Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe in Ö

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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rhodium
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Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe in Ö

Beitrag von rhodium » Mi 15. Jan 2014, 10:57

Müsste bei uns mit dem kurzen Lauf verboten sein oder gilt hier der Nachweis, daß die Waffe für .45 Colt ausgerichtet ist? Schaut auf jedenfall "nett" futuristisch aus ...

[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=kQaI-pB_Sy0[/youtube]

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Floody
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Floody » Mi 15. Jan 2014, 11:01

Naja, könnte man davon abhängig machen welches Kaliber draufgestempelt ist...

Raven
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Raven » Mi 15. Jan 2014, 11:12

Wer will die denn schon einläufig in .410..
Die gibts als Doubletap zweiläufig in bspw .45 ACP....
Sehr schöne Abzugsmechanik in DAO - alles verdeckt innen..

Wennschon dennschon..

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von titan » Mi 15. Jan 2014, 11:40

Was soll denn so eine Waffe bringen? Da hilft wohl jeder Taser mehr.

GSchoenbauer
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 15. Jan 2014, 16:59

naagehh --- fangt ihr hier schon an, eine normale Faustfeuerwaffe KatB zu KatA hochzudiskutieren?

zur Erinnerung:
§ 3. Faustfeuerwaffen sind Schußwaffen, bei denen die Geschosse durch Verbrennung eines Treibmittels ihren Antrieb erhalten und die eine Gesamtlänge von höchstens 60 cm aufweisen.


A bisserl Waffengesetz lesen könnt wirklich net schaden.

Bauli :(

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Kapselpracker » Mi 15. Jan 2014, 17:34

Hi!
Also das höre ich auch zum ersten mal das eine FFW wegen eines zu kurzen Lauf verboten wäre.

mfg Andi
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von rupi » Mi 15. Jan 2014, 17:40

da gehts darum ob die Waffe primär als Schrotflinte oder als Pistole gewertet wird bezüglich .410 Schrot / .45LC Lauf

wenns als .45LC Lauf gewertet wird ists natürlich eine Pistole

wenns als .410 Schrot Lauf gewertet wird ist eine Schrotflinte, und da unter der Mindestlänge für Schrotläufe ists dann eine Kat.A Waffe
member the old PD design ? oh I member

Bud Spencer

Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Bud Spencer » Mi 15. Jan 2014, 17:43

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Mi 11. Mai 2016, 19:16, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Kapselpracker » Mi 15. Jan 2014, 19:18

rupi hat geschrieben:da gehts darum ob die Waffe primär als Schrotflinte oder als Pistole gewertet wird bezüglich .410 Schrot / .45LC Lauf
..

Aha.. wieder was glernt :)
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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von GSchoenbauer » Mi 15. Jan 2014, 19:20

also ihr machts euch des Leben schon selber schwer

unter Kategorie A steht:

3. von Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm;


Für mich hat ein Gewehr immer noch einen Vorder- und/oder Hinterschaft und ist zum Verschießen aus der Schulter und nicht aus der Faust gemacht.

wenn ihr des Ding als Gewehr betrachten wollt, sei's euch unbenommen, bestärkt mich aber in der Ansicht, daß wir hier in Österreich net unbedingt die Behörde brauchen, um des Waffengesetz zu veschärfen, des machen wir schon selber .....

Bauli

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Irwin J. Finster » Mi 15. Jan 2014, 19:26

Ganz davon abgesehen, das wohl kaum einer bei uns einen kostbaren WBK Platz für so eine aufgebrezelte Zip-Gun verbraten würde..... :-D
  ▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von Steelman » Mi 15. Jan 2014, 23:18

GSchoenbauer hat geschrieben:a

.......bestärkt mich aber in der Ansicht, daß wir hier in Österreich net unbedingt die Behörde brauchen, um des Waffengesetz zu veschärfen, des machen wir schon selber .....

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von rhodium » Do 16. Jan 2014, 00:26

Bauli die Kat. A idee kommt daher, dass der le mat revolver und die howdahs angeblich auch kat. A seien ....

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von kemira » Do 16. Jan 2014, 08:37

Daß der Le Mat Kat. A sein soll is mir neu - gibts diesbezüglich irgendwas amtliches (außer Hörensagen)?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Heizer Defense Pocket Shotgun in .45 - Verbotene Waffe i

Beitrag von GSchoenbauer » Do 16. Jan 2014, 09:51

genau die "angeblich" Aussagen sind's, die hier alles kaputtmachen. Es kommt mir manchmal vor, als würden die hier absichtlich plaziert, um Verwirrung zu stiften.
Schon Watzlawick hat die gezielte Desinformation als taugliches Kampfmittel beschrieben.

und: weder die Howdah noch die LeMat sind Kat A, sondern normale Kat B

Bauli

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