Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Guten Morgen zusammen.
Ich möcht am Samstag nach einem Bewerb, mit der Holden gleich in die örtliche Therme gehen.
Nun frage ich mich was mach ich inzwischen mit der Pistole?
Gibts hier eine rechtlich erlaubte möglichkeit die Waffe zu verwahren?
Griffstück im Auto lassen, Schlitten und Lauf in einen Rucksack und den mit ins Bad nehmen?
Sonst müsst ich sie ins Büro bringen und dort versperren. Hierbei müsst ich aber zirka mit 1h Fahrzeit zusätzlich rechnen.
Waffenpass hab ich!
Danke
Alex
Ich möcht am Samstag nach einem Bewerb, mit der Holden gleich in die örtliche Therme gehen.
Nun frage ich mich was mach ich inzwischen mit der Pistole?
Gibts hier eine rechtlich erlaubte möglichkeit die Waffe zu verwahren?
Griffstück im Auto lassen, Schlitten und Lauf in einen Rucksack und den mit ins Bad nehmen?
Sonst müsst ich sie ins Büro bringen und dort versperren. Hierbei müsst ich aber zirka mit 1h Fahrzeit zusätzlich rechnen.
Waffenpass hab ich!
Danke
Alex
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Whobert hat geschrieben:Gibts hier eine rechtlich erlaubte möglichkeit die Waffe zu verwahren?
Griffstück im Auto lassen, Schlitten und Lauf in einen Rucksack und den mit ins Bad nehmen?
Sonst müsst ich sie ins Büro bringen und dort versperren. Hierbei müsst ich aber zirka mit 1h Fahrzeit zusätzlich rechnen.
servus
ein heikles thema
griffstueck im auto nur wenn es eine waffe ist bei der das griffstueck kein waffenrelevantes teil ist
waffenrelevante teile im auto zu verwahren ist ein no-no
egal wie kurz der zeitraum ist
die meisten thermen haben zusaetzlich zu den normalen kaestchen noch spezielle wertsachenkaesten bzw safes
zb in der heiltherme in bad waltersdorf ist das so
im falle des falles wuerde sich die behoerde damit auseinenander setzen ob es dir zumutbar gewesen waere die waffe zuerst nach hause zu bringen und dann erst in die therme zu fahren
was bei so einer abwaegung dann real rauskommt kann dir keiner sagen
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Ja das Thema ist wirklich heikel!
Ich stells mir gerade vor wie du im Nacktbereich nur mit einem Holster und Knarre "bekleidet" herumwuzelst
Könntest du die Waffe nicht bei dem Verein lassen wo der Bewerb ausgetragen wird?

Ich stells mir gerade vor wie du im Nacktbereich nur mit einem Holster und Knarre "bekleidet" herumwuzelst


