Endverbleib von Pulver
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Endverbleib von Pulver
So wie ich das verstehe behandelt das die deutsche Gesetzeslage
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Endverbleib von Pulver
Senf hat geschrieben:So wie ich das verstehe behandelt das die deutsche Gesetzeslage
Na und wer wird dann wohl der nächste sein



Re: Endverbleib von Pulver
Aber es heisst Augen aufsperren....
Wenn Pulver in De nicht mehr verkauft werden kann.... könnte ein Aufmerksamer Händler, bspw gewo, die PDF Gemeinde günstig mit in DE unverkäuflichem versorgen.....
mein ja nur....
Wenn Pulver in De nicht mehr verkauft werden kann.... könnte ein Aufmerksamer Händler, bspw gewo, die PDF Gemeinde günstig mit in DE unverkäuflichem versorgen.....
mein ja nur....
- Kapselpracker
- .50 BMG
- Beiträge: 1595
- Registriert: Mo 14. Jan 2013, 14:16
- Wohnort: Wien
Re: Endverbleib von Pulver
Raven hat geschrieben:.
Wenn Pulver in De nicht mehr verkauft werden kann.... könnte ein Aufmerksamer Händler, bspw gewo, die PDF Gemeinde günstig mit in DE unverkäuflichem versorgen.....
....
Nach diesem Tag dürfen Treibladungsmittel / Schwarzpulver, die nicht über diesen Matrixcode verfügen, weder weiter verwendet noch transportiert werden ....
Wird ned gehen..
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Endverbleib von Pulver
weder weiter verwendet noch transportiert werden ....

Mehr sag ich dazu nicht!
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

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Re: Endverbleib von Pulver
hallo
gilt ab 15.4.2015 auch in AT
die kennzeichnungsverordnung dazu gibt es seit letzten herbst
der rest soll in kuerze folgen
track-and-trace gilt in ganz europa
da der aufwand fuer die haendler in diesem fall wirklich absurd hoch ist denke ich es werden viele mit dem pulververkauf aufhoeren
im gegensatz zum ZWR, das keine besonderen technischen anforderungen benoetigt hat, verlangt track and trace
- ein ECHTZEIT-tracking, dass heisst beim ausladen des pulvers aus dem LKW ins lager muss sowohl der LKW fahrer die dose AUStragen und der haendler muss praktisch gleichzeitig die dose in seinem lagerbestand EINtragen, und
- diese daten muessen 24/7 fuer die behoerde verfuegbar sein
wenn ein berechtigter von mir am sonntag um drei uhr frueh wissen will wer die dose nummer xy geklauft hat, welche bei mir im lager war, dann muss ich das umgehen mitteilen koennen
beide dinge sind technisch nur sehr aufwandeig zu loesen, die dzt abgebotenen lizenzsysteme kosten um die € 8000,- herum, monatliche kosten zusaetzlich um die 100,- und zusaetzlich pro behandelter dose nochmal ein gewissen betrag
um ehrlich zu sein:
des verdient ma ned mit dem zeug ....
von daher stellt sich die frage ob man es weiter verkauft
gilt ab 15.4.2015 auch in AT
die kennzeichnungsverordnung dazu gibt es seit letzten herbst
der rest soll in kuerze folgen
track-and-trace gilt in ganz europa
da der aufwand fuer die haendler in diesem fall wirklich absurd hoch ist denke ich es werden viele mit dem pulververkauf aufhoeren
im gegensatz zum ZWR, das keine besonderen technischen anforderungen benoetigt hat, verlangt track and trace
- ein ECHTZEIT-tracking, dass heisst beim ausladen des pulvers aus dem LKW ins lager muss sowohl der LKW fahrer die dose AUStragen und der haendler muss praktisch gleichzeitig die dose in seinem lagerbestand EINtragen, und
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wenn ein berechtigter von mir am sonntag um drei uhr frueh wissen will wer die dose nummer xy geklauft hat, welche bei mir im lager war, dann muss ich das umgehen mitteilen koennen
beide dinge sind technisch nur sehr aufwandeig zu loesen, die dzt abgebotenen lizenzsysteme kosten um die € 8000,- herum, monatliche kosten zusaetzlich um die 100,- und zusaetzlich pro behandelter dose nochmal ein gewissen betrag
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Re: Endverbleib von Pulver
Irgendwie macht's bald keinen Spaß mehr.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Endverbleib von Pulver
diver99 hat geschrieben:Irgendwie macht's bald keinen Spaß mehr.
das is leider der sinn an der sache...
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1177
- Registriert: Sa 22. Sep 2012, 15:35
Re: Endverbleib von Pulver
Ok dh ich werde ab sofort mein Geld in Pulver und Kanonen anlegen


