Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Bonfire
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Bonfire » Do 26. Nov 2015, 18:31

Stickhead hat geschrieben:Es ist so:

- Gewehrscheinwerfer alleine > verboten
- Gewehrscheinwerfer auf Faustfeuerwaffe > verboten
- Gewehrscheinwerfer auf Langwaffe > verboten

- Pistolenscheinwerfer alleine > ok
- Pistolenscheinwerfer auf Faustfeuerwaffe > ok -> würd ich so nicht sagen
- Pistolenscheinwerfer auf Langwaffe > verboten

- Taschenlampe alleine > ok
- Taschenlampe auf Faustfeuerwaffe > ok
- Taschenlampe auf Langwaffe > verboten -> würd ich so nicht sagen

§ 17 WaffG verbietet Gewehrscheinwerfer, somit auch alles was ein Scheinwerfer auf einem Gewehr sein kann.


§17 verbietet doch explizit Schußwaffen die mit Gewehrscheinwerfern versehen sind. Eine Langwaffe mit Pistolenscheinwerfer fällt nicht darunter.
Falls ich falsch liege, erklärt mir, warum.

Waffengesetz 1996, Fundstelle BGBl. I Nr. 12/1997, Art. 1 § 17
Verbotene Waffen

§ 17. (1) Verboten sind der Erwerb, die Einfuhr, der Besitz, und
das Führen

5. von Schußwaffen, die mit einer Vorrichtung zur Dämpfung des
Schußknalles oder mit Gewehrscheinwerfern versehen sind; das
Verbot erstreckt sich auch auf die erwähnten Vorrichtungen
allein;

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von BigBen » Do 26. Nov 2015, 18:34

Glaubst du wirklich der Gesetzgeber geht dann her und sagt "oh das ist ja ein Pistolenscheinwerfer auf dem Gewehr...na dann ist es natürlich kein Gewehrscheinwerfer"=
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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von Bonfire » Do 26. Nov 2015, 18:55

BigBen hat geschrieben:Glaubst du wirklich der Gesetzgeber geht dann her und sagt "oh das ist ja ein Pistolenscheinwerfer auf dem Gewehr...na dann ist es natürlich kein Gewehrscheinwerfer"=


Nachdem er es wohl auch genauso machen würde mit einem Gewehrscheinwerfer auf einer Pistole, ja.

Ein Pistolenscheinwerfer wird ja nicht zu einem Gewehrscheinwerfer nur weil er auf einem Gewehr montiert ist.

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von RR1000 » Do 26. Nov 2015, 19:26

Bonfire hat geschrieben:
BigBen hat geschrieben:Glaubst du wirklich der Gesetzgeber geht dann her und sagt "oh das ist ja ein Pistolenscheinwerfer auf dem Gewehr...na dann ist es natürlich kein Gewehrscheinwerfer"=




Ein Pistolenscheinwerfer wird ja nicht zu einem Gewehrscheinwerfer nur weil er auf einem Gewehr montiert ist.


Vor dem Gesetz schon..

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von <BigM> » Do 26. Nov 2015, 20:41

k-a-g hat geschrieben:Ganz kurz:

Auf Kurzwaffe: Licht und/oder Laser = OK

Auf Langwaffe: Laser = OK .... ABER Licht = ganz pfui.


Richtig, QED, kann man schließen.

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von meshuggah » Do 26. Nov 2015, 20:47

Sollte man sich nicht die grundlegendere Frage stellen was der Unterschied zwischen einem Scheinwerfer und einer Taschenlampe ist und nicht wanns dann ein Gewehr- oder Pistolenscheinwerfer ist?!
Mit Scheinwerfer verbinde ich nämlich einen Halogenstrahler ;)

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von prätorianer » Do 26. Nov 2015, 20:50

Das Ganze wurde in einem BMI Runderlass, leider auch wieder sehr oberflächlich, geregelt. Das Hauptproblem ist, dass das Gesetz relativ alt ist und darin keine genauen Begriffsbestimmungen angeführt sind

Ganz klar ist zu definieren, dass alles was zum Ausleuchten eines Zieles benutzt wird, egal ob Weißlicht oder Infrarot, und am Gewehr in irgendeiner Form angebracht wird das ganze Gebilde zu einer verbotenen Waffe werden lässt.

Weiter sind somit drei Fälle zu unterscheiden. Der Gewehrscheinwerfer, der so heißt und der nur für diesen Zwecke produziert wurde. Dieser ist tatsächlich auch ein verbotener Gegenstand im Sinne des WaffG
Zweitens eine Taschenlampe, die in der Weise umgebaut wurde, dass sie zum Montieren auf dem Gewehr vorgesehen ist, dann hat man den Gewehrscheinwerfer quasi selber gebaut - verboten.
Drittens die Taschenlampe ist irgendwie zuwinbandert, mit an Rexgummi oder an doppelseitigen Klebebandl, dann ist die Taschenlampe bis zum Kontakt mit dem Gewehr erlaubt, ab dem Zeitpunkt des Kontaktes mit der Kanone musst du leider Selbstanzeige erstatten.... oder so ;-)

Ein witziges Detail am Rande ist, dass es den Begriff "Gewehr" im Waffengesetz eigentlich nicht gibt. Das heißt einerseits, GUT FÜR UNS, wir wissen ja alle was ein Gewehr ist, anderseits SCHLECHT FÜR UNS, weil im Waffengesetz grundsätzlich von Waffen die Rede ist, was es im Prinzip bei der Montage an einer Pistole offen lässt.
Falls hier allerdings schon jemand eine aktuelle Judikatur hat wäre ich sehr dankbar, also wo definitiv geklärt ist, dass es zu 100% de facto ein Gewehr sein muss und nicht de jure eine Waffe und somit der Gewehrscheinwerfer für alle Waffen geltend wäre.

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von meshuggah » Do 26. Nov 2015, 21:06

prätorianer hat geschrieben:... ist irgendwie zuwinbandert, mit an Rexgummi oder an doppelseitigen Klebebandl
:lol: :lol: :lol:


Na dann wieder mal ein Hoch auf das österr. Waffenrecht :clap: :clap:

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Re: Glock 17 mit GLT22 = Kategorie A ??

Beitrag von prätorianer » Do 26. Nov 2015, 21:10

meshuggah hat geschrieben:
prätorianer hat geschrieben:... ist irgendwie zuwinbandert, mit an Rexgummi oder an doppelseitigen Klebebandl
:lol: :lol: :lol:


Na dann wieder mal ein Hoch auf das österr. Waffenrecht :clap: :clap:


*gg*

Ja, das ist komplett mies... Die Gewehrscheinwerfer kommen angeblich noch aus der Zeit wo Schwarzwild mit Scheinwerfern geblendet wurden, was als unweidmännisch galt (wenn ich richtig informiert wurde), so wurde eine an und für sich gute Sache zu einem kompletten Mist, weil sich die Verhältnisse nun völlig geändert haben. Allerdings kann man es auch so wie Deutschland definieren, das würde uns auch nicht passen. Dort ist anscheinend schlichtweg "das beleuchten von Zielen" verboten. Damit haben sie die Laser auch ausgehebelt. *klugschissende*

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