Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponenten

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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von gewo » Do 29. Jan 2015, 09:58

forester_1 hat geschrieben:Hallo gewo!
Ist es richtig dass du die ganzen Verkäufe erfassen musst aber erst auf Anfrage aktiv weitergibst an die Behörde?
Sozusagen ein vorerst passive Datensammlung?
lg


hi

an sich werden von einigen firmen lesegeraete und entsprechend programmierte cloudloesungen angeboten

kosten um die 3000,- herum plus hardware und zusaetzlich ich glaub 40cent pro buchung ( dose ) und sind ans warenwirtschaftssystem angebunden
das ist etwas teuer aber diese systeme greifen direkt auf die hersteller und distributordaten zu und beim einlangen und dann wieder beim verkauf der dose ist dann nur ein klick mit dem lesegeraet auf den strichcode noetig und das eintragen der kundendaten dazu und damit ist alles erledigt

es handelt sich um relativ weit verbreitete systeme, die bestimmungen dazu sind ja in ganz europa gueltig, sa gibts jetzt dann viele tausend potentielle " pflichtkunden"
im wesentlichen kommen diese anbieter aus dem sprengmittelverschleissbereich

in wie weit der zugriff der behoerden ( europaweit) auf die abgabedaten in der cloud geregelt ist weiss ich nicht, hier geht es ja um internationale anfragen und daten die zb ein evt spanischer cloudanbieter evt auf einem ukrainischen oder sonstwo webserver liegen hat ...... wie das halt so im IT bereich

faktum ist wir sind ab april verpflichtet kurzfristig ( und laut gesetz eben auch uneingeschraenkt ausserhalb der geschaeftszeiten ) auskunft ueber die endverwender zu geben

wie das die einzelnen verschleisser bzw haendler sicherstellen bleibt ihnen dzt noch selbst ueberlassen

von einigen hoert man dass sie die investitionen in die erforderliche technik vermutlich nicht taetigen und ab april eben kein pulver mehr fuehren werden ...
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von doc steel » Do 29. Jan 2015, 10:41

@ gw10
Ich seh das entspannter.
Stell dir vor jetzt kommt die Polizei mit dem Auftrag deine Pulvermenge zu kontrollieren.
....Und?
Ich zeig ihnen eine legale Menge und den Rest hab ich schon verschossen, angezündet, in Bach gschütt etc.....und?
Bin ich dann der böse?
Wohl kaum, weil wo nix is hat bekanntlich auch der Kaiser sein Recht verloren.
Is scho klar, dass i ned gestern 8kg von einer Sorte kaufen kann und zwei Tag später allen Ernstes behaupten kann,
dass i des scho verschossen hab! :tipphead:
Aber wenn man es mit Hirn macht, geht das sicher amikal und ohne Aufwand.
Und nein, ich rufe hiermit NICHT zu zivilen Ungehorsam auf.
Ich gebe lediglich bildhaft zu bedenken wie sich manche unter Umständen verhalten könnten.

@ gewo
Heißt das, dass du mir ab 15.4.2015 nur mehr dann Pulver verkaufen darfst, wenn ich mich im Gegenzug vor dir ausweise?
Du musst also die genauen Personendaten von jedem zivilen Kunden haben?

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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von rupi » Do 29. Jan 2015, 10:44

doc steel hat geschrieben:@ gewo
Heißt das, dass du mir ab 15.4.2015 nur mehr dann Pulver verkaufen darfst, wenn ich mich im Gegenzug vor dir ausweise?
Du musst also die genauen Personendaten von jedem zivilen Kunden haben?

auf das läufts hinaus
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von diver99 » Do 29. Jan 2015, 10:55

Wenns keine zentrale Datenbank gibt, ist das für die berühmte Vetti-Tante. Wo fragt die Behörde nach ob ich Pulver gekauft hab? Bei jedem Händler?
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von gewo » Do 29. Jan 2015, 11:06

diver99 hat geschrieben:Wenns keine zentrale Datenbank gibt, ist das für die berühmte Vetti-Tante. Wo fragt die Behörde nach ob ich Pulver gekauft hab? Bei jedem Händler?


hi

naja, sie haben die herstellerdaten der dosencodes
und an wen der hersteller abgegeben hat
dort kriegen sie die info wer der haendler war an den abgegeben wurde
und von dort die info wer der endkunde war
sollte in der theorie eine sache von ein paar minuten sein
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von gewo » Do 29. Jan 2015, 11:07

doc steel hat geschrieben:@ gewo
Heißt das, dass du mir ab 15.4.2015 nur mehr dann Pulver verkaufen darfst, wenn ich mich im Gegenzug vor dir ausweise?
Du musst also die genauen Personendaten von jedem zivilen Kunden haben?


