AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Wie umfassend darf das "9 mm conversion"-Package sein damit man es noch als Zubehör für ein AR .223 Rem eintragen lassen kann?
Kann man zB. sowohl einen RRA Upper und gleichzeitig einen Hera 9 para lower als Zubehör eintragen lassen?
Kann man zB. sowohl einen RRA Upper und gleichzeitig einen Hera 9 para lower als Zubehör eintragen lassen?
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Nein weils dann ne Vollwertige Waffe ist
Nur den RRA upper alleine kannst als Zubehör eintragen lassen
Nur den RRA upper alleine kannst als Zubehör eintragen lassen


Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Der 9x19 RRA Upper als Zubehör zu einer AR15 ist problemlos möglich,
meiner Meinung nach kannst Du Lower "frei" erwerben - darfst die Teile aber nicht mit einem Wechselsystem zusammenbauen.
Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.
meiner Meinung nach kannst Du Lower "frei" erwerben - darfst die Teile aber nicht mit einem Wechselsystem zusammenbauen.
Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
So hab ich mir das eh gedacht. Wollte nur nochmal eine Bestätigung.
Eigentlich schade. Naja, wird sind leider nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so ist es"
Eigentlich schade. Naja, wird sind leider nicht bei "wünsch dir was" sondern bei "so ist es"

Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Griffstücke sind frei in Österreich
hast ein Wechselsystem und ein seperates Griffstück zamgebaut braucht das WS einen eigenrn WBK Platz
so einfach is das
am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
hast ein Wechselsystem und ein seperates Griffstück zamgebaut braucht das WS einen eigenrn WBK Platz
so einfach is das
ruppy16 hat geschrieben:Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.
am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
rupi hat geschrieben:am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
Aha, also das schon. Klingt gut.
Nur wer hat nun recht, ruppy16 oder rupi.
Kann jemand die eine oder andere Version bestätigen?
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
eXistenZ hat geschrieben:Nur wer hat nun recht, ruppy16 oder rupi.rupi hat geschrieben:am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
das Gesetz
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
rupi hat geschrieben:das Gesetz
So ists, Upper als Zubehör darfst du haben, Lower auch 100 wennst magst. Nur sobald du sie zusammenbaust hast 2 Waffen und damit eine mehr als Plätze. Also immer nur eine zsammbaut haben.
Zuletzt geändert von Ferrum am Do 21. Mai 2015, 21:37, insgesamt 1-mal geändert.
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Interessanter Ansatz, bitte erkläre mir das noch mit "...am behördlich genehmigten Schießstand..."
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
ruppy16 hat geschrieben:Interessanter Ansatz, bitte erkläre mir das noch mit "...am behördlich genehmigten Schießstand..."
wo hastn deinen Waffenführerschein gemacht ?
durftest ja noch keine Kat B Waffe besitzen/in Händen halten damals
... als kleinen Denkanstoß

Zuletzt geändert von rupi am Do 21. Mai 2015, 21:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
ruppy16 hat geschrieben:Interessanter Ansatz, bitte erkläre mir das noch mit "...am behördlich genehmigten Schießstand..."
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10006016
guckst du paragraph 14
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Das kommt mir nicht ganz unbekannt vor.
Da bin ich wohl auf der Leitung gestanden.
Danke.

Da bin ich wohl auf der Leitung gestanden.
Danke.
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
rupi hat geschrieben:Griffstücke sind frei in Österreich
hast ein Wechselsystem und ein seperates Griffstück zamgebaut braucht das WS einen eigenrn WBK Platz
so einfach is dasruppy16 hat geschrieben:Einen extra Lower zu einem Wechselsystem spielts daher bestimmt nicht, sonst hättest ja kein WS sondern eine eigenständige Waffe.
am behördlich genehmigten Schießstand darfst sehr wohl beide gleichzeitig zamgebaut haben
Eins noch zur Klärung:
Würde ich zu Hause die .223 Variante auseinander nehmen und danach das WS mit den separaten Lower verbinden wäre das dann so OK oder nicht?
Es wären in diesem Fall auch nicht mehr Kat. B Waffen schussbereit als WBK-Plätze frei wären. Nur das halt statt der .223er die den WBK-Platz belegt das 9Para-Zubehör schussbereit wäre.
Tante Edit(h): Falls das nicht erlaubt wäre, könnte man auch die 9PARA auf den WBK-Platz nehmen und ein .223er als Zubehör eintragen lassen?
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- Registriert: Fr 30. Jan 2015, 13:46
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Es geht eigentlich nur darum, dass du bei der Kontrolle nicht 5 Waffen herzeigst, wennst nur 4 Plätze hast. Folglich ist das Wechselsystem immer als Einzelteil herzuzeigen. Die meisten unserer Polizisten kennen sich mit dem WaffG gar nicht gut genug aus, um bei solchen Fachfragen, wie wir sie hier diskutieren, mitzureden, aber bis 5 zählen würde ich ihnen durch die Bank zutrauen. Also nicht mehr komplett vorlegen, als du Plätze hast.
Ist ja analog bei Glocks. Wechselsysteme sind kein Problem, und Griffstücke sind frei....
Ist ja analog bei Glocks. Wechselsysteme sind kein Problem, und Griffstücke sind frei....
Re: AR .223 Rem conversion 9 Para als Zubehör eintragen
Coolhand1980 hat geschrieben:Es geht eigentlich nur darum, dass du bei der Kontrolle nicht 5 Waffen herzeigst, wennst nur 4 Plätze hast. Folglich ist das Wechselsystem immer als Einzelteil herzuzeigen. Die meisten unserer Polizisten kennen sich mit dem WaffG gar nicht gut genug aus, um bei solchen Fachfragen, wie wir sie hier diskutieren, mitzureden ......
hi
jop
es hat schlichtweg keinen sinn einem quasi nicht-fachmann durch zb mutwilliges gemeinsames verwahren eines wechseluppers oder wechselsystems gemeinsam mit einem passenden ersatzlower bzw - griffstuecke womoeglich die these offen zu lassen dass es sich dabei um eine eigene zusaetzliche waffe handelt weil die beiden einzelteile ja nebeneinander liegen und mit einem handhriff zu einer vollstaendigen waffe zusammen gesetzt werden koennten.....
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