Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- peregrines
- .357 Magnum
- Beiträge: 48
- Registriert: Fr 4. Apr 2014, 10:22
Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Werte Forumsgemeinde!
Ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Euch. Leider konnte ich dazu im Netz nichts finden:
Kann ein Deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt (gemeldet ist) eine Waffe zur jagdlichen Zwecken besitzen bzw. kann diese im Waffenregister gemeldet werden?
Meine Freundin ist Deutsche und sie möchte sich nun eine Büchse kaufen um diese hier in Österreich für die Jagd zu nutzen.
Herzlichen Dank!!!
Ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Euch. Leider konnte ich dazu im Netz nichts finden:
Kann ein Deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt (gemeldet ist) eine Waffe zur jagdlichen Zwecken besitzen bzw. kann diese im Waffenregister gemeldet werden?
Meine Freundin ist Deutsche und sie möchte sich nun eine Büchse kaufen um diese hier in Österreich für die Jagd zu nutzen.
Herzlichen Dank!!!
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Ja, läuft für eine Büchse bei Wohnsitz in Österreich ganz normal nach § 33 WaffG ab.
Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.
Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.
- peregrines
- .357 Magnum
- Beiträge: 48
- Registriert: Fr 4. Apr 2014, 10:22
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
waffzick hat geschrieben:Ja, läuft für eine Büchse bei Wohnsitz in Österreich ganz normal nach § 33 WaffG ab.
Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.
Herzlichen Dank waffzick !!!

- helmsp
- Do you feel lucky, punk?
- Beiträge: 1592
- Registriert: Do 31. Jan 2013, 13:28
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- Kontaktdaten:
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Gelten diesselben Gesetze wie für den Österreicher. Sie kann beispielsweise auch eine WBK machen.
Meine S&W Revolver Videos: https://swaficionado.wordpress.com/
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
peregrines hat geschrieben:waffzick hat geschrieben:Ja, läuft für eine Büchse bei Wohnsitz in Österreich ganz normal nach § 33 WaffG ab.
Abhängig davon, wo der Mittelpunkt der Lebensbeziehungen liegt, erfolgt allenfalls noch eine Meldung an Deutschland.
Herzlichen Dank waffzick !!!
Genau wie oben beschrieben. Einfach in den Laden gehen und kaufen.

- Magpul1979
- .223 Rem
- Beiträge: 295
- Registriert: So 1. Mär 2015, 10:30
- Wohnort: Graz
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
funktioniert das umgekehrt auch ?
Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?
Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?
S'git nüt wo's nit git.
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Magpul1979 hat geschrieben:funktioniert das umgekehrt auch ?
Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?
Keine Garantie, aber da der Besitz dieser Waffen verboten ist, müsste das eigentlich für jeden auf dem Staatsgebiet gelten. Der VwGH hat auch in einem Urteil gesprochen, dass sportliche Wettbewerbe keine Rechtfertigung zum Besitz in Österreich sind. Ich denke da wird man Pech haben.
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Magpul1979 hat geschrieben:funktioniert das umgekehrt auch ?
Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?
kannst du vermutlich machen
oesterreich hat nach meinem wissenstand versaeumt im rahmen der einfuehrung der europaischen feuerwaffenpaesse bekannt zu geben dass pumpguns hier verboten sind
daher tragen die anderen staaten, auch deutschland, keine einschraenkung in den EUFWP fuer deutsche pumpgun besitzer ein
geht aber auch vice versa
dem oesterreichischen halbautoamtik buechsen besitzer kann die edeutsche mindestlaenge bei HA.buechsen schnurzegal sein
deutschland hat diese einschraenekung offenbar nicht an oestereich bekannt gegeben
daher sind die EUFWP der osterreicher nicht eingeschraenkt wenn es sich um "zu kurze" HA-buechsen handelt
lustig ist es aber bei einer kontrolle im jeweils anderen land mit einer jeweils eigentlich nicht zulaessigen waffe aber sicher
vice versa ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
peregrines hat geschrieben:Werte Forumsgemeinde!
Ich wende mich mit einer rechtlichen Frage an Euch. Leider konnte ich dazu im Netz nichts finden:
Kann ein Deutscher Staatsbürger, der in Österreich lebt (gemeldet ist) eine Waffe zur jagdlichen Zwecken besitzen bzw. kann diese im Waffenregister gemeldet werden?
Meine Freundin ist Deutsche und sie möchte sich nun eine Büchse kaufen um diese hier in Österreich für die Jagd zu nutzen.
Herzlichen Dank!!!
meine freundin ist auch deutsche, hat hier wbk und besitzt 2x kat B
ist garkein problem gewesen.

Zombies gibt es nicht? Klicke hier für den Beweis!!!
PS: und STANDARD wird mit D geschrieben, ihr "StandarT"-Schreiber!
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 104
- Registriert: Do 26. Sep 2013, 10:50
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Hier hat doch mal einer gepostet das es nicht möglich ist als Deutscher mit einem nach deutschem Recht besessenen AR 15 durch Österreich nach Italien zum Wettkampf zu fahren. Jedenfalls nicht legal.
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
Ich glaub auch dass es nicht ganz so einfach ist, denn der EUFWP besagt ja nur, dass du in deinem Heimatland die eingetragene Waffe legal besitzen darfst. Dieselbe Waffe kann aber trotzdem im benachbarten Ausland illegal sein...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Deutscher Staatsbürger - Waffenbesitz in Österreich
gewo hat geschrieben:Magpul1979 hat geschrieben:funktioniert das umgekehrt auch ?
Wie läuft das Wenn Ich einen Deutschen Wohnsitz habe, dort eine Pumpgun kaufe und die dann nach Österreich (zu einem turnier oder was auch immer) mitnehme ?
kannst du vermutlich machen[quote]
Muss man aber mE sakrisch aufpassen, dass hier kein Missverständnis aufkommt. Als Deutscher, der in Österreich lebt darf man mitnichten seine in D legale Pumpgun nach Ö einführen und hier besitzen.
Du darfst lediglich im Rahmen einer Reise Schußwaffen und Munition mitbringen - als Jäger oder Sportschütze, wenn die Waffen in den Feuerwaffenpass eingetragen sind und man eine bestimmte Jagd- oder Sportausübung nachweist, auch ohne gesonderte Bewilligung (§ 38 Abs. 3 WaffG 1996).
Gibt es in Ö Bewerbe mit Pumpguns bzw. dürfen diese für die Jagd verwendet werden?