Meldung an die Behörde

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Stofl79
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Meldung an die Behörde

Beitrag von Stofl79 » So 27. Okt 2013, 09:14

Wollte mal fragen, ob man trotzdem eine Meldung an die Behörde machen muß, (mehr als 19 Waffen der Kat.C) obwohl sie im ZWR gemeldet sind?
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yoda
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von yoda » So 27. Okt 2013, 09:29

"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat."

Das ZWR gibt keine Auskunft darüber wie viele Waffen du wirklich hast weil du die Waffen nicht löschen musst/kannst wenn du sie verkaufst.

Stofl79
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Stofl79 » So 27. Okt 2013, 09:34

Ok
Danke!

...gibt es Strafen, wenn man das nicht macht?
weil Kat C Waffen ja vorerst nicht kontrolliert werden!
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Maggo » So 27. Okt 2013, 10:29

...gibt es Strafen, wenn man das nicht macht?


Ja,Soweit ich weis ist es aber "nur" eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 euro.
Das ist es auf keinen Fall wert,lieber Meldung machen oder zuvor mit der Behörde darüber sprechen das du beabsichtigst mehr als 20 Waffen zu besitzen und fragen was wie als Sicherungsmaßnahme verlangt oder nicht.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Stofl79 » So 27. Okt 2013, 10:39

Bis jetzt sind es ja noch nicht soviele! :D
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von IT Guy » So 27. Okt 2013, 11:08

Auch wenn die Anzahl im ZWR stimmen würde (also verkaufte wieder gelöscht werden) würde es keine Aussage über den Verwahrungsort machen.

Lichtgestalt
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Lichtgestalt » So 27. Okt 2013, 12:44

Zählen Wechselsysteme unter dieser Diktion auch als "Waffe"?

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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Bernedti » So 27. Okt 2013, 14:50

yoda hat geschrieben:"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat."

Das ZWR gibt keine Auskunft darüber wie viele Waffen du wirklich hast weil du die Waffen nicht löschen musst/kannst wenn du sie verkaufst.

Kann dir da dann eig die Behörde vorschreiben welche Maßnahmen du treffen musst zur sicheren Verwahrung???
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von IT Guy » So 27. Okt 2013, 15:23

Naja, wenn Du meldest "ich hab jetzt 20 Geräte und die liegen alle unter meinem Bett" wird das zuwenig Schutz sein ;-) Dann wird Dir die Behörde auferlegen den Schutz zu erhöhen.

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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von rupi » So 27. Okt 2013, 15:55

also ich hab schon Schauergeschichten gehört von BHs und deren Bearbeiter die es bis zum gehtnichtmehr übertrieben hätten mit den Vorschriften sodass Leute dann die Überschreitung der 5000 Schuss Munition / mehr als 20 Waffen gelassen haben

so in die Richtung "antistatischer Boden muss eingezogen werden" ....
oder zig Gutachten müssen eingebracht werden für blablabla
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Stofl79 » So 27. Okt 2013, 16:11

:o na hoffentlich nicht!!!
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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von titan » Mo 4. Nov 2013, 23:05

Einfach Nebenwohnsitz anmelden, Waffen auslagern und dann wars das mit den 20Stück in einem Naheverhältnis.

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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von IT Guy » Di 5. Nov 2013, 05:51

Du musst nicht dort gemeldet sein wo du deine Waffen aufbewahrst. Du musst nur "sicher verwahren".

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Re: Meldung an die Behörde

Beitrag von Sidekix » Di 12. Nov 2013, 00:26

Stofl79 hat geschrieben::o na hoffentlich nicht!!!


nana, so schlimm is net... :D

wenns hauptächlich Kat C/D sind is weniger aufwendig als zB Kat B

also zB ne Abstellkammer, die keinen Zugang zu einer Aussenwand hat (sprich Fenster)
oder eben ein größerer Safe der mehr zu bieten hat als ein Baumaxblechschrank...

kommt immer auf die Menge an, bei +20 (C/D) is meistens nicht viel mehr als eh schon der Fall is
(je nach BH... )
Es is wie´s is.....

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