Waffenerbe für WBK-losen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Flolito
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Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von Flolito » So 27. Apr 2014, 09:09

Hi!

Hoffe ihr könnt mir bei folgender Frage weiterhelfen! Zur Vorgeschichte: Der Großvater von einem Bekannten meinerseits will nun alle seine Schusswaffen abgeben, sind so um die 11 Stück. Alles WBK Pflichtige Teile. Jetzt hat dieser potentielle Erbe aber nun nichtmal eine WBK..... und fragt sich logischerweise wie er das am besten angehen soll. Er hat natürlich vor demnächst eine WBK zu machen nur wird er schätzomativ mit den 2 Plätzen darauf nicht viel anfangen können .........Bekommt man in so einem Fall für die WBK genügend Plätze um alle Waffen rechtmäßig besitzen zu dürfen ? Oder gibts evt. noch eine andere Möglichkeit die Waffen erben zu können ? Außer natürlich sie bei einem Händler auf Depot legen zu lassen ....... was mir persönlich aber am wahrscheinlichsten erscheint.

mfg

nokru
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Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von nokru » So 27. Apr 2014, 09:26


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rhodium
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Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von rhodium » So 27. Apr 2014, 09:58

Kurzum: wenn er eine WBK macht, bekommt er im Todesfall als Erbe (Testament!!!) automatisch die Plätze. Lebend vererben geht nicht ...

In anderen Worten: wenn der potentielle Vererber die Waffen jetzt abgibt kann der "Erbe" keine Erleichterung bei der Erweiterung geltend machen. So mein Kenntnisstand.

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Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von Senf » So 27. Apr 2014, 14:41

rhodium hat geschrieben:Kurzum: wenn er eine WBK macht, bekommt er im Todesfall als Erbe (Testament!!!) automatisch die Plätze. Lebend vererben geht nicht ...

In anderen Worten: wenn der potentielle Vererber die Waffen jetzt abgibt kann der "Erbe" keine Erleichterung bei der Erweiterung geltend machen. So mein Kenntnisstand.

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Richtig.... so blöd es klingt, er muss warten bis er erben "darf". Evtl könnte er aber wenn der Opa und Er beim Verantwortlichen aufmarschieren und der einen guten Tag hat auch so die Plätze bekommen. Die Anzahl der Plätze liegt nämlich im Ermessen der Behörde, sprich der Verantwortliche entescheidet wieviele Plätze er kriegt. Evtl. kennen sich der Opa und der Bezirkshauptmann dann ist das a gmaate Wiesn... .Bekannter hat so die Wartezeit massiv abgekürzt. Mit Jagdkarte angesucht, das Vorhaben beiläufig zu Hause erwähnt, Vater hat ungefragt urgiert und siehe da Wartezeit 4 Tage, dann wars in der Post.
Hier könnte Ihre Signatur stehen!!

Bud Spencer

Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von Bud Spencer » So 27. Apr 2014, 14:49

-
Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 07:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von Flolito » So 27. Apr 2014, 20:14

Danke für die Antworten! Dann werd ich ihm das mal so weiterleiten! Mal schaun was da rauskommt. Weiters stellt sich die Frage wie das bei Waffen ist die nicht gemeldet sind. Soll ja Leute gegeben haben die ihre P08 aus dem Krieg Jahrelang unangemeldet auf dem Spind rumliegen lassen haben.

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Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von Promo » So 27. Apr 2014, 20:45

Flolito hat geschrieben:Danke für die Antworten! Dann werd ich ihm das mal so weiterleiten! Mal schaun was da rauskommt. Weiters stellt sich die Frage wie das bei Waffen ist die nicht gemeldet sind. Soll ja Leute gegeben haben die ihre P08 aus dem Krieg Jahrelang unangemeldet auf dem Spind rumliegen lassen haben.

Es wird ein Strafverfahren gegen den ehemaligen Besitzer wegen illegalem Waffenbesitz eingeleitet, welches dann vom Staatsanwalt wegen Ablebens des Straftäters eingestellt wird. Auf Antrag des Erbnehmers können die Waffen dann einem Berechtigten überlassen werden. Plätze auf der WBK hierfür gebühren dann nicht.
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Re: Waffenerbe für WBK-losen

Beitrag von Flolito » So 27. Apr 2014, 21:13

Alles klar! Dann dank ich mal vorerst!

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