Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Heisenberg
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Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Heisenberg » Mo 10. Aug 2015, 11:18

Grüß euch,

ist es rechtens eine meiner 2 Kat. B Waffen (ich hab nur 2 Plätze) bei einer berechtigten Privatperson zu deponieren, dieses schriftlich festzuhalten und ggf. nach ein paar Wochen wieder zurückzunehmen, sodass ich in der zwischenzeit mir eine andere Kaufen kann?

Also ich hab jetzt Waffe X + Y -> deponiere X bei einer berechtigten Privatperson -> kaufe Waffe Z -> verkaufe Waffe Y und schlussendlich löse ich Waffe X von der Privatperson wieder schriftlich aus - ich weiß es ist ein wenig kompliziert, aber ich seh leider keine Alternative dazu

LG
Heisenberg
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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von BigBen » Mo 10. Aug 2015, 11:23

Alternative: bei einem Händler auf Depot legen - keine Option?
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf

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Promo
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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Promo » Mo 10. Aug 2015, 11:29

Wenn das die waffenrechtliche Überlassung (also Meldung bei der Behörde) inkludiert, sehe ich kein Problem darin.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von WüstenAdler » Mo 10. Aug 2015, 11:29

Wenn die Person genügend frei Plätze hat, geht es. Du musst die Waffe aber auch ummelden, sonst hast du zuviele. Nur dort im Kasten parken geht nicht. Der Behörde reicht es nicht wenn, du nur im Moment keinen Zugriff hast. Ummelden ist aber kein Problem. Einfach ein Formular ausfüllen und der bzw. den beiden Behörden schicken, mailen oder persönlich vorbeibringen. Ich maile es, verlange aber immer eine Bestätigungsmail an. Diese drucke ich aus und lege sie in meinen Waffenordner ab.

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Heisenberg » Mo 10. Aug 2015, 11:32

WüstenAdler hat geschrieben:Wenn die Person genügend frei Plätze hat, geht es. Du musst die Waffe aber auch ummelden, sonst hast du zuviele. Nur dort im Kasten parken geht nicht. Der Behörde reicht es nicht wenn, du nur im Moment keinen Zugriff hast. Ummelden ist aber kein Problem. Einfach ein Formular ausfüllen und der bzw. den beiden Behörden schicken, mailen oder persönlich vorbeibringen. Ich maile es, verlange aber immer eine Bestätigungsmail an. Diese drucke ich aus und lege sie in meinen Waffenordner ab.


Ist das ummelden auch nötig, wenn ich sie ggf. nach einer Woche wieder in Besitz nehme?

BigBen hat geschrieben:Alternative: bei einem Händler auf Depot legen - keine Option?


Doch, aber kostet und da es ggf. sich nur um eine Woche handelt ist es den aufwand nicht wert
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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von WüstenAdler » Mo 10. Aug 2015, 11:39

Ja du musst ummelden. Denn du darfst die Anzahl, der genehmigten Schusswaffen, die du haben darfst auf keinen Fall überschreiten. Wenn du zuviele hast, kann das in einem Endzugsvervahren enden.
Das mit dem ummelden ist ein Aufwand von wenigen Minuten. Natürlich hast du, soweit ich weiß, bei einem Schusswaffenkauf 6 Wochen Zeit die Ummeldung vorzunehmen, aber das Risiko würde ich auf keinen Fall eingehen.
Wichtig! Reihenfolge einhalten! Erst abmelden und dann die neue anmelden.

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Al3x » Mo 10. Aug 2015, 11:42

Melde die Waffe um und schick den Wisch ab - wenns schnell gehen muss ists besser du rufst direkt selbst an und faxt es hin, das tun viele.
Beim Postweg wartest eben 1 Woche bis zum Neukauf.

DANN erst die neue kaufen, sonst bist deine WBK im schlimmsten Fall los.
"There Are Only Three Kinds of People: Wolves, Sheep and Sheepdogs. Which one are you?"

http://www.marksmanshipmatters.com/arti ... of-people/" onclick="window.open(this.href);return false;

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von andishp » Mo 10. Aug 2015, 11:44

Du hast allerdings 6 Wochen Zeit um sie umzumelden.
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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Qwasti » Mo 10. Aug 2015, 11:51

Also ich hab es auch schon mal so gemacht. Allerdings war ich vorher bei meinem Referenten und hab ihm gesagt was ich machen wollte. Er meinte kein Problem. Ich solle nur jeweils eine Tag je Meldung vergen lassen (Meldung an die BH per Mail).

Ergo:

x) Dem Referenten auf der BH bescheid geben (Bei mir war es Telefonisch)

x) Nicht alles am gleichen Tag machen
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von GreaseMonkey » Mo 10. Aug 2015, 11:55

Das Datum ist wirklich wichtig! Wie Qwasti sagt einen Tag Zeit lassen.
So kannst du beweisen, dass du nie mehr als die dir genehmigte Menge besessen hast.

Ich hatte bei der letzten Überprüfung eine Kat B im Schrank, die nicht auf der Liste des Polizisten stand.
Der Datumsabgleich hat ergeben: Seine Liste war Stand 20.12, die Anschaffung der Kat B war 27.12.
Somit war alles ok, und alle zufrieden.
Da die PN deaktiviert wurden, kann man mich per willhaben.at erreichen
https://www.willhaben.at/iad/gebrauchtw ... 398842962/

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Heisenberg » Mo 10. Aug 2015, 13:29

Danke für die Info, werd mir das mal durch den Kopf gehen lassen!

LG
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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von Qwasti » Mo 10. Aug 2015, 16:49

Wie gesagt, ist ganz easy abgelaufen. Bis auf die Meldung schreiben und Mailen oder Faxen eigentlich NULL aufwand.
Ich bin die Strafe Gottes und hättet ihr nicht so furchtbare Sünden begangen, so hätte Gott mich nicht als Strafe über euch kommen lassen.

Euer IT Abteilung

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von rupi » Mo 10. Aug 2015, 17:38

was ihr euch alles anscheißts

wenn ich am 12.8. Kanone A um 15:00 Uhr verkaufe und die Uhrzeit auf der Meldung vermerke kann ich um 15:01 Uhr die neue Kanone B kaufen wenn 15:01 Uhr auf der Kaufmeldung steht

das mag dem Sachbearbeiter vielleicht nicht gefallen aber das ist nicht mein Problem
rechtlich ist das kein Problem

ich hab schon 3 Weiterverkaufsmeldungen abgegeben bei denen nichtmal noch der Kauf der Waffe gemeldet war vom Händler

so what, kommt halt der Anruf mit der unterdrückten Nummer...


es gibt keinen Grund die 6 Wochen Meldefristen nicht auch zu nutzen ;)
member the old PD design ? oh I member

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Re: Deponieren einer Kat. B bei einer Privatperson

Beitrag von gewo » Mo 10. Aug 2015, 19:57

selber tag ist auch ok
uhrzeit passend dazu (ankauf nach verkauf) vermeidet missverstaendnisse
muss aber ned sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.

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