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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von diver99 » Do 29. Jan 2015, 11:18

gewo hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Wenns keine zentrale Datenbank gibt, ist das für die berühmte Vetti-Tante. Wo fragt die Behörde nach ob ich Pulver gekauft hab? Bei jedem Händler?


hi

naja, sie haben die herstellerdaten der dosencodes
und an wen der hersteller abgegeben hat
dort kriegen sie die info wer der haendler war an den abgegeben wurde
und von dort die info wer der endkunde war
sollte in der theorie eine sache von ein paar minuten sein


Im Prinzip geb ich dir Recht. Wenn aber die Behörde den Dosencode nicht hat, kanns auch nirgends nachfragen. Das die Behörde bei einer Kontrolle nach meinem gestern gekauften Pulvervorrat fragt, halt ich für wenig wahrscheinlich.
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von doc steel » Do 29. Jan 2015, 11:29

Gottseidank hamma in der EU den freien Warenverkehr!

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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von diver99 » Do 29. Jan 2015, 11:32

doc steel hat geschrieben:Gottseidank hamma in der EU den freien Warenverkehr!


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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von gewo » Do 29. Jan 2015, 11:33

diver99 hat geschrieben:Im Prinzip geb ich dir Recht. Wenn aber die Behörde den Dosencode nicht hat, kanns auch nirgends nachfragen. Das die Behörde bei einer Kontrolle nach meinem gestern gekauften Pulvervorrat fragt, halt ich für wenig wahrscheinlich.


hi

das sind bestimmungen die fuer den fall geschaffen wurden dass mit schiessmitteln wieder mal ein anschlag veruebt wird so wie damals vor sechs jahren in spanien

wenn im rahmen der rechergen nach so einem kriminellen akt eine solche dose wo in einer konspirativen unterkuft auftaucht kann man den letzten legalen besitzer rausfinden und so an die taeter rankommen

und ja, es ist bullshit
die schiessmittel fuer den anschlag damals sind aus den dortigen steinbruch entwendet worden
und genau die steinbrueche hat nun - weils ja zu kompliziert ist jede schachtel schwarzpulver einzeln vor dem verfuellen ins bohrloch zu "ent-tracen" - vom tracking und tracing ausgenommen

fazit:
es wurde ein EU-weites gesetz formuliert um einen kriminellen vorgang nachvollziehbar zu machen, der - falls er wirklich nochmal passiert - anhand dieses neuen gesetzes nicht nachvollzogen werden kann
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von DerDaniel » Do 29. Jan 2015, 11:40

War nicht irgend was damit, dass das Pulver mit kDNA versehen werden soll, und dann über die Überreste die Charge/Dose identifiziert werden kann?

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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von gewo » Do 29. Jan 2015, 11:42

DerDaniel hat geschrieben:War nicht irgend was damit, dass das Pulver mit kDNA versehen werden soll, und dann über die Überreste die Charge/Dose identifiziert werden kann?


dazu gibt es keine fuer die oeffentlichkeit bestimmten informationen
auch ich weiss darueber nichts
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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von kemira » Do 29. Jan 2015, 12:22

gewo hat geschrieben:fazit:
es wurde ein EU-weites gesetz formuliert um einen kriminellen vorgang nachvollziehbar zu machen, der - falls er wirklich nochmal passiert - anhand dieses neuen gesetzes nicht nachvollzogen werden kann

Man könnte auch sagen, es wurde ein EU-weites Gesetz formuliert, das unter dem offensichtlichen Vorwand gesteigerter Nachvollziehbarkeit im Rahmen der Terrorismusbekämpfung das Vertriebsnetz für zivile Schießmittel signifikant schwächen soll (wie Du schon geschrieben hast - es werden dann halt viele Händler gar kein Pulver mehr anbieten, und es würde mich nicht wundern, wenn der Pulverpreis dann noch weiter steigen würde...).

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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von 45er » Do 29. Jan 2015, 13:28

Bei uns in Deutschland musst du einen "Pulverschein" machen, dann erhältst du eine Erlaubnis nach Paragraph 27 Sprengstoffgesetz. Diese berechtigt dich dann, in den nächsten 5 Jahren 10 kg Nitropulver zu kaufen. Jeder Krümel beim Händler gekauften Pulvers wird eingetragen. Das macht dann an Gebühren ca. 10 Euro je KG Pulver. Wenn du die 10 Kilo vorher voll hast, kannst du gebührenpflichtig eine Verlängerung und Erweiterung beantragen (natürlich nur bei vorliegendem sportlichen oder jaglichen Bedürfnis). Wenn du nur 6 kg gekauft hast, stellen sie dir für die Erlaubnis bei der Verlängerung nur noch 6 kg für die nächsten 5 Jahre aus. Drangsaliert wirst bei uns ganz schön, und zahlen darfst dafür auch noch. :oops: :evil: :shhh:

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Re: Meldepflicht, Eintragungspflicht für Wiederladekomponent

Beitrag von Isegrim » Do 29. Jan 2015, 13:35

Erstens einmal sind wir froh, dass wir jetzt 10 kg haben und nicht 5 kg wie es vor 6 Jahren noch war.
Und wenn die Händler zur Datenspeicherung verdonnert wurden- der hat ja sowieso schon meine Rechnungen von den letzten 20 Jahren liegen.
Da kann man ja nur froh sein, dass nicht mehr erfolgt.
DVC

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