Meldung an die Behörde
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Meldung an die Behörde
Wollte mal fragen, ob man trotzdem eine Meldung an die Behörde machen muß, (mehr als 19 Waffen der Kat.C) obwohl sie im ZWR gemeldet sind?
Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen
NRA - National Rifle Association
NRA - National Rifle Association
Re: Meldung an die Behörde
"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat."
Das ZWR gibt keine Auskunft darüber wie viele Waffen du wirklich hast weil du die Waffen nicht löschen musst/kannst wenn du sie verkaufst.
Das ZWR gibt keine Auskunft darüber wie viele Waffen du wirklich hast weil du die Waffen nicht löschen musst/kannst wenn du sie verkaufst.
Re: Meldung an die Behörde
Ok
Danke!
...gibt es Strafen, wenn man das nicht macht?
weil Kat C Waffen ja vorerst nicht kontrolliert werden!
Danke!
...gibt es Strafen, wenn man das nicht macht?
weil Kat C Waffen ja vorerst nicht kontrolliert werden!
Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen
NRA - National Rifle Association
NRA - National Rifle Association
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3029
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Meldung an die Behörde
...gibt es Strafen, wenn man das nicht macht?
Ja,Soweit ich weis ist es aber "nur" eine Verwaltungsstrafe von bis zu 3600 euro.
Das ist es auf keinen Fall wert,lieber Meldung machen oder zuvor mit der Behörde darüber sprechen das du beabsichtigst mehr als 20 Waffen zu besitzen und fragen was wie als Sicherungsmaßnahme verlangt oder nicht.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 

Re: Meldung an die Behörde
Bis jetzt sind es ja noch nicht soviele! 

Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen
NRA - National Rifle Association
NRA - National Rifle Association
Re: Meldung an die Behörde
Auch wenn die Anzahl im ZWR stimmen würde (also verkaufte wieder gelöscht werden) würde es keine Aussage über den Verwahrungsort machen.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1139
- Registriert: So 2. Jan 2011, 17:05
Re: Meldung an die Behörde
Zählen Wechselsysteme unter dieser Diktion auch als "Waffe"?
Re: Meldung an die Behörde
yoda hat geschrieben:"§ 41. (1) Wer - aus welchem Grunde immer - 20 oder mehr Schußwaffen in einem räumlichen Naheverhältnis zueinander oder Munition in großem Umfang verwahrt, hat darüber die für den Verwahrungsort zuständige Behörde in Kenntnis zu setzen und ihr mitzuteilen, durch welche Maßnahmen für eine sichere Verwahrung und für Schutz vor unberechtigtem Zugriff Sorge getragen ist. Eine weitere derartige Meldung ist erforderlich, wenn sich die Anzahl der verwahrten Waffen seit der letzten Mitteilung an die Behörde verdoppelt hat."
Das ZWR gibt keine Auskunft darüber wie viele Waffen du wirklich hast weil du die Waffen nicht löschen musst/kannst wenn du sie verkaufst.
Kann dir da dann eig die Behörde vorschreiben welche Maßnahmen du treffen musst zur sicheren Verwahrung???


Re: Meldung an die Behörde
Naja, wenn Du meldest "ich hab jetzt 20 Geräte und die liegen alle unter meinem Bett" wird das zuwenig Schutz sein
Dann wird Dir die Behörde auferlegen den Schutz zu erhöhen.

Re: Meldung an die Behörde
also ich hab schon Schauergeschichten gehört von BHs und deren Bearbeiter die es bis zum gehtnichtmehr übertrieben hätten mit den Vorschriften sodass Leute dann die Überschreitung der 5000 Schuss Munition / mehr als 20 Waffen gelassen haben
so in die Richtung "antistatischer Boden muss eingezogen werden" ....
oder zig Gutachten müssen eingebracht werden für blablabla
so in die Richtung "antistatischer Boden muss eingezogen werden" ....
oder zig Gutachten müssen eingebracht werden für blablabla
member the old PD design ? oh I member
Re: Meldung an die Behörde

Wird privater Waffenbesitz zum Verbrechen, haben nur noch Verbrecher Waffen
NRA - National Rifle Association
NRA - National Rifle Association
Re: Meldung an die Behörde
Einfach Nebenwohnsitz anmelden, Waffen auslagern und dann wars das mit den 20Stück in einem Naheverhältnis.
Re: Meldung an die Behörde
Du musst nicht dort gemeldet sein wo du deine Waffen aufbewahrst. Du musst nur "sicher verwahren".
- Sidekix
- .50 BMG
- Beiträge: 1328
- Registriert: Mi 1. Sep 2010, 02:55
- Wohnort: östlich von Wien
- Kontaktdaten:
Re: Meldung an die Behörde
Stofl79 hat geschrieben::o na hoffentlich nicht!!!
nana, so schlimm is net...

wenns hauptächlich Kat C/D sind is weniger aufwendig als zB Kat B
also zB ne Abstellkammer, die keinen Zugang zu einer Aussenwand hat (sprich Fenster)
oder eben ein größerer Safe der mehr zu bieten hat als ein Baumaxblechschrank...
kommt immer auf die Menge an, bei +20 (C/D) is meistens nicht viel mehr als eh schon der Fall is
(je nach BH... )
Es is wie´s is.....