WBK Frage

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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WBK Frage

Beitrag von Clint_Dempsey1 » Di 21. Okt 2014, 21:10

Sehr geehrte Pulverdampf Gemeinde!

Ich wende mich mit einer Frage an euch denn ich bin in einer etwas komischen Situation. Danke jetzt schon für alle Antworten :)

Also zu meiner Lage: Ich bin 21 und ein faszinierter Sportschütze deswegen würde ich gerne eine wbk beantragen um irgendwann eigene Waffen besitzen zu dürfen. Allerdings befinde ich mich Grade im Zivildienst was jedoch die komische Lage ist. Ich wurde von der Stellungskommission als tauglich befunden und war ca eine Woche beim Österreichischen Bundesheer wurde von dort jedoch wegen familiären Gründen wieder ausgewiesen und man riet mir aus Zeitgründen (da sie mich erst wieder in einem Jahr einziehen hätten können.) den Zivildienst abzuleisten. Im Moment leiste ich diesen Zivildienst ab. Habe aber keinen Bescheid unterschrieben das ich keine Waffe tragen kann oder sonstiges. Falle ich nun trotzdem in das Schema des Zivildieners? Und falls ja wie genau verhindert das die Beantragung eines wbk? Muss ich nun wirklich 15 Jahre warten? Danke für alle Antworten und Hilfestellungen :)

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Kehnra
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Re: WBK Frage

Beitrag von Kehnra » Di 21. Okt 2014, 21:14

Beim beantragen der WBK muss man den Bescheid über den abgeleisteten Wehrdienst beilegen, nachdem du diesen nicht bekommen wirst (sondern den vom Zivildienst), wirst du auch wie ein ganz normaler Zivildiener behandelt - bist du ja im Moment auch.

Genau genommen bedeutet das für dich das du den Weg zur WBK gehen musst, den alle Zivildiener die die 15 Jahre nicht abwarten wollen gehen musst, dazu siehe dir diesen Thread an -> viewtopic.php?f=7&t=22014

Auf Seite 13 hab ich das ganze Procedere genau erklärt..

Bei weiteren Fragen kannst du dich natürlich gerne an mich wenden!

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Re: WBK Frage

Beitrag von rupi » Di 21. Okt 2014, 21:19

oder das Bundesheer nachmachen...
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Re: WBK Frage

Beitrag von Clint_Dempsey1 » Di 21. Okt 2014, 21:37

Danke Kehnra! Das ist die beste Anleitung zu dem Thema die ich bisher gelesen habe! Hast mir sehr weitergeholfen! Danke für die schnelle und genaue Antwort :)

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Re: WBK Frage

Beitrag von Kehnra » Di 21. Okt 2014, 21:45

Lass dich davon nicht abschrecken, das ganze sieht nach mehr aus als es schlussendlich ist :)

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Re: WBK Frage

Beitrag von Clint_Dempsey1 » Di 21. Okt 2014, 22:36

Nein abschrecken lass ich mich davon sicher nicht :D danke nochmal für die Antwort! Ich werde mir das aufjedenfall verwirklichen :)

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Re: WBK Frage

Beitrag von 85chris » Mi 22. Okt 2014, 08:02

Kehnra hat geschrieben:Lass dich davon nicht abschrecken, das ganze sieht nach mehr aus als es schlussendlich ist :)


Ich habe es auch dank seiner Anleitung und dem Team von der Shooters Hall (Himberg) "geschafft" (WBK ist aktuell beantragt und ich warte noch auf die Ausstellung 8-) )
Es sieht echt nach einem großen Aufwand aus, aber wenn alles passt, kannst es innerhalb von 5 Wochen schaffen ;) ABER du musst unbedingt den Zivildienst/Bundesheer abgeschlossen haben, sonst geht das nicht (ausgenommen man ist untauglich, was aber bei dir nicht der Fall ist). Somit solltest du zuerst den Zivildienst (erfolgreich) beenden und erst DANN kannst du den "WBK-Weg" gehen 8-)

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Re: WBK Frage

Beitrag von gewo » Mi 22. Okt 2014, 09:23

85chris hat geschrieben:...ABER du musst unbedingt den Zivildienst/Bundesheer abgeschlossen haben, sonst geht das nicht...


hi

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Re: WBK Frage

Beitrag von 85chris » Mi 22. Okt 2014, 11:09

Naja ich gehe doch davon aus, wenn man beim Beantragen der WBK die Bestätigung des Zivildienstes (mit Ausnahmegenehmigung) oder vom Bundesheer braucht. Diese bekommt man aber nur wenn der "Dienst" ABgeschlossen ist - oder bin ich schlecht informiert?

