GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörde

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cwebb
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von cwebb » Mi 18. Jun 2014, 13:27

die GIS verpflichtet eine Überprüfung durch die Bezirksverwaltungsbehörde einzuleiten


Also die GISler allein können scheissen gehen und sich dann brausen oder je nach Fetisch gern auch umgekehrt.

Die sollen halt mal die Behörden antanzen lassen. Dann siehts vielleicht anders aus, aber ich glaub nicht, dass das oft passieren wird. Bis dahin wird von der GIS alles ignoriert. Drohpassagen in Briefen sind meist sehr schwammig da sie von gesetzlichen Pflichten deinerseits reden was einfach unwahr ist.

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Stickhead
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Stickhead » Mi 18. Jun 2014, 13:30

Wem fad ist, der kann die Behördenaktion abwarten und dann ggf eine Maßnahmenbeschwerde einleiten (falls sie sich zutritt verschaffen), die sich auf die Verletzung von Grundrechten beruft :D
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Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Freiwild » Mi 18. Jun 2014, 13:35

Klingt schlichtweg unrealistisch, kenne keinen einzigen derartigen Fall.

Ich denke nicht, dass diese Schritte erfolgen werden.
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von sf77 » Mi 18. Jun 2014, 15:28

cwebb hat geschrieben:
Also die GISler allein können scheissen gehen und sich dann brausen oder je nach Fetisch gern auch umgekehrt.



:mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Maggo » Do 19. Jun 2014, 17:44

Bei einer rechtswidrigen und unverhältnismäßigen verletzung meiner verfassungsrechtlich gewährleisteten Grundrechte?.... Da wär ich mir nicht so sicher :whistle:]


Schau dir diverse Gesetze an, dort steht gerne entweder die Behörde/ Organe der öffentlichen Aufsicht kann bei begründeten Verdacht, Gebäude Betreten/Grundstücke betreten/Autos durchsuchen/Personen anhalten und dessen Indentität feststellen usw...

Die Behörde/Behördenperson wird ganz sicher tätig wenn du dich einer offensichtlichen Straftat (Ob sei Verwaltungsstrafeübertretung oder Straftatbestand) entziehen würdest.Nötigenfalls zur Feststellung mit Gewalt oder Festnahme bei der Verweigerung,wenn das Organ dazu berechtigt ist.Wenn du es ausprobieren willst dann tu es einfach und berichte darüber.

...Noch dazu event. Sachschaden (Türe zB. usw), Zeitentgang...

:lol:

Es gibt genug Cobraeinsätze wo sich im nachhinein rausgestellt hat das derjenige unschuldig war oder ist,diese haben gerne mal geklagt und haben schlichtweg Kosten gehabt aber keine Entschädigung erhalten.Von daher kannst du dir die Berufung oder auf Klage auf Amtshaftung in die Haare Schmieren, der oder die Beamte(n) wird seine Sache vor Gericht schildern,und gegen einen oder zwei Beamten helfen zwei oder drei Zeugen auch nix.Amtsperson ist Amtsperson, der glaubt man mehr im Gericht als Zeugen, außgenommen ist hier wenn der Beamte hier den Straftatbestand Amtsanmaßung oder verletzung des Amtsgeheimnisses verübt hat, da versteht auch das Gericht gegen den Bamten keinen Spaß mehr.

Wer sich einen Hoheitlichen Akt entzieht,sich Wiedersetzt,Stört, setzt entweder einen Verwaltungsstrafbestand oder eine Straftat.

Die Behörde MUSS wenn sie von einer Straftat oder Verwaltungsstraftat erfährt tätig werden, ob sie möchte oder nicht.Ob sie es tun wird sei dahingestellt,Prüfen muss sie es zumindestens, und dafür hat die Behörde 6 Monate Zeit, du kannst also lange deine Fernseher,Radio, und offensichtlich auch Computer beiseite räumen.
Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! :D

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von KGR84 » Do 19. Jun 2014, 17:50

Maggo hat geschrieben:...
Es gibt genug Cobraeinsätze wo sich im nachhinein rausgestellt hat das derjenige unschuldig war oder ist,diese haben gerne mal geklagt und haben schlichtweg Kosten gehabt aber keine Entschädigung erhalten.
...


