Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
- Heisenberg
- .50 BMG
- Beiträge: 674
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Grüß euch,
ist es rechtens eine meiner 2 Kat. B Waffen (ich hab nur 2 Plätze) bei einer berechtigten Privatperson zu deponieren, dieses schriftlich festzuhalten und ggf. nach ein paar Wochen wieder zurückzunehmen, sodass ich in der zwischenzeit mir eine andere Kaufen kann?
Also ich hab jetzt Waffe X + Y -> deponiere X bei einer berechtigten Privatperson -> kaufe Waffe Z -> verkaufe Waffe Y und schlussendlich löse ich Waffe X von der Privatperson wieder schriftlich aus - ich weiß es ist ein wenig kompliziert, aber ich seh leider keine Alternative dazu
LG
Heisenberg
ist es rechtens eine meiner 2 Kat. B Waffen (ich hab nur 2 Plätze) bei einer berechtigten Privatperson zu deponieren, dieses schriftlich festzuhalten und ggf. nach ein paar Wochen wieder zurückzunehmen, sodass ich in der zwischenzeit mir eine andere Kaufen kann?
Also ich hab jetzt Waffe X + Y -> deponiere X bei einer berechtigten Privatperson -> kaufe Waffe Z -> verkaufe Waffe Y und schlussendlich löse ich Waffe X von der Privatperson wieder schriftlich aus - ich weiß es ist ein wenig kompliziert, aber ich seh leider keine Alternative dazu
LG
Heisenberg
I´m the one who knocks!
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Alternative: bei einem Händler auf Depot legen - keine Option?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Wenn das die waffenrechtliche Überlassung (also Meldung bei der Behörde) inkludiert, sehe ich kein Problem darin.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1133
- Registriert: Sa 15. Nov 2014, 22:15
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Wenn die Person genügend frei Plätze hat, geht es. Du musst die Waffe aber auch ummelden, sonst hast du zuviele. Nur dort im Kasten parken geht nicht. Der Behörde reicht es nicht wenn, du nur im Moment keinen Zugriff hast. Ummelden ist aber kein Problem. Einfach ein Formular ausfüllen und der bzw. den beiden Behörden schicken, mailen oder persönlich vorbeibringen. Ich maile es, verlange aber immer eine Bestätigungsmail an. Diese drucke ich aus und lege sie in meinen Waffenordner ab.
- Heisenberg
- .50 BMG
- Beiträge: 674
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
WüstenAdler hat geschrieben:Wenn die Person genügend frei Plätze hat, geht es. Du musst die Waffe aber auch ummelden, sonst hast du zuviele. Nur dort im Kasten parken geht nicht. Der Behörde reicht es nicht wenn, du nur im Moment keinen Zugriff hast. Ummelden ist aber kein Problem. Einfach ein Formular ausfüllen und der bzw. den beiden Behörden schicken, mailen oder persönlich vorbeibringen. Ich maile es, verlange aber immer eine Bestätigungsmail an. Diese drucke ich aus und lege sie in meinen Waffenordner ab.
Ist das ummelden auch nötig, wenn ich sie ggf. nach einer Woche wieder in Besitz nehme?
BigBen hat geschrieben:Alternative: bei einem Händler auf Depot legen - keine Option?
Doch, aber kostet und da es ggf. sich nur um eine Woche handelt ist es den aufwand nicht wert
I´m the one who knocks!
-
- .50 BMG
- Beiträge: 1133
- Registriert: Sa 15. Nov 2014, 22:15
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Ja du musst ummelden. Denn du darfst die Anzahl, der genehmigten Schusswaffen, die du haben darfst auf keinen Fall überschreiten. Wenn du zuviele hast, kann das in einem Endzugsvervahren enden.
Das mit dem ummelden ist ein Aufwand von wenigen Minuten. Natürlich hast du, soweit ich weiß, bei einem Schusswaffenkauf 6 Wochen Zeit die Ummeldung vorzunehmen, aber das Risiko würde ich auf keinen Fall eingehen.
Wichtig! Reihenfolge einhalten! Erst abmelden und dann die neue anmelden.
Das mit dem ummelden ist ein Aufwand von wenigen Minuten. Natürlich hast du, soweit ich weiß, bei einem Schusswaffenkauf 6 Wochen Zeit die Ummeldung vorzunehmen, aber das Risiko würde ich auf keinen Fall eingehen.
Wichtig! Reihenfolge einhalten! Erst abmelden und dann die neue anmelden.
