Hi!
Hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen! Zur Vorgeschichte: Der Großvater von einem Bekannten meinerseits will nun alle seine Schusswaffen abgeben, sind so um die 11 Stück. Alles WBK Pflichtige Teile. Jetzt hat dieser potentielle Erbe aber nun nichtmal eine WBK..... und fragt sich logischerweise wie er das am besten angehen soll. Er hat natürlich vor demnächst eine WBK zu machen nur wird er schätzomativ mit den 2 Plätzen darauf nicht viel anfangen können .........Bekommt man in so einem Fall für die WBK genügend Plätze um alle Waffen rechtmäßig besitzen zu dürfen ? Oder gibts evt. noch eine andere Möglichkeit die Waffen erben zu können ? Außer natürlich sie bei einem Händler auf Depot legen zu lassen ....... was mir persönlich aber am wahrscheinlichsten erscheint.
mfg
Waffenerbe für WBK-losen
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Waffenerbe für WBK-losen
mal ein guter link dazu - http://www.bljv.at/infoblaetter/infblat ... werden.htm
Re: Waffenerbe für WBK-losen
Kurzum: wenn er eine WBK macht, bekommt er im Todesfall als Erbe (Testament!!!) automatisch die Plätze. Lebend vererben geht nicht ...
In anderen Worten: wenn der potentielle Vererber die Waffen jetzt abgibt kann der "Erbe" keine Erleichterung bei der Erweiterung geltend machen. So mein Kenntnisstand.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
In anderen Worten: wenn der potentielle Vererber die Waffen jetzt abgibt kann der "Erbe" keine Erleichterung bei der Erweiterung geltend machen. So mein Kenntnisstand.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Re: Waffenerbe für WBK-losen
rhodium hat geschrieben:Kurzum: wenn er eine WBK macht, bekommt er im Todesfall als Erbe (Testament!!!) automatisch die Plätze. Lebend vererben geht nicht ...
In anderen Worten: wenn der potentielle Vererber die Waffen jetzt abgibt kann der "Erbe" keine Erleichterung bei der Erweiterung geltend machen. So mein Kenntnisstand.
Gesendet von meinem GT-I9100 mit Tapatalk
Richtig.... so blöd es klingt, er muss warten bis er erben "darf". Evtl könnte er aber wenn der Opa und Er beim Verantwortlichen aufmarschieren und der einen guten Tag hat auch so die Plätze bekommen. Die Anzahl der Plätze liegt nämlich im Ermessen der Behörde, sprich der Verantwortliche entescheidet wieviele Plätze er kriegt. Evtl. kennen sich der Opa und der Bezirkshauptmann dann ist das a gmaate Wiesn... .Bekannter hat so die Wartezeit massiv abgekürzt. Mit Jagdkarte angesucht, das Vorhaben beiläufig zu Hause erwähnt, Vater hat ungefragt urgiert und siehe da Wartezeit 4 Tage, dann wars in der Post.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!
Re: Waffenerbe für WBK-losen
-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Waffenerbe für WBK-losen
Danke für die Antworten! Dann werd ich ihm das mal so weiterleiten! Mal schaun was da rauskommt. Weiters stellt sich die Frage wie das bei Waffen ist die nicht gemeldet sind. Soll ja Leute gegeben haben die ihre P08 aus dem Krieg Jahrelang unangemeldet auf dem Spind rumliegen lassen haben.
Re: Waffenerbe für WBK-losen
Flolito hat geschrieben:Danke für die Antworten! Dann werd ich ihm das mal so weiterleiten! Mal schaun was da rauskommt. Weiters stellt sich die Frage wie das bei Waffen ist die nicht gemeldet sind. Soll ja Leute gegeben haben die ihre P08 aus dem Krieg Jahrelang unangemeldet auf dem Spind rumliegen lassen haben.
Es wird ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Besitzer wegen illegalem Waffenbesitz eingeleitet, welches dann vom Staatsanwalt wegen Ablebens des Straftäters eingestellt wird. Auf Antrag des Erbnehmers können die Waffen dann einem Berechtigten überlassen werden. Plätze auf der WBK hierfür gebühren dann nicht.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffenerbe für WBK-losen
Alles klar! Dann dank ich mal vorerst!