Endverbleib von Pulver

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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dozzer
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Endverbleib von Pulver

Beitrag von dozzer » Do 27. Mär 2014, 15:27

A. E. I. O. U.

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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von Senf » Do 27. Mär 2014, 15:42

So wie ich das verstehe behandelt das die deutsche Gesetzeslage
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

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dozzer
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von dozzer » Do 27. Mär 2014, 16:00

Senf hat geschrieben:So wie ich das verstehe behandelt das die deutsche Gesetzeslage

Na und wer wird dann wohl der nächste sein :think: :confusion-waiting: :roll:
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von Raven » Do 27. Mär 2014, 16:07

Aber es heisst Augen aufsperren....

Wenn Pulver in De nicht mehr verkauft werden kann.... könnte ein Aufmerksamer Händler, bspw gewo, die PDF Gemeinde günstig mit in DE unverkäuflichem versorgen.....

mein ja nur....

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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von Kapselpracker » Do 27. Mär 2014, 17:24

Raven hat geschrieben:.
Wenn Pulver in De nicht mehr verkauft werden kann.... könnte ein Aufmerksamer Händler, bspw gewo, die PDF Gemeinde günstig mit in DE unverkäuflichem versorgen.....
....

Nach diesem Tag dürfen Treibladungsmittel / Schwarzpulver, die nicht über diesen Matrixcode verfügen, weder weiter verwendet noch transportiert werden ....

Wird ned gehen..
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von Irwin J. Finster » Do 27. Mär 2014, 17:26

weder weiter verwendet noch transportiert werden ....


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Mehr sag ich dazu nicht!
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von gewo » Do 27. Mär 2014, 18:44

hallo

gilt ab 15.4.2015 auch in AT
die kennzeichnungsverordnung dazu gibt es seit letzten herbst

der rest soll in kuerze folgen

track-and-trace gilt in ganz europa

da der aufwand fuer die haendler in diesem fall wirklich absurd hoch ist denke ich es werden viele mit dem pulververkauf aufhoeren

im gegensatz zum ZWR, das keine besonderen technischen anforderungen benoetigt hat, verlangt track and trace
- ein ECHTZEIT-tracking, dass heisst beim ausladen des pulvers aus dem LKW ins lager muss sowohl der LKW fahrer die dose AUStragen und der haendler muss praktisch gleichzeitig die dose in seinem lagerbestand EINtragen, und
- diese daten muessen 24/7 fuer die behoerde verfuegbar sein
wenn ein berechtigter von mir am sonntag um drei uhr frueh wissen will wer die dose nummer xy geklauft hat, welche bei mir im lager war, dann muss ich das umgehen mitteilen koennen

beide dinge sind technisch nur sehr aufwandeig zu loesen, die dzt abgebotenen lizenzsysteme kosten um die € 8000,- herum, monatliche kosten zusaetzlich um die 100,- und zusaetzlich pro behandelter dose nochmal ein gewissen betrag

um ehrlich zu sein:
des verdient ma ned mit dem zeug ....
von daher stellt sich die frage ob man es weiter verkauft
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von diver99 » Do 27. Mär 2014, 18:49

Irgendwie macht's bald keinen Spaß mehr.
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von antichris » Do 27. Mär 2014, 18:51

diver99 hat geschrieben:Irgendwie macht's bald keinen Spaß mehr.


das is leider der sinn an der sache...

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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von Black Knight » Do 27. Mär 2014, 19:29

Ok dh ich werde ab sofort mein Geld in Pulver und Kanonen anlegen

:)
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von diver99 » Do 27. Mär 2014, 19:38

Das Pulver wird eben teurer. Das Zauberwort heißt Deckungsbeitrag. Oder der Pulververkauf wird sich auf wenige Händler konzentrieren.
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von gewo » Do 27. Mär 2014, 19:39

Black Knight hat geschrieben:Ok dh ich werde ab sofort mein Geld in Pulver und Kanonen anlegen
:)


abwarten bis der entwurf zum BGBl raus ist
es sind dzt a haufen ausnahmen in gespraech

das ganze laeuft ja parallel zu den sprengmitteln, ist ja das selbe gesetz

bis auf weiteres werden angeblich die ganze steinbrueche ausgenommen von dem kram
die muessen nach ihren zentrallager nix mehr tracen, egal wohin das pulver geht

wenn wir eine lobby haetten ....
oder zumindestens eine interessensvertretung .....

man muesste die ganzen schiessmittel aus dem ganzen szenario rausstreichen
zumindestens eine mehrjaehrige uebergangsfrist muesste raushandelbar sein, oder so ...
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von diver99 » Do 27. Mär 2014, 19:59

Eure Wirtschaftskammer hilft euch nicht?
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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von nokru » Do 27. Mär 2014, 20:52

gewo hat geschrieben:hallo

gilt ab 15.4.2015 auch in AT
die kennzeichnungsverordnung dazu gibt es seit letzten herbst

der rest soll in kuerze folgen

track-and-trace gilt in ganz europa

da der aufwand fuer die haendler in diesem fall wirklich absurd hoch ist denke ich es werden viele mit dem pulververkauf aufhoeren

im gegensatz zum ZWR, das keine besonderen technischen anforderungen benoetigt hat, verlangt track and trace
- ein ECHTZEIT-tracking, dass heisst beim ausladen des pulvers aus dem LKW ins lager muss sowohl der LKW fahrer die dose AUStragen und der haendler muss praktisch gleichzeitig die dose in seinem lagerbestand EINtragen, und
- diese daten muessen 24/7 fuer die behoerde verfuegbar sein
wenn ein berechtigter von mir am sonntag um drei uhr frueh wissen will wer die dose nummer xy geklauft hat, welche bei mir im lager war, dann muss ich das umgehen mitteilen koennen

beide dinge sind technisch nur sehr aufwandeig zu loesen, die dzt abgebotenen lizenzsysteme kosten um die € 8000,- herum, monatliche kosten zusaetzlich um die 100,- und zusaetzlich pro behandelter dose nochmal ein gewissen betrag

um ehrlich zu sein:
des verdient ma ned mit dem zeug ....
von daher stellt sich die frage ob man es weiter verkauft


hi,

nur aus beruflicher (IT) neugier heraus - gibt es für das system/software eine genaue spezifikation oder ist es auf gut österreichisch gelöst worden und es muss einfach nur aufrufbar sein?

wäre über ne info dankbar und vielleicht lässt sich ja was machen :)

lg

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Re: Endverbleib von Pulver

Beitrag von gewo » Do 27. Mär 2014, 20:55

nokru hat geschrieben:hi,
nur aus beruflicher (IT) neugier heraus - gibt es für das system/software eine genaue spezifikation oder ist es auf gut österreichisch gelöst worden und es muss einfach nur aufrufbar sein?
lg


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