das gesuchte ? (zum ausdrucken und mitnehmen :D )

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von joe77 » Mi 25. Sep 2013, 10:33

Das stand im "alten" Runderlass drinn:
(Stand 05.011.2012)

§21
3. Beschränkungsvermerk gem. Abs. 4
Als die Dauer der Tätigkeit ist z.B. die Dauer der Ausübung des Berufes (etwa eines
Kassenbotens oder Taxilenkers) anzusehen. Wechselt eine solche Person ihren Beruf oder
wird die berufliche Tätigkeit eingestellt, so fällt dadurch die Befugnis zum Führen von
Schusswaffen der Kat. B weg, d.h. der Berechtigungsumfang des Waffenpasses reduziert
sich auf den einer Waffenbesitzkarte.
Ein solcher Vermerk könnte etwa lauten:
„Berechtigung zum Führen gilt für die Dauer der Beschäftigung als ........................................“
Beschränkungsvermerke im Sinne dieser Best
immung haben zur Folge, dass lediglich im
Falle der Änderung (Berufswechsel) oder der Einstellung
(Ruhestand) der im Vermerk
bezeichneten Tätigkeit die Berechtigung zum Führen von Schusswaffen der Kat. B
automatisch wegfällt.
Ergänzend dazu wird angemerkt, dass eine Beschränkung auf konkrete Örtlichkeiten oder
Zeiträume
in § 21 Abs. 4 WaffG nicht vorgesehen
ist.


im "neuen" Waffengesetz 2012 find ichs jetzt nicht mehr, kann aber darann liegen das generell keine "Erläuterungen" drinn sind,...
mfg
Josef

Alle Aussagen ohne Garantie, etc.
Meine eigene Meinung, Daten ohne Gewehr etc.
Und einiges wird ab und zu am Smartphone getippt, also Nachsicht bitte ;)

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von kawaz » Mi 25. Sep 2013, 10:35

Aus dem Waffengesetz 2012

Wird ein Waffenpaß nur im Hinblick auf die besonderen Gefahren ausgestellt, die bei der Ausübung
einer bestimmten Tätigkeit auftreten, so hat die Behörde die Befugnis zum Führen durch einen Vermerk im
Waffenpaß so zu beschränken, daß die Befugnis zum Führen erlischt, sobald der Berechtigte diese Tätigkeit
künftig nicht mehr ausüben will oder darf. Tritt dies ein, so berechtigt ein solcher Waffenpaß nur mehr zum
Besitz der Waffen im bisherigen Umfang; einer gesonderten Rechtfertigung bedarf es hierfür nicht.


heißt im Klartext solange du bei der Firma beschäftigt bist darfst deine Waffe immer und fast überall mitführen

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Stickhead » Mi 25. Sep 2013, 11:49

Ich würd mir auf jeden Fall den Dienstausweis mitnehmen. Dann sollte es keine Probleme geben.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

Bud Spencer

Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Bud Spencer » Mi 25. Sep 2013, 11:55

Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen. :think:
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst :?:

Bei einer Kontrolle: Dienstausweis vorlegen.

Ein Tipp: Sag immer wenn ein Polizist mit dir ins Gespräch kommt (zB Verkehrskontrolle udgl), dass du im Besitz eines gültigen WPs bist und eine Waffe am Körper führst.

Sollte er sie bemerken ohne das du ihn informiert hast, könnte die Sache unangenehm werden. Stressfaktor, potentielle Gefahr.... junge/nicht geübte Polizisten könnten die situation falsch einschätzen...
Du weißt was ich meine ;)
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 25. Sep 2013, 12:05, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 12:02

Bud Spencer hat geschrieben:Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen. :think:
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst :?:


dann werd ich wohl einen neuen pass brauchen .. darf dann die neue firma zahlen :lol:

Bud Spencer

Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Bud Spencer » Mi 25. Sep 2013, 12:08

Hellboy hat geschrieben:
Bud Spencer hat geschrieben:Komisch, dass sie bei dir die Firma erwähnen. :think:
Hab bis jetzt nur Bewachungsorgan, Sicherheitsdienst gesehen...
Was machst wenns das Unternehmen wechselst, aber in der Branche bleibst :?:


dann werd ich wohl einen neuen pass brauchen .. darf dann die neue firma zahlen :lol:


Nein musst nix zahlen. Binnen 2 Wochen einspruch erheben mit meiner begründung und sie müssten dir den pass eigentlich kostenfrei austauschen.

Btw: Hab meinen vorigen post noch was hinzugefügt ;)

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von rupi » Mi 25. Sep 2013, 12:25

hab heute nebenbei am Amt gefragt wie das ausschaut bei so einer Einschränkung

Antwort vom SB: solange du bei der Firma angestellt bist die angeführt ist gilt der Waffenpass 24/7
member the old PD design ? oh I member

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von Hellboy » Mi 25. Sep 2013, 12:45

passd, danke euch :)


hab mittlerweile einen erlass gefunden wo drin steht dass zeit und ort nicht zulässig sind, also eh genau das oben beschriebene .. werd den betreffenden paragraphen ausdrucken und einfach nach möglichkeit immer mitführen oder am fahrzeug bereithaben


@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..

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Re: einschränkung waffenpass

Beitrag von BigBen » Mi 25. Sep 2013, 12:48

Hellboy hat geschrieben:passd, danke euch :)


hab mittlerweile einen erlass gefunden wo drin steht dass zeit und ort nicht zulässig sind, also eh genau das oben beschriebene .. werd den betreffenden paragraphen ausdrucken und einfach nach möglichkeit immer mitführen oder am fahrzeug bereithaben


@bud: is eh klar, wenn ich eine waffe führe dann geb ich der polizei sowieso bescheid, sobald ich mit denen in kontakt komme. besser einmal mehr den wp herzeigen als in den lauf blicken ..



Der Erlass bringt dir garnix...denn eine unzulässige Einschränkung erhält Gültigkeit wenn du sie nicht beeinspruchst. Die Einschränkung wie du sie hast ist aber OK und es sollte nicht nötig sein irgendwelche weiteren Dokumente da weiter mitzuführen.
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