Member of Pulverdampf DODLSQUAD
Re: Endverbleib von Pulver
Das Pulver wird eben teurer. Das Zauberwort heißt Deckungsbeitrag. Oder der Pulververkauf wird sich auf wenige Händler konzentrieren.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
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Re: Endverbleib von Pulver
Black Knight hat geschrieben:Ok dh ich werde ab sofort mein Geld in Pulver und Kanonen anlegen
abwarten bis der entwurf zum BGBl raus ist
es sind dzt a haufen ausnahmen in gespraech
das ganze laeuft ja parallel zu den sprengmitteln, ist ja das selbe gesetz
bis auf weiteres werden angeblich die ganze steinbrueche ausgenommen von dem kram
die muessen nach ihren zentrallager nix mehr tracen, egal wohin das pulver geht
wenn wir eine lobby haetten ....
oder zumindestens eine interessensvertretung .....
man muesste die ganzen schiessmittel aus dem ganzen szenario rausstreichen
zumindestens eine mehrjaehrige uebergangsfrist muesste raushandelbar sein, oder so ...
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Re: Endverbleib von Pulver
Eure Wirtschaftskammer hilft euch nicht?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
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Re: Endverbleib von Pulver
gewo hat geschrieben:hallo
gilt ab 15.4.2015 auch in AT
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der rest soll in kuerze folgen
track-and-trace gilt in ganz europa
da der aufwand fuer die haendler in diesem fall wirklich absurd hoch ist denke ich es werden viele mit dem pulververkauf aufhoeren
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- ein ECHTZEIT-tracking, dass heisst beim ausladen des pulvers aus dem LKW ins lager muss sowohl der LKW fahrer die dose AUStragen und der haendler muss praktisch gleichzeitig die dose in seinem lagerbestand EINtragen, und
- diese daten muessen 24/7 fuer die behoerde verfuegbar sein
wenn ein berechtigter von mir am sonntag um drei uhr frueh wissen will wer die dose nummer xy geklauft hat, welche bei mir im lager war, dann muss ich das umgehen mitteilen koennen
beide dinge sind technisch nur sehr aufwandeig zu loesen, die dzt abgebotenen lizenzsysteme kosten um die € 8000,- herum, monatliche kosten zusaetzlich um die 100,- und zusaetzlich pro behandelter dose nochmal ein gewissen betrag
um ehrlich zu sein:
des verdient ma ned mit dem zeug ....
von daher stellt sich die frage ob man es weiter verkauft
hi,
nur aus beruflicher (IT) neugier heraus - gibt es für das system/software eine genaue spezifikation oder ist es auf gut österreichisch gelöst worden und es muss einfach nur aufrufbar sein?
wäre über ne info dankbar und vielleicht lässt sich ja was machen

lg
Re: Endverbleib von Pulver
nokru hat geschrieben:hi,
nur aus beruflicher (IT) neugier heraus - gibt es für das system/software eine genaue spezifikation oder ist es auf gut österreichisch gelöst worden und es muss einfach nur aufrufbar sein?
lg
hast eine PN
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