Solang man noch beim Zivildienst/Heer ist, kann man ja keine Bestätigung für das erfolgreiche Absolvieren bekommen, oder?

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Re: WBK Frage

Beitrag von Kehnra » Mi 22. Okt 2014, 11:19

85chris hat geschrieben:Naja ich gehe doch davon aus, wenn man beim Beantragen der WBK die Bestätigung des Zivildienstes (mit Ausnahmegenehmigung) oder vom Bundesheer braucht. Diese bekommt man aber nur wenn der "Dienst" ABgeschlossen ist - oder bin ich schlecht informiert?

Solang man noch beim Zivildienst/Heer ist, kann man ja keine Bestätigung für das erfolgreiche Absolvieren bekommen, oder?


Die 15 Jahres Sperre tritt doch mit Beginn des Zivildienstes in Kraft, wenn man also noch während dem Zivildienst diese Sperre wegen des Sportschießens bei der BH aufheben lässt und diesen Bescheid dann beim WBK Antrag beilegt müsste es gehen.

Beim WBK Antrag braucht man die Bestätigung vom Zivildienst nicht, da muss sowieso der positive Bescheid von der BH beigelegt werden..

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Re: WBK Frage

Beitrag von gewo » Mi 22. Okt 2014, 11:35

85chris hat geschrieben:....gehe doch davon aus...


passt schon, mehr wollte ich ned wissen ..
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Re: WBK Frage

Beitrag von chris34G4 » Mi 22. Okt 2014, 11:38

85chris hat geschrieben:Naja ich gehe doch davon aus, wenn man beim Beantragen der WBK die Bestätigung des Zivildienstes (mit Ausnahmegenehmigung) oder vom Bundesheer braucht. Diese bekommt man aber nur wenn der "Dienst" ABgeschlossen ist - oder bin ich schlecht informiert?

Solang man noch beim Zivildienst/Heer ist, kann man ja keine Bestätigung für das erfolgreiche Absolvieren bekommen, oder?


Wennst untauglich bist bekommst auch a Bestätigung......
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Re: WBK Frage

Beitrag von 85chris » Mi 22. Okt 2014, 11:39

ok, dann sorry.
War immer der Meinung, dass die Rückmeldung von der BH (damals): "die Sperre beginnt mit dem Eintritt in den Zivildienst" eigentlich richtig so ist.
Ausserdem hab ich das so verstanden, dass man für die Ausnahmeregelung von der LPD eine Kopie des Zivildienstbescheides braucht. Ich habe den vom abgeschlossenen Zivildienst eingereicht.

Ok, dann habe ichs falsch verstanden, aber bei den meisten ist ja der Zivildienst eh schon abgeschlossen wenn sie dies beantragen

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Re: WBK Frage

Beitrag von tainnok » Mi 22. Okt 2014, 12:45

Kehnra hat geschrieben:Die 15 Jahres Sperre tritt doch mit Beginn des Zivildienstes in Kraft, .....


Nein, eigentlich nicht richtig (falls du mit "Beginn des Zivildienstes" den tatsächlichen Antritt des Zivildienstes meinst).

Die 15 Jahre beginnt mit der Feststellung der Zivildienstpficht.
Und diese Feststellung der Zivildienstpflicht ist nicht gleich mit dem Datum wann du deinen Zivildienst antrittst. (War bei mir wenn ich mich recht erinnere mehr als ein 1 1/2 Jahre Unterschied).
Siehe auch: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/15/Seite.150112.html

Aus diesem Link:
Ab Eintritt der Zivildienstpflicht ist dem Zivildienstpflichtigen für die Dauer von 15 Jahren der Erwerb und Besitz von verbotenen Waffen, Kriegsmaterial und genehmigungspflichtigen Schusswaffen sowie das Führen von Schusswaffen untersagt.


D.h. mit der Zivildienstpflicht (also dem Erhalt des Feststellungsbescheides für den Zivildienst) ist dieses 15 jährige Verbot verknüpft, nicht damit ob/wann man den Zivildienst abgeleistet hat.
Wobei aus dem Ausgangspost für mich irgendwie nicht hervorgeht ob der Threadstarter so einen Feststellungsbescheid erhalten hat (liest sich irgendwie wie eine Lösung "unter der Hand" *g*).
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Re: WBK Frage

Beitrag von rupi » Mi 22. Okt 2014, 12:49

also angenommen man wird erst 5 Jahre später zum Zivildienst eingezogen, gilt dann das Waffenverbot schon 5 Jahre lang ?
und läuft schon 10 Jahre nach tatsächlichem Beginn vom Zivi ab ?
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