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Melde die Waffe um und schick den Wisch ab - wenns schnell gehen muss ists besser du rufst direkt selbst an und faxt es hin, das tun viele.
Beim Postweg wartest eben 1 Woche bis zum Neukauf.
DANN erst die neue kaufen, sonst bist deine WBK im schlimmsten Fall los.
Beim Postweg wartest eben 1 Woche bis zum Neukauf.
DANN erst die neue kaufen, sonst bist deine WBK im schlimmsten Fall los.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Du hast allerdings 6 Wochen Zeit um sie umzumelden.
leben und leben lassen
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Also ich hab es auch schon mal so gemacht. Allerdings war ich vorher bei meinem Referenten und hab ihm gesagt was ich machen wollte. Er meinte kein Problem. Ich solle nur jeweils eine Tag je Meldung vergen lassen (Meldung an die BH per Mail).
Ergo:
x) Dem Referenten auf der BH bescheid geben (Bei mir war es Telefonisch)
x) Nicht alles am gleichen Tag machen
Ergo:
x) Dem Referenten auf der BH bescheid geben (Bei mir war es Telefonisch)
x) Nicht alles am gleichen Tag machen
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.
Euer IT Abteilung
Euer IT Abteilung
- GreaseMonkey
- Supporter AR15
- Beiträge: 1316
- Registriert: Fr 26. Nov 2010, 14:29
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Das Datum ist wirklich wichtig! Wie Qwasti sagt einen Tag Zeit lassen.
So kannst du beweisen, dass du nie mehr als die dir genehmigte Menge besessen hast.
Ich hatte bei der letzten Überprüfung eine Kat B im Schrank, die nicht auf der Liste des Polizisten stand.
Der Datumsabgleich hat ergeben: Seine Liste war Stand 20.12, die Anschaffung der Kat B war 27.12.
Somit war alles ok, und alle zufrieden.
So kannst du beweisen, dass du nie mehr als die dir genehmigte Menge besessen hast.
Ich hatte bei der letzten Überprüfung eine Kat B im Schrank, die nicht auf der Liste des Polizisten stand.
Der Datumsabgleich hat ergeben: Seine Liste war Stand 20.12, die Anschaffung der Kat B war 27.12.
Somit war alles ok, und alle zufrieden.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/
- Heisenberg
- .50 BMG
- Beiträge: 674
- Registriert: Mi 6. Nov 2013, 10:07
- Wohnort: walddorf
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Danke für die Info, werd mir das mal durch den Kopf gehen lassen!
LG
Heisenberg
LG
Heisenberg
I´m the one who knocks!
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
Wie gesagt, ist ganz easy abgelaufen. Bis auf die Meldung schreiben und Mailen oder Faxen eigentlich NULL aufwand.
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.
Euer IT Abteilung
Euer IT Abteilung
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
was ihr euch alles anscheißts
wenn ich am 12.8. Kanone A um 15:00 Uhr verkaufe und die Uhrzeit auf der Meldung vermerke kann ich um 15:01 Uhr die neue Kanone B kaufen wenn 15:01 Uhr auf der Kaufmeldung steht
das mag dem Sachbearbeiter vielleicht nicht gefallen aber das ist nicht mein Problem
rechtlich ist das kein Problem
ich hab schon 3 Weiterverkaufsmeldungen abgegeben bei denen nichtmal noch der Kauf der Waffe gemeldet war vom Händler
so what, kommt halt der Anruf mit der unterdrückten Nummer...
es gibt keinen Grund die 6 Wochen Meldefristen nicht auch zu nutzen
wenn ich am 12.8. Kanone A um 15:00 Uhr verkaufe und die Uhrzeit auf der Meldung vermerke kann ich um 15:01 Uhr die neue Kanone B kaufen wenn 15:01 Uhr auf der Kaufmeldung steht
das mag dem Sachbearbeiter vielleicht nicht gefallen aber das ist nicht mein Problem
rechtlich ist das kein Problem
ich hab schon 3 Weiterverkaufsmeldungen abgegeben bei denen nichtmal noch der Kauf der Waffe gemeldet war vom Händler
so what, kommt halt der Anruf mit der unterdrückten Nummer...
es gibt keinen Grund die 6 Wochen Meldefristen nicht auch zu nutzen

member the old PD design ? oh I member
Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson
selber tag ist auch ok
uhrzeit passend dazu (ankauf nach verkauf) vermeidet missverstaendnisse
muss aber ned sein
uhrzeit passend dazu (ankauf nach verkauf) vermeidet missverstaendnisse
muss aber ned sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.