Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von peregrines » So 24. Jan 2016, 14:50

Werte Forumsgemeinde!

Ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Euch. Leider konnte ich dazu im Netz nichts finden:

Kann ein Deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt (gemeldet ist) eine Waffe zur jagdlichen Zwecken besitzen bzw. kann diese im Waffenregister gemeldet werden?

Meine Freundin ist Deutsche und sie möchte sich nun eine Büchse kaufen um diese hier in Österreich für die Jagd zu nutzen.


Herzlichen Dank!!!

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von waffzick » So 24. Jan 2016, 15:06

Ja, läuft für eine Büchse bei Wohnsitz in Österreich ganz normal nach § 33 WaffG ab.

Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von peregrines » So 24. Jan 2016, 15:09

waffzick hat geschrieben:Ja, läuft für eine Büchse bei Wohnsitz in Österreich ganz normal nach § 33 WaffG ab.

Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.



Herzlichen Dank waffzick !!!
;)

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von helmsp » So 24. Jan 2016, 16:54

Gelten diesselben Gesetze wie für den Österreicher. Sie kann beispielsweise auch eine WBK machen.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von Maddin » So 24. Jan 2016, 19:54

peregrines hat geschrieben:
waffzick hat geschrieben:Ja, läuft für eine Büchse bei Wohnsitz in Österreich ganz normal nach § 33 WaffG ab.

Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.



Herzlichen Dank waffzick !!!
;)


Genau wie oben beschrieben. Einfach in den Laden gehen und kaufen. ;)

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von Magpul1979 » So 24. Jan 2016, 20:07

funktioniert das umgekehrt auch ?

Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?
S'git nüt wo's nit git.

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von Maddin » So 24. Jan 2016, 20:13

Magpul1979 hat geschrieben:funktioniert das umgekehrt auch ?

Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?


Keine Garantie, aber da der Besitz dieser Waffen verboten ist, müsste das eigentlich für jeden auf dem Staatsgebiet gelten. Der VwGH hat auch in einem Urteil gesprochen, dass sportliche Wettbewerbe keine Rechtfertigung zum Besitz in Österreich sind. Ich denke da wird man Pech haben.

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von gewo » So 24. Jan 2016, 21:12

Magpul1979 hat geschrieben:funktioniert das umgekehrt auch ?

Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?


kannst du vermutlich machen

oesterreich hat nach meinem wissenstand versaeumt im rahmen der einfuehrung der europaischen feuerwaffenpaesse bekannt zu geben dass pumpguns hier verboten sind

daher tragen die anderen staaten, auch deutschland, keine einschraenkung in den EUFWP fuer deutsche pumpgun besitzer ein

geht aber auch vice versa
dem oesterreichischen halbautoamtik buechsen besitzer kann die edeutsche mindestlaenge bei HA.buechsen schnurzegal sein
deutschland hat diese einschraenekung offenbar nicht an oestereich bekannt gegeben
daher sind die EUFWP der osterreicher nicht eingeschraenkt wenn es sich um "zu kurze" HA-buechsen handelt

lustig ist es aber bei einer kontrolle im jeweils anderen land mit einer jeweils eigentlich nicht zulaessigen waffe aber sicher
vice versa ...
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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von Gw10 » Mi 27. Jan 2016, 13:16

peregrines hat geschrieben:Werte Forumsgemeinde!

Ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Euch. Leider konnte ich dazu im Netz nichts finden:

Kann ein Deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt (gemeldet ist) eine Waffe zur jagdlichen Zwecken besitzen bzw. kann diese im Waffenregister gemeldet werden?

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Herzlichen Dank!!!


meine freundin ist auch deutsche, hat hier wbk und besitzt 2x kat B
ist garkein problem gewesen.
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PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von callahan44er » Mi 27. Jan 2016, 14:14

Hier hat doch mal einer gepostet das es nicht möglich ist als Deutscher mit einem nach deutschem Recht besessenen AR 15 durch Österreich nach Italien zum Wettkampf zu fahren. Jedenfalls nicht legal.

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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von BigBen » Mi 27. Jan 2016, 14:18

Ich glaub auch dass es nicht ganz so einfach ist, denn der EUFWP besagt ja nur, dass du in deinem Heimatland die eingetragene Waffe legal besitzen darfst. Dieselbe Waffe kann aber trotzdem im benachbarten Ausland illegal sein...
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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich

Beitrag von Martin P » Mi 27. Jan 2016, 14:51

gewo hat geschrieben:
Magpul1979 hat geschrieben:funktioniert das umgekehrt auch ?

Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?


kannst du vermutlich machen[quote]

Muss man aber mE sakrisch aufpassen, dass hier kein Missverständnis aufkommt. Als Deutscher, der in Österreich lebt darf man mitnichten seine in D legale Pumpgun nach Ö einführen und hier besitzen.

Du darfst lediglich im Rahmen einer Reise Schußwaffen und Munition mitbringen - als Jäger oder Sportschütze, wenn die Waffen in den Feuerwaffenpass eingetragen sind und man eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist, auch ohne gesonderte Bewilligung (§ 38 Abs. 3 WaffG 1996).

Gibt es in Ö Bewerbe mit Pumpguns bzw. dürfen diese für die Jagd verwendet werden?

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