Bei einer rechtswidrigen und unverhältnismäßigen verletzung meiner verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte?.... Da wär ich mir nicht so sicher

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Schau dir diverse Gesetze an, dort steht gerne entweder die Behörde/ Organe der öffentlichen Aufsicht kann bei begründeten Verdacht, Gebäude Betreten/Grundstücke betreten/Autos durchsuchen/Personen anhalten und dessen Indentität feststellen usw...
Die Behörde/Behördenperson wird ganz sicher tätig wenn du dich einer offensichtlichen Straftat (Ob sei Verwaltungsstrafeübertretung oder Straftatbestand) entziehen würdest.Nötigenfalls zur Feststellung mit Gewalt oder Festnahme bei der Verweigerung,wenn das Organ dazu berechtigt ist.Wenn du es ausprobieren willst dann tu es einfach und berichte darüber.
...Noch dazu event. Sachschaden (Türe zB. usw), Zeitentgang...
Es gibt genug Cobraeinsätze wo sich im nachhinein rausgestellt hat das derjenige unschuldig war oder ist,diese haben gerne mal geklagt und haben schlichtweg Kosten gehabt aber keine Entschädigung erhalten.Von daher kannst du dir die Berufung oder auf Klage auf Amtshaftung in die Haare Schmieren, der oder die Beamte(n) wird seine Sache vor Gericht schildern,und gegen einen oder zwei Beamten helfen zwei oder drei Zeugen auch nix.Amtsperson ist Amtsperson, der glaubt man mehr im Gericht als Zeugen, außgenommen ist hier wenn der Beamte hier den Straftatbestand Amtsanmaßung oder verletzung des Amtsgeheimnisses verübt hat, da versteht auch das Gericht gegen den Bamten keinen Spaß mehr.
Wer sich einen Hoheitlichen Akt entzieht,sich Wiedersetzt,Stört, setzt entweder einen Verwaltungsstrafbestand oder eine Straftat.
Die Behörde MUSS wenn sie von einer Straftat oder Verwaltungsstraftat erfährt tätig werden, ob sie möchte oder nicht.Ob sie es tun wird sei dahingestellt,Prüfen muss sie es zumindestens, und dafür hat die Behörde 6 Monate Zeit, du kannst also lange deine Fernseher,Radio, und offensichtlich auch Computer beiseite räumen.