mit U-Bahn/Schnellbahn & Langwaffe am Schießplatz fahren?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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beinschinken
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mit U-Bahn/Schnellbahn & Langwaffe am Schießplatz fahren?

Beitrag von beinschinken » Di 9. Dez 2014, 23:10

... ist das erlaubt? im meinem Fall, ohne WBK. in einer üblichen Tasche mit Schulterriemen.
Lt. VOR/Wr.Linien steht folgendes Verbot "Personen, die geladene Schusswaffen mit sich führen, mit Ausnahme der Polizei"
dürfte ja dann kein Problem sein oda? Sofern das Gewehr nicht geladen ist... (wer tut das schon...)

Und selbst wenn: wäre das whschl das gleiche, wenn man nen stinkenden Kebap isst und man von der U-Bahn verwiesen wird.
Sonst gilt das selbe wie mit dem Auto: direkt zum schießplatz und direkt wieder nach Hause ohne Umwege oder Schnitzelstopp.
Spricht also nix dagegen, oder?

:doh: edit: mit "selbst wenn" ist natürlich nicht gemeint das Gewehr geladen zu transportieren sollte das so verstanden worden sein.
sondern generell, wenn zB der Schaffner mich darauf anspricht weil er ein Gewehr in der Tasche vermutet...
rettet den Wald - esst mehr Spechte!

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Steirer
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Re: mit U-Bahn/Schnellbahn & Langwaffe am Schießplatz fahren

Beitrag von Steirer » Mi 10. Dez 2014, 03:02

Wie du schon schreibst "geladene Waffen" und ich wuerde fuer einen Schaffner mein Gepaeck nicht oeffnen. Warum auch?
Wer vor Metall, Holz und Plastik Angst hat, der bräuchte wirklich einen Test für seine Psyche!
Gerhard

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Re: mit U-Bahn/Schnellbahn & Langwaffe am Schießplatz fahren

Beitrag von sixtwentynine » Mi 10. Dez 2014, 08:29

Vermuten darf der Schaffner was er will..
Es sollte aber reichen wenn du ihm erklärst dass die Waffe entladen ist.
Wenn nicht==>
Solange die Polizei nicht dabei ist würde ich ihm gar nichts zeigen ,denn sobald du deine Gewehrtasche öffnest ists vorbei mit geschlossenem Transport von einem Ort zum Anderen. Dann führst du. (§7WaffG)

Alternativ kannst auch einen Geigenkoffer nehmen ,dann aber auf den schwarzen Anzug und die Sonnenbrille verzichten sonst gibt's wieder Vermutungen :lol:
Kein Versand , Übergabe nur an seriöse Personen mit Lichtbildausweis und Kaufvertrag.

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Re: mit U-Bahn/Schnellbahn & Langwaffe am Schießplatz fahren

Beitrag von Sandville- » Mi 10. Dez 2014, 09:55

In beiden Fragen - ja.

Und den Schaffner geht dein Tascheninhalt genau nichts an. Genauso wenig wie die Kassiererin im Supermarkt, Angestellte irgendwelcher schwindligen Sicherheitsdienste, Kaufhausdetektive, etc.

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Re: mit U-Bahn/Schnellbahn & Langwaffe am Schießplatz fahren

Beitrag von Floody » Mi 10. Dez 2014, 09:57

SuFu

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