Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Whobert
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Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Whobert » Mi 23. Okt 2013, 08:43

Guten Morgen zusammen.

Ich möcht am Samstag nach einem Bewerb, mit der Holden gleich in die örtliche Therme gehen.

Nun frage ich mich was mach ich inzwischen mit der Pistole?

Gibts hier eine rechtlich erlaubte möglichkeit die Waffe zu verwahren?

Griffstück im Auto lassen, Schlitten und Lauf in einen Rucksack und den mit ins Bad nehmen?

Sonst müsst ich sie ins Büro bringen und dort versperren. Hierbei müsst ich aber zirka mit 1h Fahrzeit zusätzlich rechnen.


Waffenpass hab ich!

Danke


Alex

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von gewo » Mi 23. Okt 2013, 09:35

Whobert hat geschrieben:Gibts hier eine rechtlich erlaubte möglichkeit die Waffe zu verwahren?
Griffstück im Auto lassen, Schlitten und Lauf in einen Rucksack und den mit ins Bad nehmen?
Sonst müsst ich sie ins Büro bringen und dort versperren. Hierbei müsst ich aber zirka mit 1h Fahrzeit zusätzlich rechnen.


servus

ein heikles thema

griffstueck im auto nur wenn es eine waffe ist bei der das griffstueck kein waffenrelevantes teil ist
waffenrelevante teile im auto zu verwahren ist ein no-no
egal wie kurz der zeitraum ist

die meisten thermen haben zusaetzlich zu den normalen kaestchen noch spezielle wertsachenkaesten bzw safes
zb in der heiltherme in bad waltersdorf ist das so

im falle des falles wuerde sich die behoerde damit auseinenander setzen ob es dir zumutbar gewesen waere die waffe zuerst nach hause zu bringen und dann erst in die therme zu fahren
was bei so einer abwaegung dann real rauskommt kann dir keiner sagen
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von chris34G4 » Mi 23. Okt 2013, 09:41

Ja das Thema ist wirklich heikel! :think:

Ich stells mir gerade vor wie du im Nacktbereich nur mit einem Holster und Knarre "bekleidet" herumwuzelst :lol: :mrgreen:

Könntest du die Waffe nicht bei dem Verein lassen wo der Bewerb ausgetragen wird?
.

kawaz
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von kawaz » Mi 23. Okt 2013, 09:54

Die Teile in einen Safe zusperren wo der Betreiber der womöglich keine waffenrechtiliche Dokumente besitzt aber dafür einen Zweitschlüssel hat, setzt du damit meiner Meinung nach deine Verlässlichkeit aufs Spiel

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Hellboy » Mi 23. Okt 2013, 10:08

nur mal als idee:

könnte man nicht bei der örtlichen polizei (der des schiessvereins) nachfragen, ob die die waffe versperren können ? die polizei in der nähe des vereins daher, weil mit etwas glück von denen auch ein paar leute dort schiessen ?

alternativ einen schützenkollegen bitten, iwen der in der nähe wohnt und den du hald kennst ?

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von BigBen » Mi 23. Okt 2013, 10:30

kawaz hat geschrieben:Die Teile in einen Safe zusperren wo der Betreiber der womöglich keine waffenrechtiliche Dokumente besitzt aber dafür einen Zweitschlüssel hat, setzt du damit meiner Meinung nach deine Verlässlichkeit aufs Spiel


Mit der Argumentation darfst aber in einem Bankschliessfach auch keine Waffe einsperren...
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Whobert » Mi 23. Okt 2013, 10:31

Danke mal für die Antworten.

Waffe ist eine Glock, somit müsste das Griffstück frei sein.

Kollege von mir würd in der Nähe wohne, hat meines Wissens aber keinen Platz mehr auf der WBK.

Ich hab mir schon gedacht das ich nicht um die Fahrt ins Büro herum kommen werde.

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von birdofprey » Mi 23. Okt 2013, 10:49

Whobert hat geschrieben:
Kollege von mir würd in der Nähe wohne, hat meines Wissens aber keinen Platz mehr auf der WBK.


Also wenn dein Kollege Inhaber eines waffenrechtlichen Dokuments ist (und damit geeignet eine B-Waffe selbst zu besitzen) und du ihm die Waffe in einem versprerrten Köfferchen zu dem er nicht den Schlüssel hat (Schlüssel verbleibt bei dir) zur kurzzeitigen sicheren Aufbewahrung in einem Waffenschrank überlässt, denke ich geht das in Ordnung.

Lass dir das vergnügliche Planschen mit der Holden jedenfalls nicht verderben - egal ob nach Verwahunrg beim Kollegen oder doch dem Umweg ins Büro! ;)
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von BigBen » Mi 23. Okt 2013, 10:51

tja...wennst an WP hättest...

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Whobert » Mi 23. Okt 2013, 10:54

BigBen hat geschrieben:tja...wennst an WP hättest...

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den hätt ich sogar :lol:

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von rupi » Mi 23. Okt 2013, 11:07

wie wärs mit Waffe im Glockkoffer verpacken und dort ein Vorhängeschloss dranmachen, danach im Bad in den Kästen/Wertsachenkästen versperren

selbst wenn der Betreiber einen Zweitschlüssel für den Kasten hat (klar hat er den), wär die Waffe selbst immernoch im Glockkoffer versperrt
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von gewo » Mi 23. Okt 2013, 11:54

rupi hat geschrieben:wie wärs mit Waffe im Glockkoffer verpacken und dort ein Vorhängeschloss dranmachen, danach im Bad in den Kästen/Wertsachenkästen versperren

selbst wenn der Betreiber einen Zweitschlüssel für den Kasten hat (klar hat er den), wär die Waffe selbst immernoch im Glockkoffer versperrt


servus

der zweitschluessel vom betreiber ist egal
es gibt einen eigenen erlass ueber die vorgansgweise fuer die verwahrung der waffe auf reisen
da ist das eh alles geregelt

"normales" badkasterl ist halt bloed
aber glock griffstueck im auto und verschluss und lauf im "wertkasten"kasterl koennten schon ok sein ...
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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Stickhead » Do 24. Okt 2013, 13:44

Man muss die Waffe in "zumutbarer Weise" schützen. Das Wertsachenkasterl sollte deshalb jedenfalls ausreichen - vgl Bankschließfach. Eventuell könntest du sie auch bei einem BüMa oder vielleicht auch bei der Polizei deponieren.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Bud Spencer » Do 24. Okt 2013, 13:56

Hab mir schon ein paar mal die selbe frage beim Fitnessstudio gestellt. :think:
Werde wohl dort zukünftig im Bauchtascherl führen. Der Sicherheit wegen.... nicht paranoia :D
Nur es kommt dort halt viel weg. :roll:

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Re: Verwahrung der Waffe nach Bewerb/Training

Beitrag von Stickhead » Do 24. Okt 2013, 14:02

Normale Kasterl sind meiner Meinung nach ein absolutes No-Go.

1) weil sie so gut wie garnicht einbruchshemmend sind und
2) weil jeder weiß, dass die gerne aufgebrochen werden.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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