Könntest du die Waffe nicht bei dem Verein lassen wo der Bewerb ausgetragen wird?
.
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Die Teile in einen Safe zusperren wo der Betreiber der womöglich keine waffenrechtiliche Dokumente besitzt aber dafür einen Zweitschlüssel hat, setzt du damit meiner Meinung nach deine Verlässlichkeit aufs Spiel
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
nur mal als idee:
könnte man nicht bei der örtlichen polizei (der des schiessvereins) nachfragen, ob die die waffe versperren können ? die polizei in der nähe des vereins daher, weil mit etwas glück von denen auch ein paar leute dort schiessen ?
alternativ einen schützenkollegen bitten, iwen der in der nähe wohnt und den du hald kennst ?
könnte man nicht bei der örtlichen polizei (der des schiessvereins) nachfragen, ob die die waffe versperren können ? die polizei in der nähe des vereins daher, weil mit etwas glück von denen auch ein paar leute dort schiessen ?
alternativ einen schützenkollegen bitten, iwen der in der nähe wohnt und den du hald kennst ?
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
kawaz hat geschrieben:Die Teile in einen Safe zusperren wo der Betreiber der womöglich keine waffenrechtiliche Dokumente besitzt aber dafür einen Zweitschlüssel hat, setzt du damit meiner Meinung nach deine Verlässlichkeit aufs Spiel
Mit der Argumentation darfst aber in einem Bankschliessfach auch keine Waffe einsperren...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Danke mal für die Antworten.
Waffe ist eine Glock, somit müsste das Griffstück frei sein.
Kollege von mir würd in der Nähe wohne, hat meines Wissens aber keinen Platz mehr auf der WBK.
Ich hab mir schon gedacht das ich nicht um die Fahrt ins Büro herum kommen werde.
Waffe ist eine Glock, somit müsste das Griffstück frei sein.
Kollege von mir würd in der Nähe wohne, hat meines Wissens aber keinen Platz mehr auf der WBK.
Ich hab mir schon gedacht das ich nicht um die Fahrt ins Büro herum kommen werde.
- birdofprey
- .50 BMG
- Beiträge: 535
- Registriert: Fr 12. Apr 2013, 14:32
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Whobert hat geschrieben:
Kollege von mir würd in der Nähe wohne, hat meines Wissens aber keinen Platz mehr auf der WBK.
Also wenn dein Kollege Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments ist (und damit geeignet eine B-Waffe selbst zu besitzen) und du ihm die Waffe in einem versprerrten Köfferchen zu dem er nicht den Schlüssel hat (Schlüssel verbleibt bei dir) zur kurzzeitigen sicheren Aufbewahrung in einem Waffenschrank überlässt, denke ich geht das in Ordnung.
Lass dir das vergnügliche Planschen mit der Holden jedenfalls nicht verderben - egal ob nach Verwahunrg beim Kollegen oder doch dem Umweg ins Büro!

"There is a beast in ever man and it stirs when you put a sword in his hand ..." GoT
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
tja...wennst an WP hättest...


Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
BigBen hat geschrieben:tja...wennst an WP hättest...
den hätt ich sogar

Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
wie wärs mit Waffe im Glockkoffer verpacken und dort ein Vorhängeschloss dranmachen, danach im Bad in den Kästen/Wertsachenkästen versperren
selbst wenn der Betreiber einen Zweitschlüssel für den Kasten hat (klar hat er den), wär die Waffe selbst immernoch im Glockkoffer versperrt
selbst wenn der Betreiber einen Zweitschlüssel für den Kasten hat (klar hat er den), wär die Waffe selbst immernoch im Glockkoffer versperrt
member the old PD design ? oh I member
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
rupi hat geschrieben:wie wärs mit Waffe im Glockkoffer verpacken und dort ein Vorhängeschloss dranmachen, danach im Bad in den Kästen/Wertsachenkästen versperren
selbst wenn der Betreiber einen Zweitschlüssel für den Kasten hat (klar hat er den), wär die Waffe selbst immernoch im Glockkoffer versperrt
servus
der zweitschluessel vom betreiber ist egal
es gibt einen eigenen erlass ueber die vorgansgweise fuer die verwahrung der waffe auf reisen
da ist das eh alles geregelt
"normales" badkasterl ist halt bloed
aber glock griffstueck im auto und verschluss und lauf im "wertkasten"kasterl koennten schon ok sein ...
doubleaction OG, Wien
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Man muss die Waffe in "zumutbarer Weise" schützen. Das Wertsachenkasterl sollte deshalb jedenfalls ausreichen - vgl Bankschließfach. Eventuell könntest du sie auch bei einem BüMa oder vielleicht auch bei der Polizei deponieren.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Hab mir schon ein paar mal die selbe frage beim Fitnessstudio gestellt.
Werde wohl dort zukünftig im Bauchtascherl führen. Der Sicherheit wegen.... nicht paranoia
Nur es kommt dort halt viel weg.

Werde wohl dort zukünftig im Bauchtascherl führen. Der Sicherheit wegen.... nicht paranoia

Nur es kommt dort halt viel weg.

Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training
Normale Kasterl sind meiner Meinung nach ein absolutes No-Go.
1) weil sie so gut wie garnicht einbruchshemmend sind und
2) weil jeder weiß, dass die gerne aufgebrochen werden.
1) weil sie so gut wie garnicht einbruchshemmend sind und
2) weil jeder weiß, dass die gerne aufgebrochen werden.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz