... japp, so würde ich das verstehen ....
Vom tätsächlichen Antritt des Zivildienstes wird nirgends gesprochen, immer "nur" vom Feststellungsbescheid.
WBK Frage
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: WBK Frage
Glock 17 Gen4
ProArms PAR MK3
ProArms PAR MK3
Re: WBK Frage
Hab jetzt auch nochmal nachgelesen, das scheint tatsächlich so zu sein. Danke Tainnok!
-
- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Di 21. Okt 2014, 12:56
Re: WBK Frage
So einen Feststellungsbescheid habe ich bekommen gg musste ich auch bei meiner Zivildienststelle vorweisen^^. Hatte auch noch nicht vor während des Zivildienstes eine wbk zu beantragen sondern erst danach 

Re: WBK Frage
rupi hat geschrieben:also angenommen man wird erst 5 Jahre später zum Zivildienst eingezogen, gilt dann das Waffenverbot schon 5 Jahre lang ?
und läuft schon 10 Jahre nach tatsächlichem Beginn vom Zivi ab ?
Ja so war es bei mir, musste erst 5 Jahre später zum Zivildienst "einrücken" ...
Trotzdem ists es jetzt schon zeit für ne WBK


Re: WBK Frage
man kann fast generell sagen das bei den meisten diese Frist mit so ca. 33 Jahren endet,
da soweit mir bewusst die meisten wohl so ca. mit 18 zur Musterung kommen und im zuge dessen den Zivildienstantrag ausfüllen (so wars zumindest zu meiner Zeit *g*).
nochwas was immer wieder verwechselt wird, ist wahrscheinlich eh bekannt und wird oft nur 'schlampig'/'schnell' vom "Waffenverbot" geschrieben, aber falls neulinge hier mitlesen:
Als Zivi hat man kein generelles Waffenverbot.
Als Zivi ist der Erwerb und Besitz von Kat. A und Kat. B Waffen untersagt,
weiters generell das Führen von Schusswaffen (egal welche Kat.). Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
D.h. praktisch: kein WBK (zum Erwerb und Besitz von Kat. B Waffen),
und kein Jäger (zum Führen von Kat. C und Kat. D Waffen).
Sonst steht einem alles offen
D.h. du darfst als Zivi ohne Probleme und ohne irgendwas unternehmen zu müssen:
Kat. C und Kat. D Waffen Erwerben und Besitzen und damit Schiessen (egal ob privater oder behördlich genehmigter Schiessplatz).
Kat. B Waffen auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz ausleihen (vom Schiessplatzbetreiber oder von privaten) und damit Schiessen.
da soweit mir bewusst die meisten wohl so ca. mit 18 zur Musterung kommen und im zuge dessen den Zivildienstantrag ausfüllen (so wars zumindest zu meiner Zeit *g*).
nochwas was immer wieder verwechselt wird, ist wahrscheinlich eh bekannt und wird oft nur 'schlampig'/'schnell' vom "Waffenverbot" geschrieben, aber falls neulinge hier mitlesen:
rupi hat geschrieben:... das Waffenverbot ...
Als Zivi hat man kein generelles Waffenverbot.
Als Zivi ist der Erwerb und Besitz von Kat. A und Kat. B Waffen untersagt,
weiters generell das Führen von Schusswaffen (egal welche Kat.). Nicht mehr, aber auch nicht weniger!
D.h. praktisch: kein WBK (zum Erwerb und Besitz von Kat. B Waffen),
und kein Jäger (zum Führen von Kat. C und Kat. D Waffen).
Sonst steht einem alles offen

D.h. du darfst als Zivi ohne Probleme und ohne irgendwas unternehmen zu müssen:
Kat. C und Kat. D Waffen Erwerben und Besitzen und damit Schiessen (egal ob privater oder behördlich genehmigter Schiessplatz).
Kat. B Waffen auf einem behördlich genehmigten Schiessplatz ausleihen (vom Schiessplatzbetreiber oder von privaten) und damit Schiessen.
Glock 17 Gen4
ProArms PAR MK3
ProArms PAR MK3
-
- .22 lr
- Beiträge: 5
- Registriert: Di 21. Okt 2014, 12:56
Re: WBK Frage
Danke das mit Kat C und Kat D Waffen wusste ich bereits
allerdings wollte ich mir (sollte ich dann die WBK haben) auch Eine Kat B Waffe zulegen 


WBK Frage - Verlässlichkeit/Unbescholtenheit
Frage in anderen Thread verschoben.