Wäre dafür nicht die Haushaltsversicherung zuständig, und die müssten sich dann die Kohle vom Staat holen?
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von BigBen » Do 19. Jun 2014, 17:52

Wieso soll die Haushaltsversicherung zahlen wenn der "Täter" feststeht...ist ja kein Einbruch oder Ähnliches...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von wallenstein » Do 19. Jun 2014, 17:54

Von welcher StrafTAT sollte denn die Gis die Behörde informieren ?
Vom Gisler brausen schicken? Des is ka Straftat!!
Ein Politiker wird nicht dadurch zum Experten, daß er etwas über etwas sagt. (Manfred Rommel)
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von KGR84 » Do 19. Jun 2014, 18:00

BigBen hat geschrieben:Wieso soll die Haushaltsversicherung zahlen wenn der "Täter" feststeht...ist ja kein Einbruch oder Ähnliches...


Wenn bei einem Einbruch ein Täter gefasst wird, kommt auch die Haushaltsversicherung auf, und versucht dann Geld vom Verbrecher zu bekommen.
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Bud Spencer » Do 19. Jun 2014, 19:06

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Zuletzt geändert von Bud Spencer am Di 10. Mai 2016, 06:59, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Hausmasta » Do 19. Jun 2014, 20:15

Die Behörde/Behördenperson wird ganz sicher tätig wenn du dich einer offensichtlichen Straftat (Ob sei Verwaltungsstrafeübertretung oder Straftatbestand) entziehen würdest.Nötigenfalls zur Feststellung mit Gewalt oder Festnahme bei der Verweigerung,wenn das Organ dazu berechtigt ist.Wenn du es ausprobieren willst dann tu es einfach und berichte darüber.

Bei Verwaltungsstrafeübertretung hat die Behörde das Recht, gegen meinen Willen in mein Haus einzudringen?
Überspitzt formuliert: wenn ich eine Anzeige wegen Falschparkens bekomme und nicht darauf reagiere, kann die Verwaltungsbehörde mit Gewalt (darunter verstehe ich auch das Knacken des Türschlosses) in meine Privatsphäre eindringen?
DAS hat mit einem Rechtsstaat dann nichts mehr zu tun...

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Lichtgestalt » Do 19. Jun 2014, 20:22

Vielleicht ist aus der Sicht der GIS "Gefahr in Verzug" weil ein böser, böser, vermeintlicher Schwarzseher einen Fernseher oder Laptop (du kannst auch Fernseher zu mir sagen) besitzt und gleich die Cobra ruft da der vermeintliche Schwarzseher lt. Datenbank noch dazu ein schwerbewaffneter Waffennarr ist und deshalb noch böser sein könnte. :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:

Wenn das so abläuft, dann sage ich Rechtstaat ade' - DDR 2.0 ole' (friendship :whistle: )

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von buckshot » Do 19. Jun 2014, 20:37

KGR84 hat geschrieben:
Wenn bei einem Einbruch ein Täter gefasst wird, kommt auch die Haushaltsversicherung auf, und versucht dann Geld vom Verbrecher zu bekommen.



:lol: :lol: :lol:

post of the day :clap:

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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von Longchamp » Do 19. Jun 2014, 21:37

also es läuft so.
Die ganze Sache geht am Ende so aus.

Du bekommst von der behörde eine strafe. Angenommen 2000 €.

Nach mehreren Monaten und Mahnbescheiden (die du ignorierst) kommt der Akt zur zuständigen Polizeiinspektion. Du wirst zur Festnahme ausgeschrieben.
Und die kommen dann immer wieder zu dir nach hause. Falls du net aufmachst werden sie erheben (Nachbarn, ZMR, Aussagen von bekannten falls möglich)
wo du dich gerade aufhalten könntest oder wann du meistens zu hause bist. Dort fahren sie dann auch hin falls sie dich garnicht antreffen. Und wenn sie herausfinden wo du arbeitest dann holen sie dich von dort...

Die Türe aufmachen musst natürlich nicht und zwangsmäßig aufmachen darf die Polizei sie auch nicht ABER wenn die Anhaltung dann auf der Straße passiert oder am Arbeitsplatz wirds umso schlimmer...

Das ganze wird dann unschön. Man wird nämlich aufgefordert das ganze sofort zu bezahlen oder man wandert in die Haftanstalt...bei so einer summe vermutlich 2-6 wochen.
Umso schlimmer wenn man vom arbeitsplatz abgeholt wird weil dann die Peinlichkeiten und eventuell Jobverlust eintreten.

Und wenns soweit ist hast nur noch das Recht eine Vertrauensperson oder Rechtsanwalt anzufordern. In den Häfn musst auf jeden fall...

Alles klar soweit?

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rhodium
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Re: GIS 2014 eingeschriebener Brief+Bezirksverwaltungsbehörd

Beitrag von rhodium » Fr 20. Jun 2014, 21:09

Aber zumindest ein Einschreiben von der GIS muss wohl vorliegen ... die Standardbriefe landen bei mir seit jahren im Müll.

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